Beiträge von Nesthockerin

    Genauere Angaben oder Paragraphen kann ich nicht nennen, doch uns wurde in dem teilweise ablehnenden Bescheid mitgeteilt, dass unsere angemessenen Heizkosten pro Monat (in der Wohnung) knapp 130 Euro betragen und nur bis zu diesem Betrag übernommen wird. Naja, unsere Abschlagzahlung für Gas beträgt dieses Jahr 102 Euro, liegt also noch gut im Rahmen ;) Und die Abrechnung der alten Wohnung haben wir noch nicht. Klar, dass für Oktober bis Dezember höhere durchschnittliche Heizkosten auftreten als im Jahresdurchschnitt ...


    Liebe Grüße,
    Jana


    Die durchschnittlichen Heizkosten werden übers ganze Jahr berechnet , also im Sommer normalerweise gar nichts, in den Wintermonaten voll teuer, durchschnittlich dann monatlich "mittel".
    Wenn das Warmwasser auch über Gas läuft, dann wird das abgezogen, denn Warmwasser ist im Grundbedarf mit drin.

    Danke für Eure Meinungen zu meinem Problem!
    :)
    Ihr meint also auch, dass die WG mit meinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft sein kann. Eine Untermiete machen wir aber nicht. Ich überweise monatlich mehr als die Miete, Strom, Telefonanteil usw. Das kann ich mit Kontoauszügen belegen.
    Muss ich jetzt genau darlegen, warum ich immer pauschal mehr als das überweise, weil ich bei meinen Eltern auch noch Schulden tilge usw.?
    Horst GRUNERT
    Das habe ich auch schon gesagt, dass es teurer fürs Amt werden würde, wenn ich in eine eigene Wohnung ziehe.Doch der Bearbeiter hat nur die Achseln gezuckt, das würde dann geprüft werden. Aber ich will ja jetzt gar nicht ausziehen.
    Schrader170
    Die ganze Wohnung kostet um die 650 Euro. Bisher wurde einfach durch drei geteilt. Plötzlich soll nur noch die angemessene Hartz4-Obergrenze für drei Personen anerkannt werden (3-Personen-Haushalt: 542 Euro).
    .

    Hallo!
    ich wohne immer noch bei meinen Eltern weil wir uns gut verstehen. Bin leider seit Jahren arbeitslos z.T. aus gesundheitlichen Gründen.
    Seit ich meine Lehre abgeschlossen hatte musste ich einen Teil vom Gehalt abgeben, denn meine Eltern sind nicht so reich. Inzwischen bin ich 30Jahre alt. Den Antrag auf Hartz4 habe ich gestellt als ich älter war als 25.
    Bisher hat das Amt anstandlos ein Drittel der Gesamtmiete an mich gezahlt und ich habe das an meine Eltern wie bisher weiter gereicht. Mein Mietanteil liegt weit unter dem erlaubten Hartz4-Satz und meine anteiligen qm liegen bei 35qm.
    Jetzt behauptet der Sachbearbeiter plötzlich, die Gesamtmiete soll zu hoch sein für drei Personen und ich soll Kontoauszüge für Nachweis für die Mietenzahlung einreichen.


    Was soll ich machen?
    Mein Vater meint, wenn die mir die Zahlung kürzen und dann geht es vors Sozialgericht.