Beiträge von ydnam

    nein das auf keinenfall...der abgabetermin ist erst am 3.8....weil ich den alg1bescheid auch erst am 30.7. bekomm...hab mich so auch nicht abwimmeln lassen war 4 mal da bevor sie mir überhaupt heut erst den antrag raus gerückt haben.

    ja das weiss ich ja...da die sich hier gern mal quer stellen wollt ich wissen ob es irgendwelche paragraphen gibt die ich gleich mit rein setzen kann damit sie erst gar kein wenn und aber aufbrngen können.
    denn die sind ja der meinung das mir das erst nach der geburt bewilligt werden kann.

    Hallo!


    hoffe bekomm ein paar tipps von euch.


    Und zwar bin ich unter 25 und bin schwanger, wohne derzeit bei meinen eltern und will nun den antrag auf umzug stellen.
    kann mir jemand tipps geben wie ich es begründen kann das es auch 100%ig genehmigt wird?
    wohne derzeit in einem 13 qm zimmer und werde dann aber nur aufstockend hartz 4 beziehen.


    vielen dank...liebe grüsse

    naja eine kündigung bekomm ich ja auch nicht der vertrag läuft eben normal aus und das ist aber auch rechtens.ein beschäftigungsverbot steht nicht über einem befristetem vertrag.


    war nun gestern nochmal dort beim arbeitsamt und hab ihr die ganze sache nochmals in ruhe erklärt.habe ihr gesagt das das beschäftigungsverbot nur auf meinen beruf an zu erkennen ist und ich für andere berufe zur verfügung steh.
    ich mein wir wissen alle das in den nächsten 2 monaten kein jobangebot kommen wird.
    hatte heut dann gleich termin bei der arbeitsvermittlerin die war auch völlig ok, sie meinte gleich als ich rein kam also es geht ja nur drum das ich das geld bekomm und ich irgendwie zur verfügung steh.
    sie hat sich sogar eine tätigkeit ausgedacht für mich die es nicht mal gibt:)
    also bin gelernte friseurin und si hat als vorstellung rein geschrieben verkaufshilfe im friseursalon....
    gibts nicht...also auch keine jobangebote...ich bekomm 3 monate mein alg1...hab meine ruhe und bin glücklich.

    danke poweroma...das hab ich getan...ich habe denen diese paragraphen unter die nase gehalten...sie haben mir trotzdem nicht mal einen antrag ausgehändigt...also donnerstag wieder hin:)

    krankenkasse steht auch nicht zur verfügung, da schwanger sein eben keine krankheit ist...also wieder auf zum arbeitsamt...weils doch so schön dort ist;)

    also für diejenigen die es interessiert.
    war nun beim AA und die sagten mir das zählt komplett als krankschreibung (wenn die krankenkasse es nicht anerkennt, vom arzt nochmals krank schreiben lassen) da ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe kommt auch kein ALG1 in frage sondern krankengeld.

    leider nicht da ich mir dies im moment nicht leisten kann.sonst hätt ich das längst gemacht und wie gesagt gehts ja auch nich ohne zustimmung von dem anderem amt oder?


    vielen dank erstmalfür die antworten

    Hallo!


    Ich weiss nun seit april das ich schwanger bin und habe etwas später ein beschäftigungsverbot bis 21.10. bekommen.
    habe einen befristeten arbeitsvertrag der am 15.7. ausläuft.
    nun meine frage: wer zahlt nach auslauf des vertrages? muss trotzdem der arbeitsgeben weiter zahlen oder muss ich dann am 16. ALG1 beantragen?
    hoffe ihr könnt mir helfen.
    danke ydnam

    der erzeuger ist leider gottes selbst hartz4 empfänger, werd ihn ja auch angeben wenn das kind da ist. denn ich bekomm ja wenn auch den unterhaltsvorschuss.


    wie gesagt das erste mal als ich auszog brauchte ich kein hartz 4 dazu beantragen.habe mehr verdient und hatte mir möbel selbst gekauft, wenn dann geht es nur um die erstlingsausstattung fürs kind.


    ich war nicht bei der arge weil wie gesagt, das selbe auch profamilia und gsundheitsamt für mich tun können und ich hab mich fürs gesundheitsamt entschieden.
    ich kann das ganze so wieso erst ab 16.7. beantragen da ich zur zeit durch das beschäftigungsverbot noch in einem arbeitsverhältnis stehe und somit auch noch lohn beziehe.


    vielen dank schon mal für eure antworten.werd einiges versuchen durch zu setzen.


    kann mir nur noch jemand sagen ob man wirklich erst eine zustimmung zum umzug braucht?bzw. eine abmeldebestätigung vom alten amt?


    beziehe nämlich schon seit 2 monaten nichts mehr von dem amt in berlin.

    nein habe noch keinen antrag gestellt, da sie mich wie du schon sagt müdnlich abgewimmelt haben.
    und ich habe mich ja nicht bei meinen eltern angemeldet.das werde ich morgen bei einer freundin tun, dann steht es mir auch zu hab ich gesehen.
    mit der arge hab ich überhaupt nicht gesprochen, ich bin bei uns zum gesundheitsamt gegangen die machen das selbe mit einem wie profamilia und caritas und so.
    mein problem ist nur noch das ich auf die abmeldebstätigung und der umzugserlaubnis aus berlin warten muss bevor ich überhaupt irgendwas beantragen kann, meinten die zu mir.

    Hallo!
    also ich bin damals mit 19 bei meinen eltern ausgezogen und habe keine hartz 4 beantragt.
    hab dann mit 20 einen antrag gestellt und hab zuschüsse zu meiner damaligen wohnung dazu bekommen.
    muss dazu sagen ich habe immer vollzeit(47std) gearbeitet und habe 35 euro als zuschuss bekommen.
    habe dort in einer anderen stadt gewohnt, bin nun vorerst(noch nicht gemeldet) mit 22zu meinen eltern zurück also auch zurück in meine heimatstadt. bin schwanger und mir wurde trotzdem gesagt das mir keine leistungen zustehen.obwohl ich schon allein gelebt hab?undich schwanger bin? bin jetzt in der mitte zwischen 5. und 6. monat.und mir wäre es sehr hilfreich schon eher in eine eigene wohnung zu ziehen. da es wirklich keine dauerhafte lösung ist wieder mit den eltern auf einen haufen zu leben.
    hoffe ihr könnt mir sagen was ich machen kann, damit es klappt.


    lg ydnam