Beiträge von Luismausi

    also....hier steht:


    - Nachweis Schuldenübersicht
    - Nachweis über den Termin der Schuldnerberatung


    ...sollten Sie mir die erbetenen Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum v.g. Zeitpunkt vorlegen, so kann ich den ALG2 Anspruch ganz oder teilweise versagen...

    Hallo, also es geht hier um Schulden rein privater Natur, die man eben so hat wenn man in die Arbeitslosigkeit abrutscht....
    und ich verstehe NICHT was dies mit meinem Antrag, bzw. der Bewilligung zu tun hat???
    Schön das mir der SB helfen will, aber das möchte ich schon lieber selber entscheiden.


    Horst , wir besuchen ja die gleiche ARGE, siehe deine Mail, bei wem kann ich mich denn jetzt beschweren???


    LG


    Nicole

    Hallo, ich habe vorher auch schon Leistungen erhalten. Von 2008 Anfang dann hatte ich ein halbes Jahr eine Arbeitsstelle, bin wieder arbeitslos geworden und erhalte nun seit 4 Monaten wieder Leistungen. Wegen einem Umzugl muß ich einen neuen Antrag stellen.
    In der Zeit der Arbeit habe ich mir was auf Seite gepackt, in den Sparstrumpf quasi und habe damit Rechnungen gezahlt...nun wollen die wissen, woher das Geld stammt, weil ich außerhalb der Regelzahlungen noch Beträge aus eigener Tasche auf das Konto gezahlt habe.


    LG


    Nicole

    Hallo, danke für die netten Antworten, der Meinung bin ich nämlich auch....ich soll jetzt alle meine Schuldenbelege/Gläübiger mitbringen und vorlegen. Dazu habe ich als Auflage bei der Antragstellung "Termin bei einem Schuldenberater" bekommen! Ist das denn normal??? Wenn dann will ich mich um meine Schulden selbst kümmern und nicht gezwungen werden.


    Zumal ja jedem Sozialhilfe zusteht, mit oder ohne Schulden!


    An wen kann ich mich denn da jetzt wenden??? Denn mein FM sagt, reiche ich die Sachen nicht ein, gibt es keine Kohle ( auf gut deutsch) Steht das was in irgendwelchen Gesetzen??? Oder beim Sozialgericht???
    Kann ich da einfach hin zum Sozialgericht? Ohne Termin?


    LG


    Nicole

    Bei der heutigen Offenlegung der Kontoauszüge hat mein Fallmanager Buchung für Buchung kontrolliert.


    Er fragte mich beinah nach jeder persönlichen Rechnung, warum und wieso.


    Und dazu kam die Geld abgeholt hatte und Tage später wieder eingezahlt hatte um Rechnungen zu bezahlen.
    Jetzt soll ich der Arge die Kontoauszüge genauestens erklären und vorrechnen.


    Dazu muß ich sagen, das ich teilweise auch Geld aus der vorigen Arbeit zuhause angespart habe, ich rede von kleinen Beträgen bis ca. 1000 - 1200 Euro. Wenn mir also Geld fehlte für eine Rechnung habe ich dies eingezahlt. Nun habe ich kein Sparguthaben mehr. Kann auch über meinen Sparstrumpf auch keine Nachweise erbringen, ich hab ja nicht den ganzen Tag hier gesessen und mein Geld gezählt.


    Was soll ich nun tun? Man darf doch zuhause spären oder?


    Danke für jede Hilfe:rolleyes:

    Mein heutiger neuer "Fallmanager" hat uns bei dem Neuantrag dazu aufgefordert, unsere gesamten Schulden "offenzulegen" mit Gläubigern etc.


    Dazu hat er uns auferlegt einen Termin bei einem Schuldnerberater vorzuweisen.


    Sein Argument war....ich muß ja wissen, wer alles von Ihnen Geld möchte, denn wenn eine Nachfrage wäre, dann wüßte er ob und an wen wir was bezahlen. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.


    Daraufhin habe ich ihm erklärt, daß wir zur Zeit gar keine oder wenig Schulden abtragen, da wir nur ALG2 erhalten und davon schlecht noch hohe Schulden bezahlt werden können.


    Was darf die Arge nun???


    Wer könnte mir helfen???


    Danke vielmals:rolleyes: