Beiträge von Sandy33HH

    Hallo!


    Ja das stimmt leider. Es steht Dir NUR zu wenn Du wirklich alleinerziehnd bist, sprich, wenn keiner der Angehörigen mit Dir in einem Haushalt leben!


    Wenn Du nun wirklich ganz alleine wohnst bist auch Du ganz alleine in dem Moment für die Pflege und Erziehung des Kindes verantwortlich. Dann hast Du auch Anspruch drauf.

    Hallo!


    Ich bin seid der geburt meiner Tochter ( 26.10.07) alleinerziehende Mutti.
    Von diesem Mehrbedarf für die Pflege und Erziehung des Kindes, habe ich erst dieses Jahr durch Zufall erfahren. Weder wurde ich von meiner Sachbearbeiterin darüber informiert, noch hat sie es mir angerechnet. Da ich weiss, das dieses eine Antragslose Sache ist, habe ich sie nun angeschrieben.
    Dazu muss ich sagen, das ich damals keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekam, weil das Amt damals der Meinung war, das sich der Kindesvater überwiegend bei mir aufhält, was definitiv nicht der Fall war bzw. ist. Nach einer damaligen "Prüfung" seitens der Arge, nachdem Ablehnungsbescheid vom Jugendamt, wurde dieses auch von deren Seiten bestätigt. Danach passierte nix mehr. Keine Information über einen eventuellen Neu Antrag noch eine Aufforderung. Erst, als ich sie wie o.g angeschrieben habe, wegen dem Mehrbedarf. Daraufhin musste ich zum Jugendamt und habe nun auch eine Bewilligung bekommen für den Unterhaltsvorschuss, die Arge schickte mir mal wieder 2 Mitarbeiter ins Haus und auch diesesmal bestätigte sich, das ich ALLEINE lebe mit meiner Tochter...diesmal haben sie es wohl geschnallt.. ab dem 01.06.09 bekomme ich sogar den Mehrbedarf in Höhe von 126€!


    Nun das eigendliche Problem:


    Laut Arbeitslosenhilfetelefon, steht mir eine Nachzahlung des Mehrbedarfs ab Geburt meiner Tochter zu, da dieses, wie schon erwähnt, eine Antragslose Sache ist und meine Sachbearbeiterin damals schon informiert war, das ich ALLEINERZIEHEND bin. So wurde ich auch die ganze Zeit berechnet.


    Nun sagt das Amt aber natürlich: Nein steht mir nicht zu, weil ich in der Zeit auch kein Unterhaltsvorschuss bekommen habe, da das Jugendamt ja damals dachte, der Kindesvater lebe bei mir und das dies nicht der Fall ist, haben sie ja erst jetzt durch den "Hausbesuch" definitiv ausschliessen können...


    Ja aber Hallo? Diese Prüfung hatte ich schon im Februar 08 und so wurde ich die ganze Zeit berechnet. Wenn also das Mat meint ich bekomme keine Nachzahlung, aus o.g Gründen, ja dann hätte ich ja auch anders berechnet werden müssen, weil sie dachten ich lebe nicht alleine???


    Wiederspricht sich doch in meinen Augen total.


    Nun also meine Frage: Steht einem der Mehrbedarf NUR in Verbindung einer Unterhaltszahlung bzw. Unterhaltsvorschusszahlung zu????


    Für die Beantwortung vielen herzlichen Dank im Voraus!!!