Beiträge von koa5mu2

    Guten Tag liebe Forumsmitglieder,


    ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort erhalten würde.


    Meine Freundin wurde Ende 2007 geschieden und hat im April 2009 mit ihrem Exmann eine Unterhaltsablösung über den Notar vereinbart. D.h. er hat Ihr einen einmaligen Betrag bezahlt. In dem Vertrag ist nichts erwähnt, ob sie sich danach ab bestimmte Verhaltensregelen halten muss (Zusammenziehen mit Partner, usw.).


    Nun die Frage: Ich würde gerne mit meiner Partnerin zusammenziehen und auch evtl. heiraten und auch evtl. Wohnungentum kaufen wollen.


    Kann nun der Exmann den Vertrag anfechten...?? bzw. anteilig Geld zurückfordern...??


    Der Ablösungsvertrag wurde von Ihrem Exmann vorangetrieben, vor Unterzeichnung des Vertrages stand nie zur Debatte, dass wir nun doch evtl. zusammenziehen möchten und evtl. mehr....!!!


    Würde mich wirklich sehr sehr über eine Antwort freuen. Denn Notar können wir in den nächsten Wochen wegen Urlaub nicht erreichen.


    Vielen Dank und viele Grüße Andreas