Beiträge von peter1956


    Hallo liebe Wissenden,


    ich war bis 09/09 ALG 2 und bekam nur einen Teil meiner Miete von der Arge bezahlt, da ich in einer 60 m2
    Wohnung wohnte; die Differenz habe ich aus der Grundsicherung bezahlt.


    Nach nunmehr 8 Monaten Arbeit bin ich wieder arbeitslos und musste bei der ARGE einen komplett neuen Antrag auf ALG 2 stellen.


    Nun die Frage:
    Muss die ARGE für die nächsten 6 Monate die komplette Miete von 435 € warm übernehmen oder können die gleich den "reduzierten" Mietbetrag von 279 € berechnen?
    Gelte ich hier als "neuer" ALG 2 ?


    Ich habe keinen Änderungsantrag nach der Arbeit stellen müssen sondern einen Neuantrag, da ich länger als 3 Monate nicht mehr arbeitslos war; wie gesagt, nach 8 Monaten Arbeit wieder arbeitslos.


    Habt Ihr da irgend welche Kenntnisse oder rechtliche Hinweise?


    Vielen Dank.
    peter