Beiträge von sibby

    Aus dem was du geschrieben hast ist eigentlich zu entnehmen das man dir das Geld nicht als Einkommen anrechnen darf.Trotz allem würde ich dir raten erstmal in Widerspruch zu gehen und diesen mit dem Gesetzestext zu begründen.Vielleicht hast du damit schon Erfolg.Ein Anwalt wird dir denke ich sowieso zuerst zu einem Widerspruch raten bevor er eine Klage einreicht.


    Hallo Kitty,


    genau das ist mein Problem, dass aus dem Artikel den ich da gefunden habe und ziemlich am anfang in einem vorhergehenden Kontakt eingefügt habe, habe ich auch verstanden, dass sie es nicht als Einkommen anrechnen dürfen. Habe aber jetzt auch schon wieder neues Wissen, das die das aber wohl oft so machen, obwohl sie es eigentlich nicht dürften. Bloß wie du schon geschrieben hast " ist EIGENTLICH zu entnehmen" ....


    So ein Pech auch, dass sich da keiner so genau auskennt und hunderptrozentig weiß wie jetzt wirklich die richtige Verfahrensweise ist bzw. was korrekt ist. Ich meine irgendwo finde ich klingt das richtig, dass die Vorauszahlungen die ich letztes Jahr von Juli - Dezember aus meinem und zwar ganz alleine aus meinem allein erwirtschafteten Vermögen gezahlt habe und mir somit doch schon gehörten und ich sie jetzt doch halt nur wieder bekomme....oder nicht?!


    Bloß was der Teamleiter da meinte von wegen: sind kosten zur Unterkunft und die kann man verrechnen wenn man die zurück bekommt. Auch wenn man die aus eigener Tasche und ohne jegliche Unterstützung vom Amt gezahlt hat......?????
    Weiß nicht, aber da bringt dieser Teamleiter was ins Spiel wo ich vollkommen aufgeschmissen bin. Sind Unterkunftskosten die man vorher gezahlt hat und im Bezug wiederbekommen anrechnungsfähig??? Tja da ist guter Rat teuer. Manchmal glaube ich die führen einen absichtlich in die Irre, damit man da dann überhaupt nicht mehr durchfindet.....:rolleyes:


    Weiß garnicht so richtig wie ich den Widerspruch formulieren soll???????.....bin nicht so firm mit Formulierungen.....ach ja man hat ja sonst nichts zu tun. Das ich 28 Std. die Woche arbeite und mich jetzt auch noch um so etwas kümmern muss interessiert die Arge wohl überhaupt nicht....


    Viele Grüße

    AlsALG2 Empfänger hast du Anspruch auf den Beratungsschein, der dich nur 10€ kostet. Jetzt weiss ich nicht wo dein Anwalt wohnt, ich habe von manchen schon gehört, dass die dann noch Fahrtkosten zum Gericht verlangen. Frage ihn, ob es bei den 10€ bleibt, egal wie es ausgeht.
    Das Amt spekuliert meisst darauf, dass die Leute den Weg zum Gericht scheuen, aber auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen, der kostet nichts.
    Das Jeder eine andere Aussage macht, zeigt nur wie unausgereift HARTZ4 ist, und das alles auf Kosten der Leute ausgetragen wird, was sehr schlimm ist.
    Viele Grüße


    Ja, wohl war. Ich kenne mich ja nun schon leider ein wenig aus mit Hartz 4, abe das das Amt darauf spekulieren könnte, dass die Leute den Gericht scheuen, hätte ich jetzt nicht gedacht. Darf ich mal fragen ob du aus eigener Erfahrung schreibst? Warst du schon mal wegen den vor Gericht? Was sind das nur für Personen die beim Amt sitzen. Mit menschlich hat das doch alles nichts mehr zu tun...:mad:


    Hatte eigentlich gedacht, dass ich die Menschen dort mit den passenden Infos schon vor Erstellung des Bescheides davon überzeugen kann, dass sie das erst gar nicht anrechenen.....ich meine die Nebenkostenerstattung.....:D...!?


    Viele Grüße

    Hallo,wenn du so unterschiedliche Aussagen hast, dann lege Widerspruch ein, sollte dieser abgelehnt werden, gehe zum Sozialgericht. Es kostet dich nichts, auch das Gericht entscheidet immer öfter unterschiedlich. Die SB wissen manchmal selbst nicht mehr was gültig ist und was nicht. Nur Mut!!!!
    Viele Grüße


    Hallo Renate 11,


    tja nicht nur die SB, der Anwalt den ich unverbindlich gefragt habe, meinte ja auch, dass das mit Vorsicht zu genießen sei und das AlgII Amt das evtl. anrechnen kann. Wiederrum ein andere Anwalt wo ich mal ein 14 tägiges Praktikum gemacht habe, meinte: solle 10 Euro zahlen und Beratungshilfe beantragen und er würde das dann machen, würde wohl doch eine längere Sache und nicht nur mit einem Beratungsgepräch geregelt werden. Selbst die Anwälte sind sich da nicht so sicher. Das kann doch nicht war sein.....oder? :o


    Kostet mich das dann wirklich nicht mehr wie die 10 Euro?


    Ich mein abzüglich der 10 Euro sind es dann 50 Euro die ich mehr hätte. Frage mich ob das lohnt und Aussicht auf Erfolg hat wenn ich vors Sozialgericht gehe. Wobei 50 Euro wenn man wenig hat schon viel Geld ist.


    Viele Grüße

    Hallo LadydIsaster,


    ich habe auch nur einen Teilzeitjob und bekomme brutto 1200,- Euro netto ca 900 Euro und bekomme noch ca 100 Euro AlgII dazu. Sonst kann man bei dem heutigen Kostenapperat wirklich nicht leben. Bin allerings um knapp 40 Jahre alt. Weiß leider nicht ob dir mit 22 Jahren ALGII zusteht, da ich mal gehört habe, das Personen bis 25 bei den Eltern wohnen können. Finde ich allerdings nicht ok, davon ab! Frag doch einfach mal beim ALGII Amt! Außerdem gibt es u. U. auch noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Denke aber das wird garnichts oder zu wenig zusätzlich sein. Bin auf Teilzeit runtergeschraubt worden wegen wirtschaflticher Krise und als ich beim Wohngeldamt gefragt habe meinten je nach dem Nettoverdienst könnten das nur so 20 Euro werden, wenn überhaupt. Aber AlgII steht dir ausgehend von der Höhe deines Verdienst definitiv auf jeden Fall zu.
    Fragt sich bloß wegen deinem Alter, wie das geregelt ist mit bei den Eltern wohnen, das weiß ich jetzt leider nicht.


    Einfach mal bei den Ämtern fragen. Kostet doch nichts.


    Viele Grüße
    Sibby

    Hallo!


    Schönes Zitat, aber leider widerspricht es den gängigen Gepflogenheiten der Arge. Was wäre denn nun aber, wenn du etwaige Nachzahlungen aus 2008 gehabt hättest? Kann ich dir sagen: sofern diese angemessen wären, hätte die Arge nach derzeit gültigen Recht diese auch übernehmen müssen.
    Dir bleibt eigentlich nur der Weg einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.


    Hatte ich schon. Kann ich dir schreiben was geschehen ist:


    Hatte eine Nachzahlung 2008 von 2007 über 200 Euro, weil mein Vermieter immer zu wenig Nebenkosten von mir verlangt hat war die Nachzahlung so hoch. Und ratet mal haben nichts gezahlt. Irgendwas von 10 Cent hätten sie gezahlt, weil der Verbrauch unangemessen war lt. ALGII Amt.


    Meinst ud ich muss wirklich vors Sozialgericht. Meinst du da bestände für mich Aussicht auf Erfolg.


    Bekannter der in der Nachbarstadt wohnt hatte das auch wie ich und dem wurde das nicht angerechnet, weil die dort im ALGII Amt das anders gesehen habe so wie es in dem Artikel den ich in meiner letzen Antwort eingefügt habe gesehen haben.


    Finde es nicht gut nur, weil ich jetzt in der Nachbarstadt von meinem Bekannten wohne, dass mir das angerechnet bzw. abgezogen werden soll und dem nicht......das kann doch nciht sein :mad::eek:


    Weiß ja keiner was dann stimmt und dadurch bin ich ja jetzt auch auf der Suche, nach der richtigen Vorgehensweise und was rechtlich nun stimmt.


    Also anrechnebares Einkommen soll es lt. der stellvertretenden Teamleitung (so nennen die vom Amt sich hier) nicht sein. Er meint es wär aber auch kein Vermögen sondern Kosten für Unterkunft die man angeblich anrechnen darf :confused: Gab auch noch zum besten, dass es ihm wurscht egal sein, was die in der Nachbarstadt in einer solchen Situation gemacht hätten.


    Unabhängig von der Teamleitung meinte meine Sachbearbeiterin aber es wäre anrechnenbares Einkommen.


    Habe unabhängig von den beiden ALGII Mitarbeitern unverbindlich einen Anwalt angerufen und der meinte es war mein Vermögen was ich aber nicht hatte und wenn es mir jetzt im Bezug zufließt dann dürfen sie es anrechnen. Ich meine...hallo......irgendwie finde ich das vom Anwalt auch merkwürdig. Schließlich ist doch wenn ich Vermögen habe, das mein, egal ob es beim Vermieter hinterlegt ist oder bei ner Bank oder bei einer Altersvorsorge. Ich meine Vermögen ist doch meist irgendwo hinterlegt und wenn das vor Antragstellung angefallen ist, dann darf mans doch auch behalten.....:(


    Also irgendwie wissen die alle nicht so genau was es jetzt ist und wenn ich das nicht rausbekomme was es definitv ist, dann rechnen die womöglich einfach Geld an was im Prinzip meins war und ist und was mir auch zusteht.


    Frage ist jetzt bloß: wie bekommt man denn jetzt konkret raus wie sich das wirklich ist?
    Kann mir da jemand weiterhelfen?????


    Weil wenn die alle was anderes sagen, sollte ich vielleicht mal wissen was die dürfen und nicht.


    Viele Grüße
    Sibby

    I.I.
    Erstattungen aus Betriebskostenvorauszahlungen, die aus Zeiten ohne Leistungsbezug stammen, können niemals Einkommen sein, da es sich tatsächlich um beim Vermieter zu dessen Sicherheit hinterlegtes Geld des Mieters handelt. Dieses Geld hat der Mieter, bevor er es hinterlegen konnte, bereits als Einkommen erzielt, sonst hätte er es nicht besessen und nicht hinterlegen können. Somit stellt dieses Geld zum Zeitpunkt der Hinterlegung beim Vermieter bereits Eigentum und damit Vermögen des Mieters dar.
    Wenn der Vermieter dem Mieter also dessen als Sicherheit hinterlegtes Eigentum (Vorauszahlungen) wiedergibt, kann der Mieter daran kein Einkommen mehr erzielen, da ihm dieses Geld bereits in Form von Vermögen gehört. Die Wertung einer Nebenkostenerstattung als Einkommen wäre somit rechtswidrig.
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II, da hier der Gesetzgeber lediglich von Erstattungen ausgeht, die der Hilfebedürftige als Leistungen zu den Kosten der Unterkunft vom Leistungsträger erhalten hat und dem Leistungsträger hier zur Verwaltungsvereinfachung eine Verrechnung mit seinen eigenen Leistungen ermöglicht.
    Hätten die Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt, wären also die Betriebskostenvorauszahlungen geringer gewesen, hätte es keine Erstattung gegeben.
    Damit wäre der Erstattungsbetrag niemals beim Vermieter hinterlegt worden, sondern wäre beim Vermögenseigentümer verblieben und hätte somit zum Zeitpunkt der Erstantragstellung auf ALG II als Vermögen berücksichtigt werden müssen.
    Der Hilfebedürftige darf nicht schlechter gestellt werden (Schlechterstellungsverbot) als Hilfebedürftige, deren Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt haben und die deshalb keine Erstattung erhalten haben und deren Vermögen somit auch als Vermögen berücksichtigt werden musste.
    Die Wertung einer Nebenkostenerstattung als Einkommen würde somit außerdem eine besondere Härte darstellen.

    Und bei einem Bekannten aus einen anderen Ort ist das auch so gemacht worden, weil er einen Teil des Jahres gearbeitet hat, durfte er das Geld als er ALGII bezogen hat und es ihm zurückgezahlt wurde behalten.


    Die Arge sagt ja auch, dass es nicht als zusätzliches Einkommen (Zuflussprinzip) gerechnet wird.


    Es sollen Unterkunftskosten sein, aber da ich es zurückbekomme sind es doch keine Unterkunftskosten meine ich.


    Wer kann mir weiterhelfen?


    Viele Grüße
    Sibby

    Hallo alle zusammen!


    Ich habe ein ganz großes Problem. Habe meine Nebenkostenabrechnung von 2008 erhalten. Bekomme 119 Euro wieder. Habe mit der Sachbearbeiterin vom ALG II Amt telefoniert und die meinte, dass die verrechnet werden mit den 100 Euro die ich ergänzend zu meinem jetzigen Gehalt bekomme.


    Es ist bloß so, dass ich 2008 von Juli bis Dezember garnicht im ALG II Bezug gestanden habe. Dieses zuviel gezahlte Geld , was ich jetzt wieder bekomme war also mein Vermögen welches ich gezahlt habe um eine Nachzahlung zu vermeiden. Jetzt wollen die das Verrechnen.


    Ist das Rechtens? Können und dürfen die das? :confused:


    Hoffe auf baldige Antwort. Bin total verzweifelt und brauche unbedingt Hilfe!!


    Viele Grüße
    Sibby