Beiträge von willow

    Hallo Kitty,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Danke für den Hinweis mit dem Unterhalt, auf diesen Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen.


    Ich hab gerade auf einer anderen seite gelesen, das ab 1.8 ein neues gesetz wegen erreichbarkeit eingeführt werden soll wo eben auch schüler über 16 , ohne das sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen erreichbar sein müssen, ausser sie haben eine sondergenehmigung ?


    bin nun ziemlich verwirrt, hoffentlich weiss meine Bearbeiterin noch nichts davon.


    liebe grüsse willow

    Hallo


    ich 18 lebe mit meinen Eltern in einer BG erhalten AlG 2 für leben und Wohnung. Hab vor den Ferien arge mitgeteilt das ich auf ein Gymnasium am Ort wechsle. Nun will die Arge eine schulbescheinigung was ja normal ist
    Während den Ferien war ich bei Oma, wohnt 300 km in den alten Bundesländern.

    Ich möchte nun auf ein gymnasium in der nähe bei meiner oma in den alten Bundesländern weil ich dort auch studieren möchte. Ich werde bei meinen Eltern angemeldet bleiben, und die Schulzeit bei oma verbringen, die ferien und wochenenden bei meinen eltern, es entstehen mir keine weiteren wohnkosten. für meinen unterhalt kommen meine eltern auf meine eigentliche wohnung bleibt ja auch bei ihnen.
    wie reagiert nun die arge ( habe mich bereits bei der schule hier abgemeldet und dort angemeldet) wenn ich eine schulbescheinigung von dort einreiche?


    wenn ihr mir weiterhelfen könntet würde ich mich freuen.