Beiträge von Mellodii

    Hallo ihr Lieben,


    meine Frage, hat mein Kind Anspruch auf irgendwelche Leistungen? Kurz zu Ihrer Situation. Sie hat letztes Jahr im August in einer anderen Stadt eine Lehre begonnen, Ausbildungsvergütung und BAB erhalten. Da die Fahrzeit zum Heimatort ca. 2 Stunden betragen hätte, haben wir uns um eine Wohnung bemüht, was sich nicht als einfach in einer Großstadt rausgestellt hat. Zum Glück hatte ich eine Freundin dort wohnen wo sie erstmal unterkommen konnte. Weil dies ja noch nicht der endgültige Wohnsitz werden sollte, hat sie sich auch noch nicht umgemeldet. Im Dezember wurde sie dann krank mit Krankenhausaufenthalt usw. Ende vom Lied, im Januar bekam sie ihre Kündigung. Zwischenzeitlich hat sie ein Zimmer in einer WG bezogen, sich aber immer noch nicht umgemeldet. Das hat sie dann 2 Wochen später getan.
    Bis jetzt hält sie sich mit kleinen Nebenjobs und mit finanzieller Unterstützung von uns über Wasser. Da wir aber auch nicht die Masse verdienen ist unser Budget so langsam erschöpft. Sicher könnte sie wieder nach Hause ziehen. Aber hier in der "Provinz" ist es mit Lehrstellen auch nicht gerade rosig und ich möchte ihr die Chance in der Großstadt nicht verbauen. Die Wohnung aufgeben möchte ich auch ungerne da die Suche nach einer bezahlbaren doch recht schwierig war und wir froh waren, dass sie das WG-Zimmer hat. Sie möchte auch eine neue Lehre dort beginnen. Welche Hilfe kann sie erwarten?

    Hehe, irgendwie musste ich bei deinem Beitrag bei dem Satz "mit Ihnen mache und bespreche ich hier gar nichts" auch schmunzeln. Da dachte ich so, ach guck mal, mit ihr wollen sie gar nicht reden und meinen Lebensgefährten traktieren sie mit Termine. Dazu muss ich sagen, er ist selbstständiger Handwerker und oft im Ausland unterwegs.Hat also gar keine Zeit dahin zu gehen. Er verdient sein Geld, er hat halt nur das "Pech" mich und unsere 2 Kinder an der Backe zu haben. naja, Behörden halt. Ich hoffe bei dir ist jetzt alles gut....liebe Grüße.

    Hallo ihr Lieben,


    mich würde mal interessieren was mit unseren Akten passiert wenn wir nicht mehr im Leistungsbezug stehen. Kann man die Herausgabe der Akten fordern oder die Vernichtung? Denn was da an Datenschutz abgeht wag ich mir gar nicht auszumalen. Manche Schriftstücke musste ich 5 x einreichen und jedesmal wurden die kopiert. Da fragt man sich doch wo die anderen 4 Kopien geblieben sind.
    Konkret in meinem Fall, mein Kind studiert jetzt, wohnt in einer fremden Stadt und fällt bei uns ganz aus allen Berechnungen raus. Sie musste aber noch Studienbescheinigung, Mietvertrag usw. einreichen. Was geht die das noch an? Jetzt vegetieren da Akten von ihr rum obwohl sie mit denen gar nix mehr zu tun hat. Vielleicht weiß ja jemand was.


    Wenn mein Beitrag hier falsch ist, bitte verschieben. Danke.

    Ich habe da mal wieder eine Frage. Danke schonmal für eure Antworten. Kurz zu meiner Situation. Mein Lebensgefährte ist Selbständig. Laut Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt hat er im Jahre 2007 ca. 6700 Euro verdient. Alle Bescheide aus dem Jahr waren eh nur vorläufig. Jetzt kam der abschließende Bescheid wo ihm jeden Monat ein bereinigtes Einkommen von 1115 Euro angerechnet wird. Daraus ergibt sich für mich eine Rückforderung von ca 5000 Euro....ist doch irgendwie unlogisch oder? Wenn ich mich nicht irre galt doch bis ende 2007 die Regelung das für die Berechnung des Einkommens der Einkommenssteuerbescheid zugrunde zu legen ist???

    ...ist doch heute der Bescheid über dir Ablehnung der Übernahme von Heizkosten gekommen.


    Begründung: Nach §22 Abs.1 Satz 1 SGB II werden leistungen für Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.


    Nicht unter die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II fallen einmalige Leistungen zur Beschaffung von Heizmaterial während der Monate, in denen eine Beheizung der Unterkunft tatsächlich nicht erforderlich ist. Der tatsächliche Bedarf an Heizmaterial entsteht folglich nur in der Heizperiode. Die Heizperiode beträgt sieben Monate und beinhaltet die Monate Oktober bis April.


    So, und was mache ich nun? Klar, Widerspruch einlegen. Aber mit welcher Begründung? Kann mir vielleicht jemand n guten Rat geben damit mein Widerspruch eventuell Erfolg hat? Ich kann doch jetzt nicht 200 L tanken um Warmwasser bis zum Oktober zu machen, das wird doch unnütz teuer. Und was denken die denn was ich mit dem Öl will? Mein Auto tanken oder was? Im prinzip ist´s doch egal...mir steht eh nur ne bestimmte Menge zu und wenn ich der Meinung bin ich muss meine Heizung jetzt auf höchste Stufe stellen ist das doch mein Problem wenn ich im Winter dann nix mehr habe.

    Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Ich war heute bei meinem Amt und hab gefragt wie das denn mit der Übernahme der Heizölkosten ist. Früher gab´s ja einen monatlichen Betrag. Jetzt ist es ja so (dachte ich zumindest immer) wenn das Öl alle ist, stellt man einen Antrag und man bekommt die Kosten(abzüglich Warmwasserpauschale) erstattet. Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin heute, du kannst einen Antrag stellen, aber der wird abgelehnt weil im Moment keine Heizperiode ist und du für dein Warmwasser eh alleine aufkommen musst. Klar will ich das Öl im Moment nur zum Wasser warm machen, aber ich tanke wenn dann doch nicht nur 300 L. Letzten Winter war noch genug drin, so das ich da keinen Antrag gestellt habe. Hätte ich das vorher gewusst, daß es im Sommer keine Geld dafür gibt, hätte ich ja im Winter schon einen Antrag gestellt. Ausserdem ist doch das Öl jetzt viel billiger. Also irgendwie sehe ich da nicht mehr durch. Kann mir vielleicht jemand einen Tip oder Link sagen wo das vorgeschrieben ist? Ich weiß, "Übernahme der tatsächlichen Heizkosten" aber das dürfte doch meiner SB bekannt sein und dann trotzdem diese Aussage?
    Vielen Dank schonmal.......