Beiträge von Bonnie

    Hallo,


    mit dem Jugendamt habe ich mich jetzt dumm und dusselig telefoniert...


    Es ist schon richtig, dass er auf jeden Fall unterhaltspflichtig für das Kind ist und den beantragten Unterhaltsvorschuß wird man sich ja sicher von ihm zurückholen.


    Was mich angeht sagt mir sowohl das Jugenamt als auch das Jobcenter, man wäre nicht für mich zuständig und werweist jeweils auf die andere Behörde. Die Info, dass mir gar keine Leistungen zustehen, habe ich heute von der Arbeitsloseninitiative bekommen...

    Hallo,
    vorab vielen Dank für jede noch so kleine Information :-)


    Ich habe mich vor kurzem nach zweieinhalbjähriger Hölle von meinem Heroinsüchtigen Mann getrennt und wohne nun mit unserem Sohn (2J.4Mon.) alleine in unserem Haus. Ende Januar nächsten Jahres endet meine dreijährige Elternzeit, mein Mann ist seit Mai diesen Jahres arbeitslos und bekommt 1086 Euro Arbeitslosengeld.


    Ich habe Unterhalsvorschuß (117 Euro) für meinen Sohn beantragt und beziehe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft, die aber komplett für den Abtrag einer Eigentumswohnung (Verträge bestanden schon lange vo der Eheschließung) draufgeht. Die Wohnung ist derzeit für 350 Euro vermietet, steht aber zum 01.07.09 leer. Einige Dinge sind reparaturbedürftig (Bspw. zwei Heizungen), das Geld ist Dank der Heroinsucht nicht (mehr) da.


    Fragen: ist es tatsächlich so, dass ich keinerlei Unterhalt zu erwarten habe, weil ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis habe? Und bin ich wirklich auf die Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen (die ich eher nicht sehe), mich vor Ablauf der Elternzeit wieder zu beschäftigen, um den Lebensunterhalt für mich und mein Kind sicherzustellen? Was mache ich, wenn ich nicht so schnell wie möglich wieder arbeiten kann???
    Ist es wirklich so, dass ich nur Leistungen zu erwarten habe (ALG), wenn mein Arbeitgeber mir kündigt???


    Viele Grüße, Bonnie