Beiträge von Dunkler

    Hallo Schrader170,


    auch diesen Punkt hatte ich mit den Leuten besprochen. es sieht so aus, dass ich(und meine Bekannte auch) nach 12 Monaten einen Bogen ausfüllen müssen, auf dem wir bestätigen, dass wir eigene Wohnräume besitzen, auf getrennte Rechnung leben und nicht füreinander Einstehen und/oder Verantwortung übernehmen.


    Derzeit wird dieser Bogen direkt anerkannt, es kann aber zu vorher angemeldeten Kontrollen kommen um unsere Lebenssituation zu überprüfen.


    Ich denke also, dass ich in diesem Punkt kein Problem haben werde. und wenn doch, schnappe ich mir meine Bekannte und meine Freundin und wir schlagen da auf und klären die Situation^^
    Bevor Nachfragen kommen: Meine Freundin hat eine eigene Wohnung, wir sind aber beide überein gekommen, dass wir nicht zusammenziehen, weil wir beide einen gewissen Freiraum brauchen.

    Ich bin grade mitten in den Bewerbungsgesprächen und guter Dinge, dass ich bald eine unterschriebenen Arbeitsvertrag habe. Die sind nur alle erst zum 01.10. und ich muss ja am 01.09 die alte Wohnung schon geräumt haben.


    Bei mir sind die Wohnungen warscheinlich etwas Billiger. Die 72qm Wohnung kostet warm 650 Euro. Also 325 für jeden von uns.

    Schade, dass mir keiner weiterhelfen konnte. Ich war heute bei der Arge und bei einem Seminarleiter für ALG2 Empfänger. Insgesamt konnten ich auf viele der Fragen Antworten erhalten, auch wenn es eine Menge Nerven gekostet hat.


    Ich will sie euch nicht vorenthalten:
    1. Es handelt sich bei mir und meiner Bekannten tatsächlich um zwei Bedarfsgemeinschaften.


    2. Jede Bedarfsgemeinschaften darf 50qm Wohnfläche haben, wobei sich dieses aus folgender Berechnung ergibt: Die alleine genutzte Wohnfläche + die gemeinschaftlich genutzt Wohnfläche.


    Am Beispiel einer Wohnung, die wir voraussichtlich nehmen werden:
    Ich habe ein Zimmer (24qm) + Küche (8,5qm) + Bad (4,5qm) + Flur (9qm) = 45qm
    meine Bekannte hat zwei Zimmer (zusammen 25qm) + Küche (8,5qm) + Bad (4,5qm) + Flur (9qm) = 44qm
    Insgesamt ist die Wohnung 72qm groß, darf aber laut Aussage des Arge-Mitarbeiters ohne Probleme bezogen werden.


    3. Auch dieser Punkt geht ohne Probleme in Ordnung, da jede Bedarfsgemeinschaft einzeln gesehen wird.


    4. hierzu habe ich keine Antwort bekommen. beide befragten Herren wollten die Paragraphen nicht heraussuchen. Aber sie sollen irgendwo auf der Webseite der Arbeitsargentur zu finden sein.


    5. Schriftlich habe ich nichts erhalten. Aber der Herr von der Arge hat direkt bei der Kundenberaterin der Wohnungsbaugemeinschaft angerufen, ihr das erklärt und mir auch gleich das Formular mitgegeben, dass für die Vermietung noch von ihr ausgefüllt werden muss.


    6. Im ersten Jahr müsste die Arge uns beweisen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Also keine Gefahr. Im zweiten Jahr werden wir eine Erklärung ausfüllen müssen und es könnte überprüft werden.


    Ich hoffe dann mal, das andere Leute von meinem zusammengetragenen Wissen profitieren können.

    Schrader170, wie du grade gelesen haben solltest, ist dein Kommentar komplett unqualifiziert. Die Wohnung kann sogar weit größer als 100qm sein, solange von alle Bedarfsgemeinschaften, die dort von ALG2 leben der alleine genutze + der gemeinschaftlich genutzte Wohnraum keine 50qm übersteigt.

    Guten Morgen Zusammen,


    ich habe das Forum aufmerksam gelesen, habe allerdings noch einige Konkrete Fragen.


    Zur Situation:
    Eine Bekannte und ich wollen zusammen eine Wohnung beziehen. Da wir nicht zusammen sind und der Zusammenzug nur aus rein logischen Gründen zustande kommt, möchten wir das ganze natürlich als WG aufziehen.


    Dazu noch kurze Informationen:
    1. Ich bin 25 erhalte im Moment ALG2 und muss bis zum 1.9.09. aus der Elternwohnung ausziehen, da diese wegziehen und mich nicht mitnehmen wollen.
    2. Meine Bekannte ist 21 und hat jeden Tag mehrere Stunden anreise zu ihrer Arbeitsstelle. Sie will deshalb näher an diese heran ziehen, verdient aber sehr wenig.
    3. WIr haben uns mehrere Wohnungen ausgeguckt, die leider alle um die 70qm groß sind. Bevor wir diese überhaupt besichtigen dürfen, möchte die Wohnungsbau-Gesellschaft von der Arge schriftlich die Regelung haben, wie bezahlt wird, wenn ein ALG2 Empfänger in eine WG zieht.
    4. Ich werde also morgen zur Arge gehen und versuchen, die Nötigen Schriftstücke zu erhalten.


    Meine Fragen:
    1. Bei mir und meiner Bekannten handelt es sich doch jetzt um zwei Bedarfsgemeinschaften?


    2. Wie groß darf die Wohnung denn jetzt in so einem Fall sein?
    --60qm(Regelung für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft)?
    --100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?
    --ganz andere Größe?


    3. Ich muss nur für die Hälfte der Warmmiete aufkommen. Wenn die dann unter dem Satz der Arge liegt, geht doch alles in Ordnung?


    4. Nach welchen Paragraphen wird dies alles bestimmt?


    5. Wie stelle ich es am geschicktesten an, diese Antworten schriftlich von der Arge zu erhalten? Könnte mir vorstellen, dass die da etwas unwillig reagieren.


    6. Ich befürchte, dass versucht wird, nicht und meine Bekannte zu einer Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft zu machen(rein formell gesehen). Worauf sollte ich achten, gibt es da "Fangfragen"?


    Vielen Dank dafür, dass ihr mich morgen nicht unbewaffnet in die Behörden-Schlacht ziehen lasst.