Beiträge von BHuxol

    Hallo zusammen,


    meine Schwester bezieht ALG 2 und hat nun einen 400€ Job angenommen und den Arbeitsvertrag and die Arge weitergeleitet.
    Heute bekam sie Post von der Arge, daß ab sofort die kompletten Leistungen von etwa 1000€ eingestellt werden, bis eine Verdienstbescheinigung und ein Kontoauszug, auf dem der Geldeingang erkennbar ist, vorliegen.
    Wenn dann anhand dieser Unterlagen festgestellt wird, daß ein weiterer ALG 2 Bezug nötig ist, würde die Zahlung wieder aufgenommen.
    Das Schreiben war kein Bescheid, sondern ein normales Schreiben von der Leistungsabteilung.
    Meine Schwester ist echt verzweifelt, am Montag wollte sie eigentlich Schülbücher kaufen und den Rest der Klassenfahrt bezahlen.


    1. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?
    2 Wofür brauchen die einen Kontoauszug, wenn Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigung vorliegen?


    Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Voraus.


    Nachtrag, habe ich eben vergessen.


    Im Arbeitsvertrag steht in Blockschrift, Fett und deutlich sichtbar, "Maximal 400 € , die auch nicht jeden Monat erreicht werden." Das kann sogar ich ohne Brille aus 2 Metern Entfernung lesen.
    Meine Schwester hat 2 Kinder, eines davon bekommt Alg 2. Das andere hat Vermögen, und fällt daher aus der Leistung raus. Ist rechtlich ein bisschen kompliziert, aber weder sie noch die Arge kommen da ran. Da ist das Familiengericht samt Vermögensverwalter vorgeschaltet, und die geben nur nach testamentarischen Bedingungen Geld raus. ( Eine davon ist: Sobald eine Behörde wie die Arge darauf Ansprüche erhebt fällt die ganze Erbschaft ans Tierheim.) Daher muss meine Schwester ihre Klassenfahrt aus ihrer eigenen Regelleistung bezahlen.