Beiträge von Fry999

    Also bei mir hat das Amt jetzt auf meinen Einspruch geantwortet, Zitat:


    "Gemäß §22 Absatz 1 Satz 4 SGB II mindern Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift. [...] Dabei ist es nicht erheblich, welcher Anteil des Guthabens auf Heizungskosten und auf Warmwasserkosten entfällt."


    Sie wollen also das gesamte Guthaben. Dabei sagt der erwähnte Paragraph ja auch: "Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht." Bezieht sich das nicht auch auf WW? Ist das rechtens oder sollte man Widerspruch erheben?

    Ich habe jetzt auch dieses Problem, nur bei mir ist's mit dem Rechnen schwierig, weil mein Vermieter Heizung und Warmwasser nicht getrennt berechnet. Bei mir behällt die ARGE entsprechend irgendeine Pauschale für Warmwasser ein.


    Jetzt ist die Nebenkostenabrechnung gekommen, und die ARGE will das ganze Guthaben überwiesen haben. Bei meinen WG Mitgliedern das selbe Spiel, trotz anderem Sachbearbeiter. Offensichtlich ist es gang und gäbe, die Warmwasserkosten, die sie gar nicht zahlen, bei Guthabenrückzahlungen einfach einzurechnen. Viele bezahlen ohne hinzusehen, und die ARGE macht schön plus.


    Sind bei mir zwar nur 6€, aber wie wir ja gerade von Ulla gelernt haben, sind schon 5€ mehr für ein menschenwürdiges Dasein ausreichend.

    Übrigens, als ich beim Amt vorsprach, wusste man gar nicht, wo das Problem ist. Deren Definition von Haushaltsgemeinschaft ist völlig anders, laut Vermittler ist jede Wohngemeinschaft eine Haushaltsgemeinschaft (Haushalt = Wohnung), eine Vermögens- oder Einkommensanrechnung gäbe es dort aber grundsätzlich nicht, nur bei einer Bedarfsgemeinschaft. Zitat: "Ist mir völlig egal, wieviel Geld ihre Mutter und ihr Bruder auf dem Konto haben, sie sind über 25 und damit ist das kein Thema mehr."


    Ich frage mich, nach welchem Gesetzbuch die sich dort richten?


    Entsprechend muss ich auch keinerlei Anträge über den Vermögenstatus meiner Mitbewohner liefern, nur eine Anlage HG, in der ich anteilige Miete nachweisen muss. Wie ich das machen soll, weiß ich allerdings auch nicht, ich gebe meiner Mutter halt Geld, wie soll ich das nachweisen?

    Eine Frage, bevor ich mich stundenlang in dieser Hitze ins Amt setze.


    Ich wohne mit meinem Bruder, beide Studium beendet und über 25, mit Muttern zusammen. Sie ist Frührentnerin, krankheitsbedingt, schwerbehindert (nicht 100%) und praktisch pflegebedürftig (nicht gesetzlich anerkannt). Mein Bruder und ich haben noch etwa 4000€ Ersparnisse, liegen also noch im Rahmen. Muttern hat eine Minirente von 600, die kommende Altersrente wird noch niedriger, allerdings hat sie Ersparnisse aus Erbschaft und Geschenke im Werte von etwa 25000€, die sie angesichts ihrer Behinderungen und Krankheiten in den nächsten Jahren dringend braucht. Soweit ich das verstehe liegt das überm Freibetrag, geboren ist sie 08/48.


    Kann mein Bruder und ich Harz IV beantragen oder müssen wir unsere Mutter um praktisch alle Ersparnisse bringen und in die sichere Altersarmut stürzen, was ja dann wie Diebstahl ist? Wir würden ja gerne ausziehen und die Haushaltsgemeinschaft auflösen, nur wer pflegt dann Muttern, wer bezahlt ihren Umzug und Einrichtung, Pflege etc?


    Ist das ein Härtefall bzw. ein Fall von Unwirtschaftlichkeit, immerhin würde das Amt ja mehr bzw. genausoviel zahlen müssen, wenn wir alle auseinanderziehen würden?