Beiträge von weinendeSeele

    @ Kitty ja du hast recht habs wohl etwas umstädnlich beschrieben.


    Um es noch mal kurzzufassen :


    50m³ Wasser und Strom mit Gas stehn mir im Jahr frei.
    Der Mietvertrag geht 1 Jahr.
    Nach einem halben Jahr ziehn wir nun aus.
    Der Vermieter verlangt nun 115 € Nachzahlung und hat von den 50m³ die hälfte abgezogen.
    Im vollen und ganzen haben wir 48m³ verbraucht.
    Seine Rechnung lautet so:


    48m³- halbes jahr früher auszug= 23 *5= 115€


    Ich sebst blick da nicht durch.
    Meine Frage war nur, hat er das Recht die Hälfte abzuziehen von den 50m³ ?
    Weil im Endeffekt wird er die Wohnung wieder weitervermieten und der Nachmieter wird ja wohl kaum auch nur die andere Hälfte von den 50m³ bekommen =?


    Ich hoffe ich habe es nun anschaulicher gestaltet.


    LG

    Frag einfach mal bei eurem zuständigen Amt nach,
    Soweit ich weiß ist euch eine Wohnung zu genehmigen ( ich kenne aber nur fälle wo die babys schon da sind)
    Ja euch steht eine Wohnung zu aber s.o was ich geschrieben habe.
    Zu dritt stehen euch 60m² + 15m²( für euer baby)
    Ausserdem solltet Ihr nach Erstausttatung fragen ( für euer Kind)


    Gut 45m² sind jetzt auch kein Weltuntergang ;)


    Lg

    Hallo,


    heute kam mein Vermieter runter( er wohnt über uns)und da wir nun ein halbes Jahr früher aus dem Mietvertrag raus sind, da wir nun eine neue Wohnung bekommen haben,meinte er wir müssen 115€ Nachzahlen.
    Kurz zur erklärung wir haben 50m³ frei ( Wasser Strom und Gas).
    Er meinte ja da wir nun ein halbes früher raus sind machen wir -50%(von dem 50m³).
    Insgesamt hätten wir 48m³ verbraucht.
    darf er das? von den 48 nochmal -50% machen, sodass wir nachzahlen müssen?


    wenn nein, dann werde ich das umgehend mit Iihm klären.


    ich danke schon einmal im vorraus.


    Lg

    ne kleine Frage.
    Im dezember hatte ich ein Kautionsdarlehen von 600€ / 30 € pro Monat bekommen.
    Da mein verlobter und ich nun eine BG bilden und die Kaution der neuen Wohnung doppelt so viel kostet, würde die ARGE mir das darlehen verdoppeln?
    oder müsste mein Verlobter nun anfragen ob er einen Antrag auf die Kaution stellen muss?
    Da er ja noch nichts dergleichen vom Amt erhalten hat.


    Soweit ich weiß hat damals das Sozialamt in Notfällen Miete oder Kaution bezahlt.
    Nach eifrigen Googlen, fand ich nun heraus , dass das Sozialamt nicht bezahlt da ja die ARGE für mich "zuständig" ist.
    Falls ich falsch liegen sollte, berichtigt mich doch bitte.


    P.S: Bekommt man eigtl noch eine sogenannte erstausttatung von der ARGE?

    Danke Biene67 :-)


    jetzt hätte ich noch mal ne kleine Frage.
    Im dezember hatte ich ein Kautionsdarlehen von 600€ / 30 € pro Monat bekommen.
    Da mein verlobter und ich nun eine BG bilden und die Kaution der neuen Wohnung doppelt so viel kostet, würde die ARGE mir das darlehen verdoppeln?
    oder müsste mein Verlobter nun anfragen ob er einen Antrag auf die Kaution stellen muss?
    Da er ja noch nichts dergleichen vom Amt erhalten hat.


    Soweit ich weiß hat damals das Sozialamt in Notfällen Miete oder Kaution bezahlt.
    Nach eifrigen Googlen, fand ich nun heraus , dass das Sozialamt nicht bezahlt da ja die ARGE für mich "zuständig" ist.
    Falls ich falsch liegen sollte, berichtigt mich doch bitte.


    P.S: Bekommt man eigtl noch eine sogenannte erstausttatung von der ARGE?


    LG WeinendeSeele

    uiffi :
    das man von heute auf morgen keine Bäume ausreissen kann ist mir klar.
    Jana hat genau das beschrieben wie ich es gemeint habe.


    Nun haben wir eine angemessene Wohnung gefunden.
    Am Dienstag wollen wir nochmal zur ARGE, um uns bescheid geben zu lassen, ob wir die Wohnung genehmigt bekommen.


    Und danke für den Tipp mit dem schriftlich geben. :-)


    Ich hoffe dein Daumen drücken hilft :-)

    hab heute nachgefragt, mein vermieter meinte er kann das verstehen und sagte nun, dass wir bis zum 1.9.09 noch in der wohnung bleiben soll ( jedoch zum 1.6.09 kündigen) damit er anzeigen für seine wohung machen kann.
    jetzt haben wir ihm angeboten einen nachmieter zu suchen.


    morgen gehn wir zur arge.
    angenommen der fall tritt ein, und die arge sagt nein. was soll ich tun?
    weil 29 m² für 2 personen auf einem raum wirklich nervenaufrebend sind, und uns laut sozialgesetzbuch min 60m² zustehen oder nich?`
    danke schonmal für die antworten :-) :o

    Hallo,
    wahrscheinlich wird ein ähnliches Post schon erschienen sein, dennoch bitte ich um Rat.
    Um es kurz zusammenzufassen:
    * am 1.12.08 in eine 29m² Whg. gezogen ( allein)
    * 10.3.09 Verlobter dazugezogen
    *18.5.09 Bedarfsgemeinschaft angemeldet


    die Miete beträgt nun 50 € mehr nebenkosten ( 300 warm sonst, inkls. Wasser und Strom)
    Da wir aber zu zweit sind und die Wohnung mit einem Raum definitv zu klein ist, wollen wir nun umziehen.
    Ich weiß das in NRW für 2 Personen folgendes zusteht:


    60m², und max. 540 Miete warm
    *******************************************************************
    Das die Wohnung zu klein ist, ist auch nicht der einzige grund.
    Da dies hier eine Souterrain Whg. ist, sprich der Keller eines Einfamilienhauses, bildet sich überall Schimmel, das Klo stinkt nach Kanalisation etc pp.
    Damals meinte mein Vermieter schon, falls es Ärger geben sollte mit Whg etc, würde er mir den Schlüßel sofort entziehen und seiner Tochter ( 12jh) geben, da er mit ihr weniger Ärger hätte als mit mir.


    *******************************************************************
    Da ich in einem Mietvertrag von einem Jahr stecke ist nun meine Frage,
    wenn ich einen Nachmieter stellen würde, könnte ich mich aus dem Vertrag "schummeln" ?
    Und da mir die Kaution ( 600€) vom Amt gestellt wurde, mit 30 € raten monatlich abzuzahlen, bekomme ich jetzt nur die 180€ die ich selbst gezahlt habe?
    Oder "verschwinde" ich sozusagen mit "meinen" 600€ und bezahle monatlich die 30 € ab ???
    ******************************************************************
    Und nochwas mein Verlobter und ich haben im mom leider keine Jobs, sind dennoch auf der Suche.
    Wenn mich mein vllt. zukünftiger Vermieter mich fragen sollte wie ich die Miete bezahlen soll, muss ich ja sagen das ich die von Amt gestellt bekomme....hat er dann das recht mir die Whg zu verweigern?


    freue mich über Antworten auf meinen unübersichtlichen Post:D


    LG weinendeSeele