Beiträge von monchi

    Nun gut, die Schwester könnte theoretisch eine Teilzwangsversteigerung durchziehen, mit erheblichem Verlust, bliebe die Frage ob Käufer Schlange stehen werden, um ein 1/3 Haus zu erwerben.


    SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
    (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.




    genau das ist der springende Punkt;)


    käme man mit dieser begründung bei der Arge durch?


    und wie sähe es aus wenn mir meine Schwester Ihren Anteil unter Wert verkaufen/überschreiben würde? Würde die Arge da Probleme machen?




    sie darf schon...ich meinte nur, ich würde selbstverständlich nicht zustimmen. Sie müsste auch erst einen Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragen- gegen meinen Widerstand selbstverständlich.

    Hallo Zusammen,


    ich habe mit meiner Schwester zusammen ein Grundstück geerbt.Meine Schwester ist ALG2 Bezieherin und Ihr gehört 1/3. Das auf dem Grundstück stehende Haus ist abbruchreif(kann also nicht bewohnt werden).
    Wie sieht es mit der Verwertung ihres Anteils aus? Wenn ich nach einem Urteil des BSG von 2007 gehe, wäre das nicht verwertbares Vermögen? Wer kennt sich damit aus?


    Vielen Dank


    Monchi