Beiträge von de-jay

    Hallo,


    die Situation hat sich geändert.
    Ich mache eine verkürzte Ausbildung von 2 statt 3 Jahren bei meinem Chef im Betrieb.
    DIe Ausbildungsvergütung ist leider etwas über 300,-€.


    Was steht mir noch zu um meine Wohnung zu bezahlen ?


    Wohngeld ? Schülebafög ? Ergänzendes Harz IV ? BAB ?


    Danke für eure Hilfe :)

    Guten Tag,


    ich werde im November 23 und habe eine eigene Wohnung (41m² - 340,- warm)
    Ich habe noch keine Ausbildung und habe die mittlere Reife als Schulabschluss.
    Grundwehrdienst von 9 Monaten habe ich hinter mir.
    Mein letzter Schulbesuch war 2007 beim OSZ....leider schaffte ich die Fachabitur-Abschlussarbeit nicht
    und habe somit das Fachabitur nicht bestanden.
    Seit 13 Monaten bin ich nun Arbeitnehmer (vollzeit) und bewerbe mich nebenbei natürlich.
    Leider kommen nur absagen und deswegen möchte ich mich weiterbilden....


    Ich möchte auf das Berliner Kolleg gehen und die allgemeine Hochschulreife "nachholen", danach ev studieren.
    Das Abi startet nach den Sommerferien 2011, davor gibt es einen 6 monatigen Vorkurs.
    Dort wird an 4 Tagen in der Woche das Wissen aufgefrischt damit man es beim Start leichter hat.
    Diesen Vorkurs muss ich machen.


    Leider wird man während des 6 monatigen Vorkurses nicht als Schüler eingestuft
    weil man nur max 20std/woche Unterricht (deutsch, mathe, englisch) hat.


    Ich müsste meine jetzige Arbeitsstelle Kündigen und erhalte somit eine Sperre des ALG I für drei Monate, richtig ?
    Desweiteren ist es nicht möglich neben meiner Tätigkeit die Kurse zu besuchen weil meine Arbeitszeit von 12-20:30 Uhr ist.


    Mit meinem Chef habe ich schon gesprochen...er wird mich von sich aus nicht Kündigen.


    Ich muss meine Miete zahlen und Lebensunterhalt brauche ich auch.
    Was für einen Anspruch habe ich in dem Fall ? Habe ich überhaupt einen ?
    Kann ich während der Sperre von ALG I auch ALG II beziehen ?


    Während des Abiturs würde ich elternunabhängiges Bafög bekommen...steht zumindest auf der seite der Schule.
    Kindergeld würde ich sagen ist auch drin !
    Neben der Schule noch einen Mini-Job machen und und und....aber was mache ich in den 6 Monaten vor dem Abitur ?


    Was könnt ihr mir empfehlen ?

    Hey,


    Wenn die Behörde
    • sich zu Ihren Ungunsten verrechnet hat oder
    • Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht berücksichtigt, die Sie nachweislich mitgeteilt haben oder
    • Das Recht zu Ihren Gunsten falsch angewendet wurde,
    darf es die an Sie zu viel gezahlten Beträge nicht wieder zurückfordern und erst recht nicht einfach in monatlichen Raten von Ihrer Sozialhilfe abziehen. Denn:
    “Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht [...] hat.” (§ 45 Abs. 2 SGB X)


    Das stimmt bei uns zu denke ich ?!
    Kann mir mal jemand erklären was es genau heisst und wie ich jetzt am besten vorgehen soll ?
    Warum steht hier nix von den 30% die Herr Horst GRUNERT erwähnt hat ?


    mfg Andi

    Hey,


    also mein Vater hat auch schon einen neue Wohung gefunden und seit ca einer Woche hat er schon die Schlüssel!
    Er zieht schon langsam um....


    Was muss ich jetzt nun machen ?
    Ich habe kein Zettel mehr wo ich was schreiben könnte und dann absenden könnte.
    Wenn ich es richtig verstanden habe darf die ArGe nur 30% von den 1345,43,-€ von mir zurückverlangen ?
    Aber wie mache ich Ihnen das klar ? Könnt ihr mir dabei helfen ?


    mfg Andi

    Hey,


    danke für deine Antwort !
    Ich hatte vergessen zu schrieben das ich keine Ausbildung habe und seit dem 1.07.2009
    einen Arbeitsvertrag mit einer Firma habe, wo ich deutlich merh verdiene als mein ALG II Satz.
    Arge weiss bescheid, außerdem bin ich seit dem 4.08.09 umgezogen, Arge weiss auch bescheid
    Somit bin ich doch seit dem 1,7,09 nicht in einer BG da Kinder gegenüber Eltern nicht unterhaltungspflichtig!


    Papa hat zb jetzt nur für sich Geld überwiesen bekommen, für mich kommt da nix mehr, ist ja auch richtig!


    Nur, wie ist mein Verhalten ab jetzt richtig ? Wiederspruch ? Wie geht das ? Habs noch nie gemacht.
    Arge behauptet uns im Mai was zugesendet zu haben, das wir uns eine neue Wohnung suchen sollten wegen der hohen Miete,
    dieses Schreiben haben wir aber nie bekommen! Ist auch so eine sache zb!


    Mir geht es halt um die Zahlungsaufforderung erstmal, um die 1345,43,-€ die bis zum 17.09.09 bezahtl werden müssen :eek:


    Was mache ich nun ?


    mfg Andi

    Hallo,

    also ich von der Bundeswehr zurück war bekamen wir ALG II mit meinem Papa.
    Ich lebte nur mit Ihm zusammen einer großen Wohnung, Miete ca 630,-€
    Mein Vater hatte eine Arbeitstelle gefunden und wir meldeten es sofort der ArGe.
    Mein Vater reichte der ArGe jeden Monat seine Lohnabrechung ein!
    Trotzdem zahlte die ArGe weiterhin, zusätzlich zum Gehalt meines Vaters den
    vollen ALG II Satz für mich und meinen Vater.
    Mein Dad war vom 15.November 2008 bis 30.April 2009 bei der Stelle beschäftigt,
    bis er dann gekündigt wurde. Mit der Kündigung ging er dann zum Arbeitsamt und zeigte sie vor.
    Ihm wurde gesagt er hätte keinen Anspruch auf ALG I, ist eig klar da nicht 1 Jahr beschäftigt war.


    So !


    Jetzt bekamen wir je einen Brief wo mein Dad 1500,-€ und ich 1350,-€ zurückzahlen sollen!
    Ich mein, ist ne Menge Holz !
    Drin steht:


    "Nach meinen erkentnissen......Leistungen von für die Zeit vom 01.11.2008 - 30.04.2009 in Höhe von
    1345,43,-€ zu Unrecht bezogen......"
    "Ihr Vater . . . . . .hat während des genannten Zeitraumes Einkommen aus eigener Tätigkeit bei der Firma XXX erzielt."
    "....SIe haben Einkommen oder Vermögen erziielt, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres ANSPRUCHS
    geführt hat"
    "Die aufgeführten Leistungen sind gem §50 SGB X zu erstatten"


    Jezt hatte ich den beigelegten Wisch ausgefüllt und eine Ratenzehlung vorgeschlagen von 20,-€
    monatlich. Ich habe es in den Hausbriefkasten geworfen, das war am 23.08.2009.
    Jetzt kam aber am 04.09.2009 schon die Zahlungsaufforderung wo ich bis zum 17.09.2009
    den Betreg von 1345,43,-€ zurückzahlen soll !


    Was ist nun zu machen ? Ist es rechtens was die mit uns machen ?
    Papa hat das gleiche bekommen, auch mit der gleichen Fälligkeit. :confused:
    Soll ich bei diesem Forderungsmanegement mal anrufen und die Lage schildern ?


    mfg Andi

    Hallo,



    nein ich liege mit meinem Lohn deutlich drüber !
    Hoffe die ARGE rechnet alles richtig durch.
    Wo ich bei meiner SB war hatte sie
    auch schon gleich gesagt, dein Papa ALG II bezieher ist
    und mein Gehalt rechnen die wohln an wegen BG !


    Ich frage sie [ohne zu wissen was die Warheit ist] ob es denn keine
    andere Möglichkeit gibt, sie hat etwas überlegt und sagte NEIN !


    Jetzt bin ich wütend auf sie!! :mad:


    Eins weiss ich, egal wie und was die da berechnen/berechnen werden.
    In maximal 1 Monat hab ich ne eigene Bude und mein Papa sucht auch schon fleißig nach Wohnungen....
    Aber es wird bestimmt alles so lange dauern mit den Breifen usw....also wie immer eigentlich.


    Ich werde mich aufjedenfall hier melden und informiere euch bei jeder Änderung usw...


    mfg Andi

    Ja okay, werde alles so machen wie du sagst.
    Wie ist denn der ALG II Bedarf für meine Person ??
    Wie kann man das errechen ?

    Also Miete haben wir 640,-€ Warm, denke das es durch zwei geteilt wird?!
    Was kommt noch zu dem ALG II Beadrf dazu ?


    ARGE hat eine Kopie meines Arbeitsvertrages, ja.


    mfg Andi

    Hallo,


    also wie sind meine schritte jetzt ?
    Einfach abwarten und gucken was passiert ?


    Mein papa hat eine Einkommensbescheinigung bekommen die er mir geben soll,
    soll ich die nun Ausfüllen oder nicht ?
    Was ist mit meinem Arbeitsvertrag ? Soll ich den zurückverlangen ?


    mfg Andi

    Hey,


    ich habe auch das gleiche Problem, bin aber bereit dagegen anzukämpfen.
    Ich bin männlich, 21 Jahre alt, papa bezieht ALGII und ich arbeite jetzt 40Std Woche...
    Bei uns rechnen die mein Geld auch an, also, ich hab es noch nichtmal bekommen
    aber das JobCenter rechnet schon fleißig.


    Ich hoffe die Themen-Starterin meldet sich noch, will nämlich alles so wie sie machen
    oder halt mich zu Mama Ummelden lassen da Eltern getrennt....
    Hab sie auch angeschrieben per PN aber da kommt leider noch nix....


    Hier mal mein bsp wer lesen möchte, vielleicht hilft es jemanden.


    http://forum.hartz.info/fragen-und-antworten-zu-hartz-iv-f4/eigene-wohnung-waehrend-bedarfsgemeinschft-mit-ein-t8366.html


    mfg Andi