Beiträge von Mirrorcle

    Wenn du da arbeiten würdest wäre es ja gar nicht so schlecht;)


    Zumindest könntest du dann einen Tipp geben wie es der Bearbeiter auffaßt daß man 2 Wohnungsangebote anbringt, die eigentlich überhöht sind. Der muß doch durchschauen daß das nur eine Finte ist.


    Will mir das halt nicht versauen...

    @ Schrader170


    Woher weißt du das denn? Hast du es selbst erlebt oder arbeitest du da?
    Will dir mit den Fragen nicht zu nahe treten, aber ich bin ein bißchen auf glühenden Kohlen.


    Anscheinend muß das Amt ja auch pauschale Heizkosten für die Kohleheizung berechnen. d.h. die Wohnung kommt dann auf den Höchstsatz. Im Prinzip muß ich also andere Angebote einholen, die über dem Regelsatz sind. Ist das denn zulässig? Können die mich zwingen weitere Angebote einzuholen? Das dauert ja auch alles.

    Hey Schrader170,
    Danke für deine Antwort.


    Also die Wohnung ist 54 qm groß.


    Jemand hat mir gesagt, daß ich nur noch ein Wohnungsangebot einholen muß.
    Zitat: "dieser Unsinn mit den 3 Angeboten stammt noch aus Zeiten des BSHG"


    Ist dein Wissen in diesem Punkt aktuell? Wo könnte man das nachlesen? Gibt es andere Meinungen?

    Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand Rat geben und ich bekomme alles plausibel geschildert:


    Ich bin Freiberufler u. bekomme Hartz IV seit 1,5 Jahren. Ich wohne in Berlin in einer WG in einem kleinen Zimmer zur Untermiete seit 2,5 Jahren. Möchte da ausziehen, weil ich mit meiner WG-Partnerin nicht mehr so gut klar komme u. Lage und Zimmergröße sehr ungünstig ist.


    Der Plan ist: Meine WG-Partnerin/Untervermieterin schreibt mir eine Kündigung / Grund: Eigenbedarf.
    Mir wurde von einer Beratungsstelle gesagt ich sollte mehrere (!) Wohnungsangebote einholen und damit u. mit der Kündigung zum JobCenter gehen u. die würden dann entscheiden ob und welche Wohnung ich nehmen darf.


    Ich habe durch Zufall eine sehr schöne 2-Zimmer Wohnung gefunden, die auch finanziell im ARGE-Rahmen liegt, und bin sehr erpicht diese zu bekommen. Ich habe eine feste Zusage von der Hausverwaltung. Die warten nur auf ein OK von der ARGE.
    Mein Plan: Ich suche weiter nach Wohnungen und lasse mir Angebote machen, die teurer sind und gehe dann mit 3 bis 5 Angeboten zu denen und hoffe, daß sie sich für die von mir gewünschte Wohnung entscheiden.


    Es geht mir nicht darum, daß ich wie ein König auf Kosten der ARGE leben will. Ich habe in Aussicht in ca. 8 Monaten kein ALG II mehr zu brauchen u. wollte eigentlich dann erst umziehen. Aber jetzt hat sich halt die Wohnsituation verschärft und ich suche eine Wohnung auf Dauer. Ich arbeite auch in der Wohnung und muß hin und wieder Geschäftspartner empfangen. Derzeit schlafe ich deswegen auf einer Ausziehcouch.


    Meine Fragen:


    1. Darf die ARGE die Kündigung anzweifeln, z.B. bemängeln ich solle prüfen ob sie Rechtskräftig ist oder etwas in der Art?
    2. Welcher Eigenbedarfsgrund würde sich besser eignen: a) Das Zimmer wird benötigt weil die Untervermieterin es als Arbeitszimmer benötigt (was man bei Nachforschungen halbwegs begründen könnte)
    b) Das Zimmer wird benötigt weil ein naher Verwandter dort wohnen wird (könnte man bei Nachforschungen nicht beweisen!)


    3. Ist es wirklich nötig mehrere Angebote einzureichen? Reicht nicht eins, wenn es im finanziellen Rahmen liegt?


    4. Können die von der ARGE die Wohnung ablehnen, weil sie Ihnen doch zu teuer ist? Vor allem im Vergleich zu meiner jetzigen Wohnung? Also eine Steigerung der Kosten in dem Maße nicht angebracht ist?
    Zugegeben könnte man etwas billigeres finden, aber zu weitaus weniger Wohnqualität. Ich arbeite ja auch in der Wohnung. Offiziell liegt der zulässige Höchstbetrag für eine Mietwohnung in Berlin für eine Person bei 376 Euro Bruttowarm.
    Mein jetziges Zimmer kostet warm 154,15 Euro. Die neue Wohnung würde auf 345,00 Euro kommen. Das ist die gesamte Kaltmiete inkl. Nebenkosten. Geheizt wird mit Kachelofen, d.h. es gibt keine regelmäßigen Heizkosten. Ich weiß nicht, wie die ARGE das regelt, ob die Kohleheizung anrechnen oder nicht. Ist mir auch egal, die Kohlen kann ich selber zahlen.


    5. Wie lange dauert die Entscheidung der ARGE wenn ich die Unterlagen persönlich vorbei bringe?
    Treten die dann erst mit den Wohnungsverwaltungen in Kontakt oder ist das mir allein überlassen?


    Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mir helfen u. zumindest zu einer der Fragen was sagen könnte.


    Danke schon mal,
    Mirrorcle