Beiträge von Muttsch71

    Hallo Gisi55


    Es wird bis auf ein paar Freibeträge voll angerechnet,kannst mit glauben,mein Mann ist seit Jahren Leiharbeiter und hat jeden Monat ein anderes Einkommen.Da Verpflegungsmehraufwand wie auch Fahrkosten vom Arbeitgeber steuerfre gezahlt werden und auf das normale Arbeitsentgeld einfliessen,rechnet die ARGE das voll Brutto und davon gehen dann Freibeträge ab,sollte dein Mann mehr als 12 Stunden von zu Hause weg sein,dann werden z.B. 6€ vom Verpflegungsgeld abgerechnet,aber nur bei vollen 12 Stunden.Bei Fahrkosten,werden die gefahrenen km nicht so rausgerechnet,die gehen da nach dem Navigationsgerät ausgerechnet,also wenn man Pech hat und sich irgendwo verfährt..........


    Tut mir leid,dass ich dir keine anderen Auskünfte geben kann,ich selber finde es auch ungerecht,mein Mann arbeitet auf Montage,mehr als 13 Stunden am Tag und darf sich nur für 6€ verpflegen,toll nicht wahr???Alles was drüber ist zahlt man selbst,und wer jetzt kommt,mit Lohnsteuerjahresausgleich......toll........man muss ja nur der ARGE mitteilen,das man Geld zurückbekommt.......tolles Deutschland sag ich nur.


    LG Silke

    Also,die Steuerrückerstattung gilt an dem Tag,wo es zufliesst,heisst,wenn du dann schon in Hartz 4 bist,wird es auf 12 monate verteilt angerechnet,heisst,wenn du viel hast,kannes sein,du bekommst deinen Regelsatz niedriger,oder gar nicht,bis du die Erstattung aufgebraucht hast.Uns geht es auch so,und jeder wäre froh,wenn es nicht angetastet würde,weil man hart gearbeitet hat und es einem eigentlich zusteht,da dieses Geld ja eigentlich sonst jeden Monat auf dein Lohn noch draufgekommen wäre,aber so ist es,man weiss erst nach der EK-Steuer,ob was rauskommt,oder nicht.Stell dir mal vor du müsstest ans Finanzamt zahlen,da würdest du die Arge um Geld bitten müssen.Es ist zweischneidig,aber wir haben uns damit leider abzufinden,das wir doppelt und dreifach bestraft werden.:(

    SO;IHR LIEBEN;NOCH HABE ICH ES NICHT SCHRIFTLICH;ABER DER fALL LIEGT SO;WIE ICH VERMUTET HABE:
    Das Bafög,was meine Tochter erhält,fliesst ja mit in den Regelsatz,wird also angerechnet,von dem rest,was ihr an Hartz 4 bezahlt wird,also ihrer zustehenden Regelleistung,hat sie ihr Schulgeld bezahlt.Was die Tochter mit ihrem Regelsatz macht,ist ihre Entscheidung,und da sie es in Bildung investiert und nun zurück bekommt,kann das Amt,dies nicht als Einkommen werten,denn w,wenn sie davon Sachen gekauft hätte,wäre das geld auch futsch.
    Den Antrag auf Schulgeldbefreiung musste ich sogar vom amt her stellen,wurde mir auferlegt,somit hat meine Tochter Glück und kann dieses Geld nun für ihr Auto zurück legen,wenn sie dann mal sich eine leisten kann.
    Warte noch auf den schriftlichen Bescheid,erst dann atme ich auf und bin froh.

    Ich hoffe,das du recht hast lirafe,ich gehe jetzt hoch und frage nach,sollte es dann schriftlich anders ausgehen,werde ich in Widerspruch gehen und sollte der dann auch abgelehnt werden in Klage gehen.Denn wenn sich jeder alles gefallen lässt,kommt man nicht zu dem Recht,was einen zusteht und man sieht ja in vielen Fällen die fehlerhaften Bescheide.Wenn man sich nicht wehrt,bleibt man doppelt bestraft,den ich wäre froh,nicht auf Hartz 4 angewiesen zu sein und würde lieber mein eigenes Geld verdienen und keinem Rechenschaft ablegen müssen.

    Aber es wurde doch von dem errechneten,uns zustehenden Regelsatz bezahlt,dann würde ja das Amt,rückwirkend,meinen Regelsatz vermindern durch diese Anrechnung,und das ist nicht rechtens.


    also werde ich,wenn es so ist,klagen müssen!!


    Wie immer .............

    aber es ist doch als vorkasse an die ausbildungsstelle gezahlt worden und das Amt will ja eh nicht das Schulgeld berücksichtigen,da nehmen die mir das geld ja weg,obwohl es rechtlich mir als lebensunterhalt bzw. meiner tochter zustehen würde.:confused:

    Als ich diese Jahr wieder Hartz 4 beantragen musste,wurde mir von der ARGE auferlegt,eine Schulgeldbefreiung zu beantragen.
    Dies tat ich,mit dem erfolg,das ich befreit wurde und meine Tochter eine erstattung von 6 Monaten erhält,a 60€.
    Da das Schulgeld aber bei Hartz 4 nicht berücksichtigt wird,weil man muss ja seine Tochter nicht auf eine Privatschule schicken für eine Ausbildung,wurde es also nicht abgerechnet vom Bafög.
    Nun sind wir immer noch in Hartz 4 und ich befürchte,dass dieses Geld nun,weil sie es erstattet bekommt,angerechnet wird als Einmaliges Einkommen.
    Liege ich da richtig?Oder darf die ARGE diese erstattung nicht anrechnen?


    Vielen dank für eure hilfe.


    LG Muttsch