Beiträge von wusel

    Hallo,
    ich hab folgendes Frage: Ein Freund von mir hat mit seiner Freundin eine Eigentumswohnung gekauft. Er steht im Grundbuchamt als Besitzer dieser Wohnung. Die beiden haben sich vor fast 2 Jahren getrennt, leben aber noch in dieser Wohnung zusammen, da diese erst 2011 verkauft werden kann (ohne Verluste zu machen). Die beiden haben getrennte Zimmer, nur Küche, Bad und Esszimmer werden gemeinsam benutzt. Nun ist die Ex-Freundin seit November letzten Jahres arbeitslos, also ALG II kann bald beantragt werden. Kann mir jemand sagen, wie das geregelt ist mit dem Einkommen, Eigentumswohnung etc.? Wird das Einkommen bzw. die Eigentumswohnung vom Ex-Freund mit angerechnet? Muss er dazu überhaupt Angaben machen? Oder muss was Schriftliches gemacht werden, wo hervorgeht, dass beide nicht in einem eheänlichen Verhältnis leben (das ist wirklich so). Vielleicht gibt es ja jemand, der auch so eine Erfahrung gemacht hat. DANKE!