Beiträge von Gaia

    Hallo Forenuser,


    ich bekomme nun nach meiner Erziehungszeit, in der ich komplett AlgII bezog, wieder AlgI. Jetzt mein Problem - AlgII wird im Voraus bezahlt und AlgI rückwirkend!


    Nun hab ich Ende August noch Leistungen von der Arge bekommen für September. So und für Oktober bekomme ich erst Ende Oktober meine Bezüge vom Arbeitsamt. Wie soll das gehen?? Ich habe einen kompletten Monat kein Geld!? Kann ich da irgendwas machen? Ich kann ja nicht meine Miete bezahlen bzw Rechnungen etc?? Selbst wenn ich alles erst Ende Oktober für Oktober bezahle geht ja auch nicht, dann hab ich ja für November nichts mehr? Ich hol das Loch, das mir da entsteht ja nie wieder auf.


    Kann ja auch nicht sein, das ich die erste bin, der es so ergeht - habt ihr Erfahrungen??


    Grüße, Gaia

    Nur für mich wäre das ganz und gar nicht sinnlos, im Gegenteil.


    Falls noch jemand einen Erfahrungsbericht abzugeben hat, der eine Umschulung bekommen hat und was er für Voraussetzungen hatte, immer her damit. Würd mich echt interessieren.

    Also ehrlichgesagt kann ich mir das so nicht vorstellen, es kann einem niemand vorschreiben, wo man hinzieht! Ich bin damals auch von einem Bundesland ins andere gezogen und hab AlgII beantragt, das einzige was die dir verwehren können ist die Umzugskosten nicht zu übernehmen! Wo kämen wir denn da hin.


    Wohnungswechsel
    Ein Wohnungswechsel ist aufgrund Art. 11 GG ohne vorherige Zustimmung des Amtes möglich und erlaubt. Eine vorherige „Zusicherung für die Leistungserbringung“ gibt allerdings die Sicherheit, dass die Übernahme der (höheren) Kosten durch den Leistungsträger in Zukunft nicht mit der Begründung versagt werden kann, dass die Hilfebedürftigkeit ohne einen rechtfertigenden Grund selbst verschuldet sei.


    Hat ein Wohnungswechsel höhere Unterkunftskosten zur Folge, so ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt der Arbeitslosengeld-II-Empfänger während des Leistungsbezugs einen Wohnungswechsel, sollte er vor Vertragsabschluss die Zusicherung des zuständigen Trägers des Arbeitslosengeld II einholen. Andernfalls übernimmt der Leistungsträger im Regelfall weder die Umzugskosten noch die neue Miete, soweit sie die alten Kosten der Unterkunft übersteigen. Denn Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können nach § 22 Absatz 3 SGB II nur nach vorheriger Zusicherung übernommen werden.


    Unter 25-Jährige (U25), die ohne Zusicherung des Leistungsträgers umziehen, erhalten nach § 20 Absatz 2a SGB II nur 80 % der Regelleistung und sie haben nach § 22 Absatz 2a SGB II im Regelfall keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Ausnahmsweise müssen die Unterkunftskosten von dem Leistungsträger jedoch getragen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der den Umzug erforderlich macht. Unter den gleichen Voraussetzungen kann von der Voraussetzung der vorherigen Zusicherung abgesehen werden


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

    Hallo :)


    ich würde gern eine Umschulung machen. Nun war ich bei der Arge und die Dame meinte, es gäbe sowas wie eine Umschulung gar nicht mehr :confused: Irgendwas wäre da geändert worden etc pp - ich hätte ja auch schon eine Ausbildung, also wäre da nix zu machen. Höchstens über Bafög. Bei der Agentur für Arbeit würden die mir dasselbe sagen, meinte sie. Erzählt die mir Käse? Haben die momentan einfach keine Mittel oder so? Ich bin übrigens 32, alleinerziehend mit einem dreijährigen Kind und hab Zerpanungsmechanikerin gelernt.


    Ich hör immer ich krieg ne Umschulung - ja aber dazu gehört doch ne vorangeganende Ausbildung oder nicht?? Oder bin ich zu alt?


    Grüße, Gaia

    Also wenn Du mit Deiner Schwester in einem Zimmer wohnen musst, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie dir die Wohnung "verbieten". Du bekommst schliesslich ein Baby. Aber probieren tun die wohl auch alles.... Ich würd da gleich heute oder morgen anrufen und nachhaken, bei uns geht das alles zum Glück recht schnell. Wenn der Brief da ankommt, müsste der am gleichen Tag beim SB liegen. Ich hätte ihn vll direkt persönlich vorbeigebracht, damit Du weißt das er da ist und am nächsten Tag angerufen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Dir nen Strich durch die Rechnung machen. Ist aber jetzt nur meine subjektive Einschätzung ;)


    Alles Gute :)

    ...damit rechnen müssen, dass du weder Kaution noch Umzugskosten geltend machen kannst.


    das ist mir klar. Kaution könnte ich über eine Bürgschaft machen und Umzugskosten, naja, einmal nen LKW mieten wird schon nicht sooo teuer sein :o oder bin ich zu blauäugig und da kommen noch mehr Kosten? Möbel hab ich ja alles.


    ...und wahrscheinlich eine befristete Sperre aller Leistungen erhalten könntest.


    das wusste ich nicht, wäre weniger schön :confused:


    Und wie du schon richtig erkannt hast, die 80 €, die die neue Wohnung dann mehr kostet, musst du von der Regelleistung bezahlen. Es ist nicht damit zurechnen, dass die Arge die neue Miete voll übernimmt.


    tut sie sogar jetzt auch nicht. Meine Wohnung hat 52qm (oben steht fälschlicherweise 54 ;) ) und muss 20€ selber zahlen. Die qm-Preise sind einfach viel zu knapp bemessen. Die Wohnung ist echt nichts besonderes, von einer Wohnungsgenossenschaft. Wo soll ich denn noch hinziehen lt. denen ihrer Liste? :rolleyes: Zumal die Warmmiete der neuen Wohnung bei 410€ liegen würde (allerdings ohne Öl) das muss man seperat kaufen und in den Tank im Keller füllen lassen. Damit hab ich auch keine Erfahrung, wie teuer das ist und wieviel das auf den Monat umgerechnet wäre....

    Hallo ihr,


    ich lebe zwar in einer lt. Amt angemessen Wohnung 54qm 420€ warm, jedoch würde ich mit Kind doch gerne woanders leben, als im Wohnblock im vierten Stock ohne Balkon..... :o


    Können die mir das eigentlich verbieten umzuziehen?? Oder zahlen die eben dann "nur" nicht die Umzugskosten + Kaution? Zudem wäre die Wohnung, die ich jetzt evt in Aussicht habe etwas über dem Satz und ich müsste (nach meiner Rechnung) 80€ draufzahlen.


    Vielleicht hat ja jemand eine Antwort :)


    LG Gaia

    Erst mal Danke für die Antworten :)


    Eine Frage hab ich da noch, dieses "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" das gilt doch nur bei ALGI meines Wissens? Ich mein, momentan steh ich durch ein Kind, das noch nicht in den Kiga geht, dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und beziehe ALGII. Die Arge wollte mal von mir, dass ich irgendein Restanspruch ALGI beantrage.... wurde bewilligt, mit der "Auflage" das ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsste, ansonsten zahlt die Arge....


    Vielleicht weiß das jemand?

    Hallo an Alle :)


    ich bin 31 Jahre und hab ein zweijähriges Kind und beziehe Hartz IV. Nun würde ich mich gerne beruflich verändern/weiterbilden - habe aber schon eine abgeschlossene Ausbildung.


    Die Ausbildung wäre schulisch und würde zwei Jahre dauern. Wär ja schon mal ok, zwei Jahre ist ja noch recht überschaubar. Wäre auch unentgeltlich und staatlich anerkannt. Verdienen tu ich dann natürlich nix...


    Nur mal so erfahrungsgemäss (werde mir auf jeden Fall nächste Woche einen Termin bei der Berufsberatung der Arge holen/Infos vorab sind allerdings ja auch nicht schlecht) - wird einem sowas "genehmigt"? Sprich, wird die Wohnung etc weiterhin bezahlt? Ist das einzelfallsabhängig? Oder macht mir die vorige Ausbildung ein Strich durch die Rechnung? Oder soll man einfach machen, weil man ein Recht auf Bildung hat (sofern die Kindsbetreuung gegeben ist natürlich) und die einen nicht hängen lassen "dürfen" im Fall der Fälle?


    Oh man das ist alles so ein Dschungel - wo ist die Machete :o ;)


    Viele Grüße, Gaia

    Erst Mal Hallo an Alle :)


    kurz zu den Eckdaten: Ich bin 31 Jahre, hab ein zweijähriges Kind und war mit meinem Ex nicht verheiratet! Momentan bezahlt er Unterhalt für das Kind und für mich. Ich bekomme Hartz IV, war umzugsbedingt in der Zeit leider arbeitslos als ich schwanger wurde.


    Was mich interessieren würde: Wenn ich eine Ausbildung machen würde, wenn das Kind in den Kindergarten kommt, muss dann mein Ex für mich weiter auch Unterhalt bezahlen?? Nein, oder? Das wär mir nämlich auch nicht so recht...


    Danke für eure Antworten :)


    Grüße, Gaia