Beiträge von ecearok

    Also bei meiner Schwester ist es so:
    Sie wohnt mit ihrer Tochter bei meinen Eltern mit.Sie hat eine eigene BG.Deshalb übernimmt die ARGE ihren Anteil + das von ihrer Tochter an Miete (in dem Fall 2/5 der Miete) .Zusätzlich bekommt sie natürlich auch ihren Satz an Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Du geht persönlich hin.Dein SB fertig eine Urlaubsgenehmung an, die ihr beide gegenzeichnet.Eine Durchschrift bekommst du dann mit.Wenn du ins Ausland gehst und einen Auslandskrankenschein bei deiner Krankenkasse holen willst, musst du deine Uralaubsgenehmigung von der ARGE bei der Krankenkasse vorzeigen.

    Also meistens wird für ein Neugeborenes Baby kein extra Zimmer bewilligt, weil es bis 1 Jahr bei den Eltern schlafen kann :S
    Ohne eine Zusage vom Amt würde ich sowieso keinen Mietvertrag unterschreiben.Lass dir einfach einen Termin geben und schildere deinem SB deine Situation...

    Ja genau..BG-Nummer usw. kannst du ja unkenntlich machen.Sachbearbeiter usw. auch. Aber deinen Namen bitte nicht.Sonst könnte es sein, dass die von der Inkasso dir keinen Glauben schenken ;)

    Du kannst dich zur Not über deine Eltern in der Familienversicherung versichern lassen.Kommt natürlich drauf an, wie alt du bist.Ruf mal bei der Krankenkasse an und frag´nach ob du das beanspruchen kannst.Du kannst auch bei der ARGE angeben, dass du mit deiner Freundin eine Haushaltsgemeinschaft bist und nicht eine Bedarfsgemeinschaft.

    Also, um zu beweisen, dass du HARTZ IV -Empfänger bist und nicht zahlen kannst,schätze ich mal würde die erste seite vom aktuellen Bescheid ausreichend sein.Da du nicht arbeitest, kannst du auch keinen Einkommensbeleg einreichen.Es sollte keine Probleme geben, weil du den Bescheid dem Inkassounternehmen eingereicht hast.

    Wenn er Leistungen bezogen hat, sprich Miete und Hilfe zum Lebensunterhalt, kann er doch nachweisen, dass er die Miete überwiesen hat, oder? Wenn er das kann, dürfte es keine Probleme geben.Ich verstehe nur nicht, warum er ohne dies zu wissen ohne festen Wohnsitz gemeldet war?

    Wenn sie einen Erstantrag stellen ist in der Tat eine persönliche Vorsprache erforderlich.Wo haben sie denn die Antragsformulara her?Hatten sie schon eine persönliche Vorsprache und haben die Formulara mitbekommen?Meistens müssen individuelle Themen geklärt werden, so dass sie von der ARGE um eine persönliche Vorsprache bitten.Ich würde auf jeden Fall, ohne Zeit zu verlieren, vorsprechen.


    Außerden können sie schon mal in ihrem neuen Studienort vorsprechen und schauen lassen ob sie überhaupt einen Anspruch auf HARTZ IV haben.


    Viel Glück..

    Hallo, habe eine Frage:


    Ich bin zur Zeit alleinerziehend mit einer Tochter und bekomme HARTZ IV.Meine Tochter wird dieses Jahr noch eingeschult.Während der Kindergartenzeit meiner Tochter habe ich immer fließig nach Arbeitsangeboten recherchiert und Bewerbungen geschrieben.Bei allen Vorstellungsgesprächen wurden flexiblen Arbeitszeiten als Bedingung gestellt.Ich sollte also während der Öffnungszeiten (meistens von 8-20 Uhr) immer zur Verfügung stehen.Das ist natürlich recht schwierig , wenn die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt sein kann.


    So, jetzt wird meine Tochter eingeschult und ich werde erst recht keine Arbeit mehr finden, da sie ja bis Mittags Schule haben wird.Da ich schon lange Abitur machen wollte, habe ich mich spontan in einer Beruflichen Schule angemeldet und wurde angenommen.Ich habe die Mittlere Reife aber keinen Berufabschluss :(
    Wenn ich diese Schule mache ( sie dauert 4 Jahre) werde ich den Abschluss " Biologisch Technische Assistentin " + Abitur absolvieren.Ich habe schon nachgefragt und aufgrund meines Alters (32) und weil ich nach meinem Realschulabschluss berufstätig war und nicht gleich auf eine weiterführende Schule gegangen bin, hätte ich keinen Anspruch auf BAFÖG.
    Meine Frage wäre, ob die ARGE meiner Tochter und mir während der Zeit meiner Ausbildung die Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen würde..


    Vielen Dank schon mal...