Beiträge von Francis

    Na gut,dann hab ich wohl Pech gehabt!Aber nochmal zu den KTO Auszügen.Habe extra nochmal in meinen Unterlegen nachgeschaut und von mir werden immer nur die letzten 2 Monate verlangt und das schon seit Jahren..Vielleicht gibt es da ja auch Unterschiede....?! Dürfte aber eigentlich nicht sein.Naja,egal.
    Danke für deine Antwort! :-)

    OH Shit! :-( Und ausgerechnet Mitte September muss ich einen neuen Fortzahlungsantrag stellen-dann wollen sie auch wieder die KTO-Auszüge der letzten 2 Monate sehen.Darauf geht dann die Auszahlung deutlich hervor.
    Na toll..
    Gibt es denn gar keine Möglichkeit, aus der Misere wieder herauszukommen?Ich habe den Betrag ja nicht verschwendet sondern musste damit Schulden, unter androhung von Zwangshaft, an einen Gerichtsvollzieher tilgen. :-/
    Den Einzahlungsbeleg habe ich ja. Und den Brief des GV kann ich auch vorlegen.Dort steht ja auch die Frist der Zahlung bis spätestens 05.09.2010



    Halli,Hallo an Alle!


    Nun habe ich mich schon tagelang durchs Forum gewurschtelt, bin aber nicht so recht schlau geworden.
    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?!.


    Folgender Sachverhalt:


    Seit März 2003 habe ich eine priv. fondgebundene Rentenversicherung-monatlicher Beitrag =25€
    Diese habe ich vor Jahren auch ordnungsgemäß bei der Arge angegeben(Police liegt dort vor).:)


    Da ich alle halbe Jahr einen Fortzahlungsantrag stelle,fülle ich selbstverständlich auch die Fragen zum Rückkaufswert meiner RV immer aus.


    Nun ist es so,dass die eingezahlten Beträge nicht vor Antritt des Rentenalters ausbezahlt werden.
    Da diese Versicherung aber fondgebunden ist, erwirtschaftet sie zusätzliche "Gewinne" für mich.


    Nun sind in den letzten 7 Jahren (also von Versicherungsbeginn-bis jetzt) 1008€ aus Fondanteilen entstanden.
    Da ich ganz dringend "Altlasten"loswerden musste,habe ich mir diese Summe auszahlen lassen.


    Nun habe ich aber Bedenken,dass es mir bei der Arge als Einkommen/Vermögen angerechnet werden könnte...?!:eek:
    Aber ich muß dazu sagen, dass ich ja regelmässig wahrheitsgemässe Angaben über die Höhe des Fonds-und den "erwirtschafteten" Anteilen,über die ich jederzeit verfügen kann, gegenüber dem Jobcenters getätigt habe.


    Das heißt,alle halbe Jahr, als die Überprüfung der persönlichen Verhältnisse stattgefunden hat, habe ich einen aktuellen Kontoauszug meiner Rentenversicherung in Kopie mitgeschickt, indem auch ganz genau die Höhe meiner Fondanteile, die ich jederzeit beleihen kann aufgelistet sind.


    Kurzum,die Arge hätte jederzeit von mir verlangen können, dass ich mir diese Anteile auszahlen lasse und ich das Geld zum Leben verwende.
    Dies ist aber nie geschehen.
    Trotzdem bin ich doch etwas verunsichert und weiß nicht genau, ob mir nun doch der Betrag,den ich mir hab auszahlen lassen, als Einkommen angerechnet wird.


    Weiß da jemand von Euch Bescheid?
    Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!

    Hallo an alle Spezialisten hier im Forum!


    Ich bin eine alleinerziehende Mama, habe einen schwerstbehinderten Sohn, den ich zu Hause pflege und bräuchte dringend einen "fachmännischen" Rat von Euch!


    Also, ich fange mal an.


    Seit mehreren Jahren bekomme ich für meinen Sohn (8Jahre) anteilig Blindenhilfe i.H. von 5,86Euro monatlich gem. §72 SGB XII vom Land Sachsen-Anhalt (Sozialamt).


    Nun ist es so, dass ich jedes Jahr zur selben Zeit immer Anfang Juli eine schrifliche Aufforderung bekomme, Unterlagen einzureichen, die der Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse dienen.


    Und jedes Jahr werden die selben Nachweise gefordert, die ich hier einmal aufzählen möchte.
    Nachweise über:


    -gültiger Schwerbehindertenausweiß mit dem Merkzeichen BL (für blind)
    -Bescheid über die Bewilligung des Landesblindengeldes
    -Nachweise über alle Einkünfte
    -Rentenbescheide
    -Arbeitslosengeld-Hilfe
    -Kindergeld
    -Unterhaltsleistungen
    -Erwerbseinkommen
    -Nachweise über Weihnachts-Urlaubs-Sonstige Zuwendungen
    -Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
    -Beiträge zu Berufsverbänden
    -Führung eines doppelten Haushaltes(aller im Haushalt wohnenden Angehörigen)


    -Nachweis über die Gewährung von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
    -Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Pflegegldgesetz (Pflege VG)in Form von Geld und/oder Sachleistungen
    -Betreuungsurkunde falls ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist
    -Nachweis über die Höhe der Hausrat/Haftpflicht/Lebensversicherung/Sterbegeldversicherung inklusive Nachweise der Rückkaufswerte
    -Nachweise über Vermögen(Bargeld,Spar-u.Bankguthaben,Girokonten,Wertpapiere,Aktien,Pfandbriefe,Sonstiges-,Anlage-und Betriebsvermögen,Erbansprüche,Sachwerte)
    -aktuelle Sparbucheintragungen
    -Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen(Zinsen,Dividenden)
    -Bitte senden Sie die Nachweise folgender Kontoauszüge des Jahres 2008 nach:(vom 01.08.2008-dato 31.07.2009 (geordnet und kopiert)
    -Angabe/Nachweise über die Höhe des Verkehrswertes von Haus-und Grundbesitz
    -Angabe über Wohnfläche des Hauses und Grundstücksfläche
    -Nachweise über Vermietung und Verpachtung
    -Nachweise der Unterkunftskosten(Kopie)
    -Mietvertrag,aktuellen Mietbescheid(Kopie),Betriebskosenabrechnung
    -Wohngeldbescheid
    -Bescheid über die Höhe von heimkosten hier nur für Heimbewohner
    -Kosten der Unterkunft für Eigenheime und Eigentumswohnungen


    So, jedes Jahr bekomme ich nun diese Aufforderung sämtliche Nachweise obenstehender Punkte zu erbringen.
    Hierzu muss ich sagen, dass jedoch längst nicht alle Punkte auf mich zutreffen. Hierfür entfällt dann logischer Weise auch die Nachweispflicht durch mich!


    Nun zum eigentlichen Problem....


    Viele dieser geforderten unterlagen liegen der Behörde bereits vor, ohne das Änderungen eingetreten sind.
    Z.B. der Schwerbehindertenausweis meines Sohnes ist noch derselbe, wie vor 5Jahren, was ich der Sachbearbeiterin auch immer wieder schriftlich mitteilte.
    Trotzdem muss ich diesen jedes Jahr erneut kopieren und einsenden.(sie hat schon mindestens 5mal dieselbe Kopie dieses Ausweises in der Akte)
    Ist das denn rechtens?


    Zum 2.hat sich die Höhe des Kindergeldes auch nicht geändert(bis auf die bundesweite Erhöhung von 154 auf 164€ im April 2009).
    Mein Kindergeldbescheid ist immer noch aus dem Jahre 2001 und wurde noch durch keinen neuen ersetzt!
    Auch hier muss ich jedes Jahr den alten Bescheid in Kopie einreichen-und auch hier liegen mindestens 5 mal dieselben Kindergeldbescheide vor!
    Da würde mich doch interessieren, ob es nicht ausreichen würde, wenn ich das Amt darüber informiere, dass keine Änderungen eingetreten sind.


    Mit jedem neuen Bewilligungsbescheid verpflichtet man sich doch automatisch dazu, Änderungen SOFORT bekanntzugeben!


    Punkt 3 Nachweise sämtlicher Versicherungen mit Rückkaufswerten.
    Also, ich habe wirklich nicht viel Versicherungen- eben das, was jeder hat. Eine Haftpflicht,Hausrat,Rechtsschutz und Rentenversicherung.
    Von meiner Rentenversicherung werden ständig die Rückkaufswerte verlangt.
    Nun ist es so, dass ich diese auch halbjährlich bei der Beantragung von ALGII vorweisen muss.
    Eine Abforderung der genauen Auflistung der Rückkaufswerte kostet mich bei meiner Versicherung jedes mal 5€.


    Und 3mal jährlich machen also 15€ Gebühren(2xALGII und 1x Sozialamt).
    Nun meine Frage hierzu. Ist es nicht möglich, dass die ARGE und das Sozialamt zusammenarbeit und sich diese Unterlagen gegenseitig zur Verfügung stellen können?
    Nochzumal von halbjährlichen der Antragstellung der Weiterbewilligung von ALGII und den dazu geforderten Nachweisen bis zur Überprüfung durch das Sozialamt keine 6 Wochen Zeitraum dazwischen liegen.


    Punkt4: Jedes Jahr muss ich meinen Mietvertrag in Kopie vorlegen-aber auch hier hat sich absolut nichts geändert. Der Mietvertrag ist noch genau derselbe, wie vor zig Jahren. (also sind auch bhier mind. 5x dieselben Mietverträge in der Akte)
    Nicht mal eine Mietererhöhung oder Minderung hat stättgefunden, da ich bei meiner Nebenkostenendabrechnung entwerde mal 10€ nachzahlen muss oder aber auch mal 7€ Guthaben habe.


    Und da ich die aktuelle Betriebskotenendabrechnung sowieso in Kopie vorlegen muss, geht doch daraus schon hervor, dass keine Änderungen in der Höhe der Miete eingetreten sind!


    Und nun zum 5. und letzten Punkt: Jedes Jahr muss ich Kontoauszüge über einen Zeitraum von 12Monaten lückenlos und in Kopie!!! einreichen.:confused:


    Also mittlerweile, hat das Sozialamt jeden einzelnen Kontoauszug der letzten 5 Jahre von mir.
    Da frage ich mich doch, ob das nicht Schikane sein könnte???:eek:


    Schließlich bin ich ALGII Empfängerin und muss auch dort bei jeder halbjährlichen Beantragung zur Weiterbewilligung von Leistungen Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen.
    Kann denn da das Sozialamt nicht einfach mal mit der ARGE zusammenarbeiten???
    Muss ich allen Ernstes Jedes Jahr dem Sozialamt Kopien über einen Zeitraum von 12Monaten vorlegen??


    Auch den aktuellen ALGII Bescheid hat doch das Sozialamt in Kopie-da müsste denen doch klar sein, dass die Arge selbst auch Kontoauszüge überprüft und somit die Vermögensverhältnisse klärt-sonst würde ich ja kein ALGII bekommen!!


    Es ist jedes Jahr so, dass ich für sämtliche Nachweise hunderte von Kopien machen muss. Selbst bei Karstadt auf ökopaoier bin ich immer zwischen 8und 10€ kosten plus die Auflistung der Rückkaufswerte meiner Rentenversicherung, die noch einmal mit 5€ zu Buche schlägt.


    Es macht doch keinen Sinn, alles doppelt und dreifach zu kopieren, wenn gewisse Sachen bei anderen Ämtern schon vorliegen. Gibt es da nicht die Möglichkeit der zusammenarbeit der Ämter untereinander?? Oder gar einen rechtlichen Beschluss hierzu??


    Ich wäre für Antworten echt sehr dankbar!:)