Beiträge von oneforall

    meinst du inklusive dem gehalt von april? welches im April ausgezahlt wurde? dann liegt eine überzahlung vor.
    geht man aber von dem prinzip zeitpunkt des zuflusses aus sollte man für mai nur algI und das algII anrechnen. und dann liegt keine überzahlung vor.


    ich habe auch nur eine aufstockung alg 2 erhalten, dieser betrag sowie das alg 1 erfüllen nicht unseren mindestbedarf!

    hallo,


    ich habe einen Aufhebungsbescheid für Mai über ca 540 €erhalten.
    Folgende Situation: ich habe bis zum 05.Mai gearbeitet. Ende April erhielt ich mein Gehalt für April, Anfang Mai ALG 2 für den Mai. Da ich ja dann arbeitslos geworden bin erhielt ich Ende Mai Arbetislosengeld I. Nun soll ich die ALG 2 Leistungen die ich für Mai erhalten habe zurückzahlen, weil das ALG I aus dem Mai (was ich erst ende mai erhalten habe!!!) mit angerechnet wird.


    ich habe ja wirklich nichts dagegen überzahlungen zurückzuzahlen, aber diese angebliche überzahlung habe ich garnicht bemerkt! muss ich das wirklich zurückzahlen? ist es möglich das Gehalt von April auf Mai anzurechenen plus das ALG I von Mai? eigentlich ersetzt das ALG I doch nun das Gehalt, daher erscheint es mir unlogisch beides auf ein und den gleichen Monat anzurechnen. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, evtl kann mir ja hier jemand sagen wie meine chancen auf erfogl stehen...danke