Beiträge von samson68

    hallo
    Ich (40,EU Rentner unbefristet 834,- Netto ,80% Schwerbehindert ) lebe seit 2001 mit meiner Lebensgefärtin (59, ALGII beantragt ,50% Schwerbehindert ) die auch EU Rente beantragt hat und das Wiederspruchsverfahren läuft und ihren beiden behinderten Söhnen (Sohn 1- 38, EU Rentner unbefristet 620,- Netto 50 % Schwerbehindert /Sohn 2 - 31, EU Rentner befristet 650,- Netto ,60 % Schwertbehindert ) in einer 5 Zimmer Wohnung . Wir haben eine Wohngemeinschaft mit 3 Bedarfsgemeinschaften da sich die beiden Söhne selbst versorgen .
    Meine Frage : Wird meine Erwebsunfähigkeitsrente bei dem ALGII meiner Lebensgefährtin voll angerechnet oder erst ab einer bestimmten höhe ?.


    Kann mir da niemand was dazu sagen ?.

    hallo
    Ich (40,EU Rentner unbefristet 834,- Netto ,80% Schwerbehindert ) lebe seit 2001 mit meiner Lebensgefärtin (59, ALGII beantragt ,50% Schwerbehindert ) die auch EU Rente beantragt hat und das Wiederspruchsverfahren läuft und ihren beiden behinderten Söhnen (Sohn 1- 38, EU Rentner unbefristet 620,- Netto 50 % Schwerbehindert /Sohn 2 - 31, EU Rentner befristet 650,- Netto ,60 % Schwertbehindert ) in einer 5 Zimmer Wohnung . Wir haben eine Wohngemeinschaft mit 3 Bedarfsgemeinschaften da sich die beiden Söhne selbst versorgen .
    Meine Frage : Wird meine Erwebsunfähigkeitsrente bei dem ALGII meiner Lebensgefährtin voll angerechnet oder erst ab einer bestimmten höhe ?.