Beiträge von Flow1

    Hallo allerseits,


    ich habe in der aktuellen Ausgabe der Finanztest gelesen, dass man die Elternzeit des ersten Kindes, wenn das zweite - z.B. nach 2 Jahren kommt - an das Ende der Elternzeit für das zweite Kind anhängen kann. Also in diesem Fall dann noch ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen kann - so dass nichts verloren geht. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht entschieden.


    Ich bin Student und werde mit Jahresbeginn 2010 vollzeit arbeiten gehen (schreibe gerade meine Masterarbeit) und bekomme weder Bafög noch Hartz 4 noch sonst was. Meine Frau erhält Hartz 4 für sich und unsere Kinder. Das zweite Kind kam als unser erstes ert 1,5 Jahre alt war. So wurde die Elternzeit unterbrochen. Das zweite Kind wird nun 3 im Oktober und meine Frau müsste arbeiten. Normalerweise kein Problem, aber unser zweites Kind hat eine erhebliche Entwicklungsverzögerung und ist vermutlich autistisch. Es braucht viele Therapien und vor allem viel Aufmerksamkeit durch meine Frau - und natürlich auch mich. Mir möchten daher beide das meine Frau als "Hausfrau" sich um unser Kind kümmert. Daher hoffe ich für diese beiden Monate (November und Dezember) die ich noch im Studium und auf Jobsuche hängen werde, dass meine Frau die noch nicht genommene Elternzeit vom erten Kind ebenfalls "dranhängen" kann.


    Ist das auch möglich für Hartz 4-Empfänger? Ich konnte beim Googeln dazu leider nichts finden. Wenn nicht, welche Möglichkeiten haben wir bezüglich unseres Sohnes sonst - es geht ja nur um 2 Monate. Aber diese Unterstützung brauchen wir noch.


    Viele Grüße
    Flow1