Beiträge von ulli23

    ich habe mich heute in der internetseite belesen...doch ich bin keineswegs bei dieser frage schlauer geworden.:confused:
    was beim kindergeld als einkommen angerechnet/berechnet wird ? ich bezog in dem ausbildungszeitraum aug.2006 bis juli 2009:
    Bafög, was auch ab 2009 den betreuungsbedarf/zuschuss(ca.113euro) für mein kind beinhaltet ??
    aug.2006- juli 2007= 341euro aug.2007-juli 2008=340 euro aug.2008- juni 2009= 517 euro
    unterhaltvorschuss (für meinen sohn)??
    2006=111 euro 2007=109 euro 2008= 125 euro 2009=117 euro
    hartz 4 *zw.230 und 250 euro (auch für meinen sohn, ich bekam keine leistung)??
    halbweisenrente *zw.108 und 109 euro (bekam ich)??
    und das kindergeld was meinem sohn zu steht???
    2006/07/08 154 euro ab 2009 164 euro
    ich seh da wirklich nicht durch!!!:(:(
    dadurch das sich die bezüge fast jedes jahr und bei der arge monatlich ändern, ist es sehr komplieziert. doch um so mehr ich mich im internet informiere, um so mehr geb ich die sache auf. nur kann es halt nicht verstehen warum meine ehemalige klassenkamerdin, die selbst alleinerziehend ist und die bezüge wie bafög+betreuungsbed./zusch., hartz4 u. kd.-geld für ihr kind, wenn nicht sogar den U.vorschuss in anspruch nahm, IHR kindergeld bekam!!????


    ich danke schon jetz im vorraus für informative und hilfreiche antworten.


    liebe grüße

    das wurde mir auch später deutlich bewusst ! immerhin fordert bzw. wünscht das unternehmen, dass die bewerber (bei einer 2 tägigen schulung) "alleine" vertrauensvoll den laden schließen und öffnen können. bei den probearbeiten habe ich von anfang an die gleichen tätigkeiten übernommen wie meine ausgebildeteten kollegen, ich meine das ist nun wirklich die tätigkeit einer fachkraft!! und ich werde den tip von schrader170:) nachgehen und morgen dem arbeitsamt einen "netten besuch" abstatten. ich bin alleinerziehend und meine monatlichen leistungen, die ich von dem amt bekomme, reichen gerade so und dann verlangen die, dass ich fast vollzeit arbeiten gehe für läppige ca. 160 euro????!!! ist ne demütigung meiner person. :mad:

    hallo,


    ich werde ab dem 27.8 als aushilfe (400euro) in einem unternehmen eingestellt. (der job wurde mir von der arge zu gesannt und ist mit das erste angebot was mir vorgeschlagen wurde )ich hatte schon 2 tage probearbeiten, den negativen einblick, mit den gefühlen, als ausgenutzte aushilfskraft nach hause zu gehen und dies so wie es ist hin nehmen zu müssen. nun stell ich mir die frage wieviel von den 400 euro verdienst bleiben mir dann noch? denn soweit ich weiß darf man nur 165 euro dazu verdienen was (fast) nicht angerechnet bzw berechnet wird !!?? zumal ich es wirklich schlimm und demütigend finde, wenn ich 30 bis 35 stunden die woche arbeiten muss, sogar die arbeit einer fachkraft übernehmen darf (muss) und von dem gehalt welches mir zu steht, (was ja schon deprimierend ist für die stundenzahl in der woche:() alles der arge mit in den rachen geschoben wird. ich arbeite dann so zu sagen für den arbeitgeber sehr kostengünstig und für das a.amt einnahmeproduzierend. was kann ich dagegen machen? kann ich das angebot noch ablehnen oder werden mir da schon leistungen gestrichen?? wie sieht eh das aus mit den geringfügigen Beschäftigungen, was bleibt an hartz4, was wird ange/-berechnet???


    mfg ulli

    hallo,
    ich bin 23 jahre, selbst alleinerziehende mutter, und war bis vor kurzem 3 jahre in einer 2. ausbildung. ich bekam für die zeit an leistungen: bafög, halbweisenrente und für meinen sohn hartz4, kindergeld, unterhaltsvorschuss.
    was von den leistungen wird denn nicht angerechnet bei dem kindergeld? oder wird sogar alles berechnet und als ganzes einkommen gezählt? meine eltern sagten mir damals, mir stehe kein kindergeld mehr zu und komischerweise was mich doch stutzig machte, eine ehemalige schülerin (auch alleinerziehende mutter und fast die selben einnahmen wie ich, h.w.rente fällt weg) bekam ihr kindergeld für den ausbildungszeitraum und das für ihre tochter ,da frag ich mich was der grund für den wegfall meines kdg ist und ob ich denn jetzt noch, nach der ausbildung, dass kindergeld anfordern bzw mir zurück erstatten lassen kann?? oder sehe ich das falsch?:confused::confused::confused: