Beiträge von Nanny

    Hallo Turtle1972,
    ja, schriftlich habe ich schon etwas. Im April kam als erstes ein Schreiben mit der Info das eine Änderung der Gesetze bevorsteht. Letzte Woche bekam ich dann schriftlich das es für meinen Sohn nichts mehr gibt. Ich habe gestern mit dem niederländischen Konsulat in Düsseldorf telefoniert, der Herr dort kann sich das ohne einen Ersatz für die Rente auch nicht vorstellen, riet mir dann, genau wie du, mich mit der SVB in Verbindung zu setzten. Das habe ich getan: "Leider können wir an den Gesetzen nichts ändern, sie müssen ihren Sohn allein ernähren. Sie können Klage einreichen beim Sozialgericht in den Haag." --- Super!!
    Habe heute mal "gegooglet" -wat staat er in de krant over halfwezenuitkering- oder ähnlich. Bin auch fündig geworden. Es bestehen wohl schon Unterschriftenlisten gegen diese Änderung. Es betrifft Halbwaisen deren noch lebender Elternteil kein Hinterbliebener des/der Verstorbenen ist. Wenn man so will unehelicher Halbwaise. --- Ich find das einfach nur schlimm, man hatte in der Vergangenheit genug mit dem Tod von "Mann" und Papa zu kämpfen und nun auch noch das. Mein Sohn ist 13 Jahre, bedeutet für mich bis das er 18 ist allein zurechtkommen und wenn er studiert auch noch länger. LG

    Hallo,
    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen:
    Ich beziehe für meinen Sohn Halbwaisenrente aus NL. Mein Partner hat unser Kind in Deutschland anerkannt und in NL auch die Vaterschaft bei der Gemeinde in der er lebte gemeldet. Er verstarb dann leider bevor eine heirat stattfinden konnte, der Junge war 10 Monate alt. Seither wird die Halbwaisenrente gezahlt. Nun hat sich in den Niederlanden die Gesetztgebung geändert und der Paragraph 3 und 4 wurde gestrichen. Das bedeutet eine Halbwaisenrente gibt es in NL nicht mehr, alles wird auf Hinterbliebenenleistung umgestellt. Unser Sohn wird aber nicht als Hinterbliebener anerkannt, da ich mit seinem Vater nicht verheiratet war. Für ihn wird die Leistung ersatzlos gestrichen. Er ist 13 Jahre alt.
    Das Jugendamt in Deutschland kann mir keine Infos geben und auch die Rentenkasse weiß nicht weiter. WAS NUN? WER ERSETZT NUN DIE FEHLENDE LEISTUNG?


    Für euren Rat schon mal meinen Dank im vorraus! LG

    Hallo, ich benötige mal Infos über eine Titeländerung. Und zwar folgendes dazu:
    Mein Freund, seit einigen Jahren geschieden und Unterhaltspflichtig für zwei Kinder aus dieser Ehe, möchte gerne den Unterhaltstitel auf sein Einkommen anpassen lassen.
    Er hat in den vergangenen Jahren den Unterhalt für die Kinder immer voll geleistet, manchmal auch mehr, hat dieses auch in Zukunft vor. Doch seit Herbst ist er nicht mehr in Arbeit, um seine Chancen auf den Arbeitsmarkt zu verbessern geht er zur Meisterschule. Da er nur geringes BAföG bekam stellte er Anfang des Jahres bei Gericht Antrag den Titel für die Zeit der Meisterschule herabzusetzten, leider ohne Reaktion des Gerichtes bis heute. Nun lässt seine geschiedene Frau ihm jeden Monat erneut die Konten sperren, obwohl er den titulierten Unterhalt zahlt, zwar innerhalb des Monats verspätet, aber voll.
    Wie gesagt nach Beendigung der Meisterschule ist er wieder in Arbeit und würde sofort wieder voll zahlen, es geht nur um die Zeit bis dahin. Er lebt ohnehin zur Zeit unter dem Existenzminimum, das kann er so garnicht schaffen bis zum Jahresende. Anzumerken ist dann auch noch: Wir haben auch ein gemeinsames Kind und im Sommer kommt unser Zweites. Also müssen 4 Kinder versorgt werden.
    Wie kann man am schnellsten für Klärung sorgen, wenn das Gericht sich nicht rührt??
    An wen wendet man sich nun am Besten?

    Hallo, ich gebe Dir den gutgemeinten Rat nichts einfach der Arge in den Briefkasten zu stecken.
    Sende alles per Einschreiben oder gebe es persönlich ab. Bei persönlicher Abgabe lasse Dir dieses quitieren, das müssen die. So hast Du immer was in den Händen. Bei mir verschwanden auch immer die Wichtigsten Dokumente, auf diesem Wege nun nicht mehr.
    Ich gehe wie Du davon aus, dass die Papiere wohl dort angekommen sind. Nur beweisen mußt Du das, reiche die Papiere nochmals auf meinem Weg ein und Du wirst sehen das läuft. Für den Fall, das Dir zuviel abgezogen wird, Du kannst belegen was Du verdient hast. Lege sofort einen Widerspruch ein, aber schriftlich. Die Bearbeitung wird bestimmt dauern, aber Du bekommst das Geld nachbezahlt.

    Hallo,
    mir erging es genauso. Jede Buchung wurde hinterfragt.
    Jetzt bei der Wiederbewilligung sollte ich wieder 3 Monate auflegen, dies tat ich natürlich, alles in Kopie. Bei zu privaten Buchungen habe ich den Verwendungszweck geschwärzt, nur nicht die Summe. Wofür ich das Geld ausgebe im einzelnen, geht niemand etwas an. Und mal ehrlich, interessieren werden die Damen und Herren sich nur für die Eingänge oder etwa für regelmäßig gleiche Abbuchungen, für eine Lebensversicherung zB. ;)

    Hallo, Catweezle erstmal vielen Dank für Deine Hilfe.
    Der Vater meines Kinders verstarb vor einigen Jahren, unser Sohn war Alleinerbe. Der größte Teil des Geldes ist schon vor dem versterben angelegt worden und ist das heute noch. Der andere Teil wurde danach ausgezahlt und war dann einige Zeit festgelegt. Unser Kind ist heute, wie gesagt, 9 Jahre und bezieht Halbwaisenrente. Als ich bedürftig wurde beantragte ich ALG 1 und heute bekomme ich ALG 2.
    Das Kind ist Mitglied der Bedarfgemeinschaft, die Halbwaisenrente allein ist Höher wie die 211 €, die er Anspruch hat. Der Überschuß wird mir abgezogen, soweit so gut. Nun soll das Kind aber für die Bedarftgemeinschaft aufkommen. Ich denke, da ich mit meinem Partner nicht verheiratet war, und sein Geld heute unserem minderjährigem Mündel gehört, muß das doch eigendlich geschützt sein. Irgendwie ist das, als würde man jemanden nach seinem Ableben bestrafen, weil er seinem Kind etwas hinterlassen hat.
    Noch dazu bin ich verpflichtet das Erbe für das Kind zu erhalten. Darüber wurde ich damals von einem Notar aufgeklärt. vielen Dank und LG

    Ja, das Kind ist 9 Jahre. Das Mündelgeld ist angelegt und ist bei weitem mehr als der Freibetrag. -- Danke für Eure promte Hilfe!!

    Nochmal zum Mündelgeld: Es muß also von der Bedarfsgemeinschaft verbraucht werden, wenn es zum Vermögen zählt? Oder muß es mein Sohn verbrauchen? Das wird schwierig, Mündelgeld wird doch Mündelsicher angelegt.
    Oder ist es möglich meinen Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft zu nehmen?

    Hallo,
    ich habe eine ganz wichtige Frage. Zählt Mündelgeld zum Vermögen?
    Und zwar: Ich verwalte das Mündelgeld meines Sohnes, dieses hat er vom Vater geerbt. Ich war nicht mit dem Vater verheiratet.