Beiträge von Wilhelm

    ahoi, ich lebe seit juni 2008 mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft. (ich bin der abhängige part). nun bekommt sie eine pendlerkostennachzahlung aus dem jahr 2007, also weit vor der bedarfsgemeinschaft. wird diese nachzahlung als einkommen ihrerseits gehandhabt (also von meinem hartz IV abgezogen) oder zählt das jetzt zum vermögen? also ich habe in einem anderen forum folgendes gelesen
    "Aber wenn vor der HartzIV-Zeit für 2007 ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wurde, durch die falsche km-Pauschale zuwenig Steuer zurückgezahlt wurde, ist dieser Betrag auf jeden Fall Vermögen.
    Hier tritt dann die Härteklausel ein, die eine Anrechnung verhindert, wenn ein Amt nachzahlen muß! (Dazu gehört auch das Finazamt)"
    kann man das belegen? oder ist das falsch?? gibt es regelungen?


    freue mich auf eure antworten.


    gruss wilhelm