Beiträge von leiinbe

    Hallo,


    vielen Dank für Eure Tipps!


    "Die Eltern" haben lebenslangen Nießbrauch nach §428 BGB, der ihnen allein zusteht. So steht es in der notariellen Urkunde zur Schenkung. - Es steht auch drin, dass "der Sohn" seinen Teil nicht veräußern (verkaufen, verschenken, ...) darf. Sonst hätten "die Eltern" das Recht, die Schenkung rückgängig zu machen.


    Kann "man" also davon ausgehen, dass die Behörden darauf keinen Zugriff haben?


    Viele Grüße
    ingolf

    Hallo,


    zu Folgendem würde mich interessieren, wie das im Zusammenhang mit der Bezug von ALG 2 gesehen werden würde:


    "Jemand" besitzt die Hälfte des Elternhauses, in dem die Eltern auch wohnen. "Er" selbst wohnt nicht dort. Die Haushälfte wurde von ein paar Jahren überschrieben = geschenkt. - Wird dieses "nicht selbstgenutzte Wohneigentum" bei Hartz 4 angerechnet und muss "verkauft" werden?


    Danke für die Antworten!


    Viele Grüße
    ingolf