Beiträge von Phoenix

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.:)
    Da ich wirklich auf einen anderen Weg wirklich noch keine Wohnung gefunden habe und werde ich das Anliegen beim nächsten Besuch bei der neuen zuständigen Arge ansprechen.


    Was mir extreme Sorgen macht, sind die gesamten Kosten (das geht anderen von euch ja sicherlich nicht anderes), denn es würde ja die Coutage+Kaution anfallen. :(
    Deshalb hatte ich bis jetzt über die (letzte) Möglichkeit gar nicht weiter nachgedacht.


    Bei aller Beratung und Unterstützung, finde ich eins sehr schade und zwar das man bei Wohnung die zwar genehmigte Wohnfläche hat, allerdings die Mietkosten knapp über dem Regelsatz liegen den restlichen Betrag nicht selber zahlen kann OHNE das man gleich auch die anderen Unterstützungen verzichten muss.:(
    Ich hatte mir vor kurzen eine Wohnung angesehen bei der die Miete 5,- € höher gewesen ist und diesen Betrag hätte ich doch gerne selber dazu bezahlt.
    Das sowas scheinbar nicht möglich ist, finde ich eherlich gesagt sehr schade. Schließlich möchte man doch eh lieber seine Miete selber zahlen können und wäre am liebsten gar nicht erst auf die Unterstützung angewiesen. Das ist zumindest meine Einstellung!


    Vielleicht könnte ihr mir ja mitteilen auf welchen Weg ihr eine passende Wohnung gefunden habt.
    Ich suche z.B. ständige über bekannte Internetportale,Zeitungen, hab Kontakt mit Wohnungsbaugesellschaften gesucht usw.
    Da der neue Wohnort ca 500km entfernt ist, sind meine Möglichkeiten von hieraus recht begrenzt.
    Evtl. habt ihr noch weitere Ideen wie man eine passende Wohnung evtl. finden kann.


    Viele Grüße
    Phoenix

    Hallo,


    ich bin gerade dabei von Brandenburg nach Hessen umzuziehen und habe so wohl bereits die Zustimmung wie auch eine sehr nette Beratung von beiden Arbeitsagenturen.


    Allerdings habe ich ein massives Problem bezüglich der Wohnungssuche und da es im Land Brandenburg andere Richtlinien als für die Übernahme der Mietkosten als in Hessen gibt, kann mir meine (noch) zuständige Arbeitsvermittlerin nur begrenzt Informationen zu kommen lassen.


    Auf der Suche nach einer passenden Wohnung stosse ich jetzt massiv an Grenzen und bin etwas ratlos.
    Ich hab zwar zwei aktuell zwei Wohnungsangobte, allerdings liegen beide knapp über der Mietgrenze welche von der Arge vorgegeben ist. Da es nur ein kleiner Betrag ist würde ich diesen gerne selber zahlen, allerdings ist dies an dem neuen Wohnort wohl nicht möglich, wenn ich nicht auf Übernahme der Mietkaution durch die Arge verzichten möchte (bzw. gar nicht verzichten kann). :-(


    Da ich einfach bis jetzt einfach keine Wohnung gefunden habe die genau den Richtlinien entspricht und wo KEIN Makler zwischen Mieter und Vermieter steht, hab jetzt schon überlegt ob man sich doch an einen Makler wenden muß / kann. Nur dann würde sich ja die Frage mit dieser.... Coutage. *Schnief*


    Kann mir vielleicht jemand von euch sagen ob die Coutage vielleicht auf Dahrlehnsbasis von der Arge übernommen wird oder ob man sich so eine Frage sparen kann?


    Sorry wenn meine Frage vielleicht etwas.... ist nur ich mußte mich bis jetzt mit solchen Fragen noch nie beschäftigen und ich weiss langsam nicht mehr auf welchen Weg ich noch eine passende Wohnung finden kann.


    Viele Grüße
    Phoenix

    Hallo,


    ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Frage in die Rubrik passt. Falls nicht hoffe ich, dass ihr es mir verzeiht.


    Und zwar habe ich die Frage, ob man bei der Arge auch Fahrkosten für eine Bewerbung auch 400,-€ beantragen kann.
    Meine zuständige Arbeitsvermittlern hatte mir diese Frage mit JA beantwortet, da man ja bemüht ist sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.


    Gestern mußte ich bei der Arge nur etwas abgeben und stellte in einem anderen Zusammenhang die Frage noch mal. Da bekam ich auf einmal die Antworten "NEIN", für für Bewerbungsgespräche für einen 400,- Job werden keine Fahrtkosten erstattet.


    Ehrlich gesagt weiss ich jetzt woran ich nun bin. Könnte ihr mir vielleicht sagen,ob diese Kosten erstattet werden? Das wäre nett.


    Viele Grüße
    Phoenix

    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ja als ich eingezogen bin wurde zwischen mir und den Eltern ein ganz normaler Mietvertrag abgeschlossen, welche der Arge ja auch vorliegt. Ich hatte mal 2 Kontrollen (was ich auch völlig in Ordnung fand) und es auch keinerlei Bestandungen gab.


    Allerdings hast du einen Punkt angesrochen an den niemand (von uns) bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gedacht hatte und das ist eben, das die Wohnung bereits im Vorfeld schon eingerichtet gewesen ist. Nur wie soll man jetzt im nachhinein sowas nachweisen?
    Ich kann lediglich belegen das ich von keiner Arge bis zum heutigen Tag irgendwelche Unterstützungen oder zusätzliche Leistungen für eine Wohnungseinrichtung oder ähnliches beantragt oder erhalten habe!
    Ich habe schon überlegt mir dies von den jetzigen Arbeitsagentur noch bestätigen zu lassen.
    Ist so etwas sinnvoll?


    Gilt diese Dahrlehnensbasis generell oder ist dies evtl. nur an Wohnugsbaugesellschaften gebunden.
    Sorry für diese vielleicht etwas ....Frage, aber bis jetzt habe ich nur private Wohnungsangebote gefunden, welche der Wohnraumgrösse und der Mietkostenpauschale entsprechen.


    Sorry wenn ich vielleicht etwas....Fragen stelle, aber ich mußte mich noch niemals mit solchen Themen auseinandersetzen.


    Viele Grüße
    Phoenix

    Hallo zusammen!


    Ich bin in diesem Forum ganz neu und hoffe das ihr mit vielleicht ein paar nützliche Antworten geben könnt.


    Meine Situation ist folgende :


    Ich beziehe in Land Brandenburg Hartz4 und aus gesundheitlichen Gründen werde ich demnächst nach Hessen umziehen!
    Die schriftliche Zustimmung von meiner zuständigen Arge habe ich bereits und es liegt auch ein ein ärztliches Attest. Und ich habe auch die Zusage von meiner Arbeitsvermittlerin, dass die Mietwagenkosten für den Umzug übernommen werden.


    Jetzt bin ich gerade dabei mich in Hessen um eine Wohnung zu kümmern. Außerdem bin ich auch in beruflicher Hinsicht bemüht, nur leider hat sich bis jetzt noch nichts greifbares ergeben.


    Und nun zu folgenden Fragen:


    Bis jetzt wohne ich in einer Wohnung welche meine Eltern mir vermietet haben und ich demzufolge meine Miete an sie entrichte. Da diese Wohnung allerdings bereits im Vorfeld vollständig eingerichtet gewesen ist, kann ich für die neue Wohnung kaum etwas mitnehmen.
    Aus diesem Grund die Frage:
    Kann ich von der Arge an dem Wohnort auf eine Unterstützung für die Erstausstattung rechnen (bzw. hoffen)? Ich hatte mal gehört das es so etwas gibt.


    Weiterhin ist mir nicht klar ob die Wohnungskaution evtl. von der Arbeitsagentur übernommen wird. Da ich mich bis jetzt noch nie mit solchen Themen auseinandersetzen mußte, ist für mich vieles ganz neu und es wäre schön wenn ihr mir ein paar wichtige Hinweise geben könntet oder ihr eure Erfahrungen mir mal mitteilen würdet.


    Viele Grüße
    Phoenix