Beiträge von Benevella

    Hallo Turtle,


    mir hat man beim Job-Center die Auskunft gegeben, dass man sie in der BG gelassen hat und das überschüssige Einkommen auf mich angerechnet hat.
    Wieso hat sie keinen Anspruch auf Wohngeld wenn ich fragen darf? Sie macht eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau.


    Gruß
    Benevella

    Hallo, richtig, ich hatte das schon mal angerissen. Aber jetzt ist die Sache akut, da wir die Berechnung bekommen haben. Sie kann sich die Wohnung leisten, kann ja dann auch Wohngeld beantragen. Sie wird nach der Ausbildung übernommen.


    Ich will nur einfach nichts falsch machen, daher frage ich lieber zweimal nach. Außerdem ist die Situation jetzt so, dass wir nicht weiter in einer Hausgemeinschaft leben wollen, wie es in meiner Frage im Februar war. WIe es aussieht werde ich ausziehen, mit Genehmigung des Jobcenters natürlich. Aber Voraussetzung dafür ist ja erst mal, dass sie aus der BG raus ist, richtig?


    LG
    Benevella

    Hallo,


    folgende Frage zu ALGII:


    Ich habe eine neue Berechnung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bekommen. Danach bekommt meine Tochter, die nun im 3. Ausbildungsjahr ist, keine Leistungen mehr, da ihr Einkommen (inkl. Kindergeld) zu hoch ist. Ihr überschüssiges Einkommen wurde nun mir zugeschlagen und die Bezüge dementsprechend gekürzt.


    Ist es möglich, dass meine Tochter jetzt erklärt, aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten, da sie sich selber versorgen kann? Das wäre ja auch ein wichtiger Schritt dafür, wenn sie eine eigene Wohnung beziehen möchte. So bräuchte sie ja keine Einwilligung mehr vom Amt. Sie ist 19 Jahre alt und die Einwilligung würde sie unter den momentanen Umständen ja nicht bekommen.


    Danke und Grüsse
    Benevella

    Ok, so hatte ich das auch verstanden.


    Ich spiele ja gerade nur zwei Szenarien durch: einmal wir beide in der Wohnung als getrennte Haushalte und einmal die Überlassung der Wohnung an meine Tochter.


    Das habt ihr ja jetzt super beantwortet und auch das, wenn ich evtl. mal mit jemandem zusammen leben möchte. Da hätte ich ein Jahr mit Sozialleistungen bevor das Einkommen des potenziellen Partners hinzugezogen würde...so habe ich das verstanden.

    Dann würde mir bei der Leistung aber auch nur die hälftige Miete gezahlt, richtig? Sorry, normalerweise bin ich nicht so schwerfällig aber ich will einfach nichts falsch machen und letztendlich mit noch weniger Geld dastehen.


    Wir können erklären, dass sie praktisch einen eigenen Haushalt führt..sozusagen eine WG bei der sie die hälftige Miete trägt. Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen. Also halbe Wohnungsgrösse, halbe Nebenkosten usw.


    Ich würde dann Sozialleistungen bekommen in Höhe vom jetzigen Hartz4 mit Anrechnung der halben Miete.


    Anderer Fall ich ziehe aus und sie übernimmt die Wohnung:
    Die Wohnung hat 62 qm, würde sie dafür Wohngeld bekommen? Oder müsste sie sich eine kleinere Wohnung suchen?


    Wie sieht es mit meinen Sozialleistungen aus, wenn ich irgendwann mal wieder mit jemandem zusammen ziehen möchte? Ginge das auch auf Basis der Haushaltsgemeinschaft oder sieht da die Lage anders aus. Sollte ich mich auf ein Leben alleine einstellen?


    Danke und Grüsse

    Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Die Erkrankung wird mindestens noch ein Jahr andauern...wie gesagt, evtl. gehts gar nicht mehr. Das mit dem Jahr ist aber jetzt schon absehbar. Also wäre es am besten, wenn ich zum Sozialamt wechsele, richtig?


    Wenn ich das dann richtig verstanden habe wird das Einkommen meiner Tochter dann nicht angerechnet. Sie verdient zwischen 620 und 680 Euro monatlich, im 3. Ausbildungsjahr sogar noch mehr. So gesehen kann sie durchaus die Hälfte der Miete stemmen. Evtl. fällt aber bald das Kindergeld weg (wird zur Zeit halbjährlich geprüft), weil sie über der Einkommensgrenze liegt. Daher würde ich schon bis zum nächsten Jahr warten bis sie die Ausbildung beendet hat und wirklich selbständig leben kann.


    Das mit der Haushaltsgemeinschaft: ist das bei Hartz4 möglich oder erst bei Beantragung von Leistungen vom Sozialamt?


    Danke und Grüsse

    Hallo,


    bei mir herrscht folgende Konstellation:


    Meine Tochter, 18, ist in der Ausbildung, die sie nächstes Jahr beendet.
    Ich selber war früher selbständig, danach sehr kurz im Angestelltenverhältnis und seit dem 30.11.2010 wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig. Diese wird voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern, evtl. für immer. Ich bin 49 Jahre alt.


    Ich habe weder Anspruch auf Krankengeld noch auf EU-Rente und beziehe seit November letzten Jahres ALG2. Mit meiner Tochter lebe ich also in einer Bedarfsgemeinschaft. Ihr Azubigehalt wird mit eingerechnet.


    Bekomme ich jetzt, falls ich nicht wieder gesund werde, für den Rest meines Lebens Hartz4? Ändert sich da mal was bis zum Rentenalter? Meine gesetzliche Rente wird dann ca. 600 Euro betragen mit viel Glück. Was dann?


    Und jetzt meine eigentlich dringlichste Frage:


    Darf ich nächstes Jahr, wenn meine Tochter die Ausbildung beendet hat und alleine wohnen möchte aus der Wohnung ausziehen? Oder darf sie dann ausziehen? Lieber wäre uns, falls wir überhaupt auseinander gehen dürfen, dass ich in eine kleinere Wohnung ziehe und sie unsere jetzige Wohnung übernimmt.


    Sie wird voraussichtlich so viel verdienen, dass wir aus ALG2 herausfallen werden. Ich will mich aber nicht von meiner Tochter weiterhin finanziell durchziehen lassen oder muss ich das in Kauf nehmen?


    Ich weiß, es sind viele Fragen....aber so ist es im Moment nun einmal.


    Vielen Dank
    Benevella

    Hi,


    ich würde an deiner Stelle nicht so schwarz sehen, denn Köche sind sehr gesucht. Kümmer dich doch sofort um eine neue Stelle, es wird da wirklich viel angeboten und man stellt dauernd ein. Diese Bewerbungstermine sind ja nur für Ausbildungsstellen.
    Zur Not versuche es doch über eine Zeitarbeitsfirma. Aber im Internet stehen so viele Stellen für Köche, da sollte es doch klappen. Du bist ja auch jung und mit ein wenig Flexibilität wird das werden. Du kannst dich ja auch bei umliegenden Restaurants und Hotels mal zum Probekochen vorstellen. In der Küche zählt sowieso eher die Praxis als die Theorie.


    LG und alles Gute
    Benevella

    Hi,


    ja, an einen Anwalt und Schuldnerberatung habe ich auch gedacht nur, dass mein Noch-Ehemann garantiert die Schulden übernimmt, da er sich nicht von den Fahrzeugen trennen will. Es geht mehr darum, dass ich offiziell keinEinkommen mehr habe...denn das wird er nicht an mich abtreten..eher legt er die Arbeit nieder. Dafür muss ich die FA auflösen und er muss sich eine andere Blöde suchen damit das auf die Person geschrieben wird.


    Eine Perspektive habe ich heute bekommen. Eine Zeitarbeitsfirma hat mich zum Vorstellungsgespräch gebeten und das ist besser als gar nichts. Mit Wohngeld, Kindergeld und dem Azubigehalt der Tochter kämen wir mit einer günstigen Wohnung über die Runden.


    Drückt mir die Daumen, dass es klappt.


    LG
    Benevella

    Hallo,


    ich habe mich gerade angemeldet und bin froh dieses Forum gefunden zu haben.


    Der momentane Stand meiner Ehe ist der, dass wohl kaum noch was zu retten ist und ich daran denken muss auszuziehen und mich irgendwie über Wasser zu halten mit meiner Tochter aus erster Ehe.


    Wir waren jahrelang selbständig, mein Mann hat Insolvenz angemeldet, daraufhin lief die Firma weiter auf mich. Jetzt ist er seit einiger Zeit mit einem geringen Gehalt im Angestelltenverhältnis und der Rest der Einnahmen laufen über diese Firma. Offiziell bin ich also nicht ohne Einkommen, praktisch aber schon. Dazu kommt, Liebesfalle lässt grüssen, dass ich auch Kredite auf meine Kappe genommen habe.


    Weiterhin kommt erschwerend dazu, dass ich auf die 50 zugehe und aufgrund der beruflichen Vorgeschichte wenig Aussichten auf einen Job habe, der mich und meine Tochter ernährt. Sie fängt im September allerdings glücklicherweise eine Ausbildung an.


    Wie sehen jetzt meine Schritte aus, wie muss ich vorgehen? Die Firma schliessen werde ich wohl als erstes müssen damit klar ist, dass ich kein Einkommen habe. Die Schulden werden wohl bei mir bleiben wenn ich ihn nicht noch überreden kann dass wir die Fahrzeuge verkaufen und die Kredite weitgehend ablösen.


    Soll ich jetzt erst mal zum Arbeitsamt gehen? Ich muss mir ja auch eine fürs Amt angemessene Wohnung suchen und mich arbeitssuchend melden denke ich mal...dann haben wir kleinere Rücklagen, die allerdings immer für die Steuer draufgehen. Ich selber habe eine Rentenversicherung in der aber noch nicht viel angespart ist.


    Ich weiß nur im Moment nicht, was ich zuerst tun muss damit ich mir die Leistung vom AA nicht sofort verderbe. Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Vielen Dank