Beiträge von John-Steed

    Hallo ins Forum,
    als HartzIV-Empfänger und paralleler Selbstständigkeit erhalten wir fast monatlich Änderungsmitteilungen aufgrund abgegebener Gewinnermittlungen. Das ist etwas ungewöhnlich, wurde uns von unserem Ansprechpartner bei der Arge mitgeteilt.
    In diesen Änderungsmitteilungen sind aufgrund Gewinnermittlungen jedesmal neuberechnete Leistungen aufgeführt. Letztens erhielten wir eine Rückzahlaufforderung in Höhe von 2.600.- und jetzt fast einen Monat später eine Nachzahlung in Höhe von fast 3.500.-
    Das haut doch vorne und hinten nicht hin.


    Wo ist ein Anlaufpunkt für uns, der diese ganzen Änderungsmitteilungen neutral überprüfen kann?
    Diese Berechnungsbögen sind für einen Laien kaum zu verstehen.

    Hallo ins Forum,
    wir haben uns innerhalb von HartzIV selbstständig gemacht.
    Nun haben wir uns einen PKW zugelegt, der rein als Firmenfahrzeug gilt.
    Da es ein älteres Auto ist und die Investition günstig war, haben wir und zunächst nichts dabei gedacht,
    daß der Tacho defekt ist (Geschwindigkeit wird angezeigt, aber keine laufenden Kilometer mehr).
    Da das Fahrzeug wirklich nur betrieblich genutzt wird, kam zuerst gar nicht die Frage nach Führung eines Fahrtenbuches bei uns auf.
    Nachdem wir nun aber die ersten monatlichen Gewinnermittlungen bei der Arge abgaben, kam der PKW ins Gespräch und uns wurde mitgeteilt, daß trotz rein betrieblicher Fahrten das Führen eines Fahrtenbuches Pflicht sei. Der Tacho muß daher instand gesetzt werden.


    Meine Frage nun ist, ob es ein Urteil gibt, daß aussagt, daß es langt die angefahrenen Kunden und die Orte aufführt.
    Klar sagt mir der Menschenverstand, daß so ja gar nicht die eventuellen "Doch-Privatfahrten" erfaßt werden können, aber manchmal gibt es ja doch Urteile, die einen verwundern:o

    Wir haben von der ArGe ein Formular für Selbstständige erhalten. Dies muß jeden Monat ausgefüllt werden.
    Einnahmeseite und Ausgabeseite.
    Dann wird festgestellt, ob überhaupt Hartz IV gezahlt wird. Gegebenenfalls muß sogar zurückgezahlt werden, da der gewinn zu hoch ist. Momentan wird RV, SV und KV von der ArGe bezahlt, kann sich aber immer wieder schnell ändern, halt je nach Gewinnerzielung. So wurde es uns jedenfalls erzählt.


    Wir sollten bei der ArGe ein Formular ausfüllen, wie wir etwa die Gewinneinschätzen sehen.
    Da haben wir das Darlehen und die Investitionen im Anfangsmonat eingetragen.
    Es wurde angesehen und nicht darauf eingegangen.

    Daher also auch keine weitere Äußerung seitens der ArGe, da das Darlehen klar unter dem Freibetrag liegt.


    Das beantwortet leider nicht meine eingehend gestellte Frage nach der Bewertung dieses Betrages als Umsatz in diesem Monat.


    Laienhaft gedacht:
    Gewinnerzielung der Firma durch einmalig hohen Zufluß (Darlehen), Kosten durch Investitionen werden zwar gegen gerechnet - trotzdem Gewinn halt wegen Darlehen. >>>>> Keine Hartz IV-Zahlung.
    Im nächsten Monat wird wieder Hartz IV gewährt, da nur geringer Gewinn erzielt wird, weil kein hoher Zufluß stattfindet.
    Im Gegenteil, die monatliche AfA wird gegen den Gewinn gerechnet >>>>> Hartz IV als Zuzahlung gewährt.


    Habe ich das so richtig wiedergegeben?
    Ich frage deshalb so gezielt, damit ich Argumentationshilfe habe, wenn ich meine Überschußrechnung denen vorlege.


    Gruß zum WE
    John

    Es gibt weder Mietvertrag noch eine anderes Schriftstück, daß irgendetwas über den finanziellen Ausgleich aussagt. Es wurde für den jeweiligen Monat im nach herein aus dem Bauch heraus entschieden, ob es zwischen 70 oder 100 lag.


    Kostgeld gleich Miete???? Auch ohne Vertrag?


    Verstehe ich nicht so ganz.


    Gruß zum WE
    John

    Hallo Schrader,
    Danke für Deine Antwort.


    Das Darlehen wurde Ihr 3 Jahren ausgezahlt (8.000.-) Alter 46 und 48
    Werden beide Alter in der BG zusammengerechnet?
    Zum Zeitpunkt der Antragstellung war nur noch ein Bruchteil vorhanden, da schon die ersten Anfangsinvestitionen getätigt wurden.
    Das Gewerbe ist schon über ein halbes Jahr angemeldet, ruhte jedoch vorerst.
    Der Zufall will es, daß die Aufnahme der Selbstständigkeit mit unserer Anmeldung der BG zusammen kam.



    Gruß
    John Steed

    Hallo Leute,
    meine Partnerin hat von der ArGe ein Formular zum monatlichen Ausfüllen erhalten, da sie parallel zum Harz IV ein Gewerbe angemeldet hat.
    Sie hat vor Jahren ein Darlehen aus dem Bekanntenkreis erhalten, was die ganze Zeit auf der Bank lagerte, bis der Zeitpunkt zum Melden der Selbstständigkeit kam.
    In diesem Formular gibt es eine Zeile unter Betriebseinnahmen die lautet:
    "Zuwendungen von Dritten/Darlehen"
    Der Steuerberater meint, daß hier das erhaltenen Darlehen für die Selbstständigkeit eingetragen werden muß.


    Wie wird das nun angerechnet?
    Ich habe hier irgendetwas von "Zuflußprinzip" gelesen, habe ich jedoch nicht so ganz verstanden.
    Bedeutet es, daß es nur in diesem einen Monat der Angabe als Einnahme gewertet wird?
    Von diesem Geld sind Anschaffungen getätigt worden, die jedoch laut Steuergesetz AfA-mäßig über fast 2 Jahre angerechnet werden müssen.
    Sie hätte theoretisch mit dieser Angabe total viel Einnahme, die jedoch fast durch Investitionen ausgegeben sind, jedoch nicht in voller Höhe als Verlust angerechnet werden dürfen.


    Puh, hoffentlich konntet Ihr mir etwas folgen........


    Gruß
    John Steed

    Hallo Jana,
    herzlichen Dank für Deine Antwort.


    Unser Sohn zahlt an uns keine Miete.
    Wenn er das machen würde, würde dies bei der BG wiederum als Einnahme gewertet, richtig?


    Er zahlt an uns nur Kostgeld, je nach Bedarf, aber immer unter 100.-


    Gruß
    John Steed

    Hallo,
    durch Insolvenz meines Betriebes mußten wir Hartz IV beantragen. In unserem Haus lebt noch mein 19-jähriger Sohn. Er hat gerade seine Lehre beendet und soll von der Firma übernommen werden.
    Da er weiter bei uns leben möchte, hat er nun jedoch Angst, daß sein Lohn mit zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird und er für sich nur noch einen wesentlich geringeren Teil an Geld übrig hat. Ist es so oder gibt es einen Grenze, die ihm nicht angerechnet werden kann.


    Gruß
    John