Beiträge von lehrerin2009

    danke für eure Antworten!


    In der Woche habe ich insgesamt 98 km für die einfachen Fahrten anzurechnen. Ich habe unterschiedliche arbeitsstellen, daher kann ich es nur so in der Summe pro Woche angeben (fürs Jobcenter hab ich es einzeln aufgeschlüsselt). Ist ja sicherlich auch nicht der Hit, kostet mich ja trotzdem Benzin.


    Vermutlich sind meine Abzüge alle im Freibetrag enthalten und werden daher nicht extra aufgeführt, das könnte möglich sein.
    Ansonsten scheine ich "nur" 69 Euro zu viel für Hartz IV zu verdienen, da ich genau den Krankenversicherungsbeitrag minus die 69 euro als Zuschuss monatlich bekomme.


    Anspruch auvf Wohngeld? Die Idee ist mir ja noch gar nicht gekommen. Da könnte ich Chancen haben?


    Hoffe auf Antwort und danke schon mal!!

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich bin seit Februar 2009 im Vorbereitungsdienst als angehende Lehrerin. Arbeite in Berlin und bin hier für die Zeit des Referendariats verbeamtet.
    Nun verdiene ich nicht wirklich viel (netto 964 Euro) und muss zusätzlich noch die freiwillige gesetzliche krankenversicherung zahlen, da mich die private KV aufgrund einer Psychotherapie nicht haben wollte. An die gesetzliche KV zahle ich nun 169,63 Euro monatlich. Ich habe einen Hartz IV antrag gestellt, um zu schauen, ob ich ergänzend Hartz IV bekomme. auf dem antrag habe ich auch meine Fahrtkosten zur Schule und meine Beiträge zur privaten Rentenvorsorge angegeben.
    Nach langem Warten kamen dann vom Jobcenter 2 Schreiben: Einmal ein Schreiben, dass mein Antrag auf Leistungen zur sicherung des Lebensunterhaltes nicht bewilligt werden kann. aus dem Berechnungsbogen ging hervor, dass mein Einkommen höher ist als mein Bedarf und ich damit keinen anspruch auf Hartz IV habe. In keinster Weise wurden die Beiträge zur KV, die fahrtkosten und die Beiträge zur privaten Rentenversicherung in die Rechnung einbezogen.
    Im zweiten schreiben stand drin, dass ich einen Zuschuss zu den Beiträgen zur KV bekomme, da allein diese Beiträge zu einer Hilfebedürftigkeit im sinne des SGB II führen würden. Nun bekomme ich ca. 100 euro monatlich Zuschuss zur KV. Das ist ja schon mal was.


    ABER ich frage mich trotzdem: warum werden meine Fahrtkosten überhaupt nicht einbezogen? Ich muss doch nun mal jeden Tag zur Schule kommen und das kostet mich einfach mal Geld! Und auf dem Antrag stand auch, dass Menschen, die nicht über den Arbeitgeber in die gesetzliche RV einzahlen, ihre privaten Vorsorgebeiträge angeben können.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank und viele Grüße,


    lehrerin2009