Beiträge von rehotbird

    lirafe :
    Du hast auch Recht. Meine Eltern haben mich sehr unterstützt und ich kann sie ja auch verstehen, weshalb ich eben versuche herauszufinden, wie die Unterhaltsansprüche sind. Es geht nämlich darum, dass ich zur Zeit BAföG bekomme, jedoch sehr wenig, da das Einkommen meiner Eltern angerechnet wird. Nun möchte ich eine songenannte Vorausleistung beantragen, wodurch ich den ganzen mir zustehenden BAfög-Satz bekomme, welcher zum Leben reicht. Müssen nun meine Eltern weiterhin für mich Unterhalt leisten, würde das BAföG-Amt das Geld von Ihnen wieder zurückfordern. Und genau das will ich NICHT, weshalb ich eben das mit dem Unterhaltsanspruch gerne wissen würde bevor ich den Antrag für Vorausleistung stelle. Ich möchte sie so wenig weiter belasten und auf jeden Fall vermeiden, dass das BAföG-Amt versucht ihnen Geld abzunehmen. Ich verstehe mich auch weiterhin sehr gut mit ihnen, was sich auf keinen Fall ändern soll.

    Hallo!


    Folgende Situation:


    Ich meinen Job gekündigt und mach eine Zweitausbildung. Hierbei verdiene ich noch kein Geld.


    Nun würde ich gerne wissen, ob meine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig für mich sind, da sie ja meine erste Ausbildung nicht richtig finanzieren mussten, es aber zum noch getan haben. Hat nun mein Verdienst während der Erstausbildung bzw. dessen Höhe irgendetwas mit der Untehaltspflicht zu tun oder ist es egal ob man den Unterhalt während der Erstausbildung wirklich benötigte oder nicht und Eltern nach Abschluss der Erstausbildung, egal um welche es sich handelt, die Pflicht für den Unterhalt aufzukommen verlieren?



    Vielen Dank.
    bird