Beiträge von Hell-Kitty

    Dankeschön :)
    Das alles hilft mir um einiges weiter.
    Muss mein Freund schriftlich bestätigen das er noch in keinsterweise für mich "geradestehen" will oder reicht es wenn ich dies mündlich bestätige?
    Ich habe nämlich gelesen das in manchen fällen eine eheähnliche Gemeinschaft schon unter diesem angegebenen Jahr bestehen kann. :)


    Fragen über Fragen und danke für die Antworten.. :D

    Na das wolln wir ja mal nicht hoffen... ;)
    Ich bin hier ja auch schon fleißig auf Jobsuche, ist allerdings schwer wenn ich nicht ständig vor Ort sein kann. Ein Umzug macht es dann auf lange sicht gesehen leichter.
    Eine Wohungemeinschaft, kann die den auch gelten wenn es nur eine 1-Raum Wohung ist? Das frag ich mich halt noch.
    Muss bei einem Untermietvertrag auch der vermieter Informiert werden?
    Das mit der krankenversicherung ist mir bewusst, daher muss ich vermeiden das mir hier Leistungen abgelehnt werden.

    lol :D
    Naja wenn er keinen so guten Job hätte wäre er zu mir gezogen, aber sowas gibt man halt nich so einfach auf und ich muss in den (sehr) sauren Apfel beissen.. ;) Aber Potsdam is auch nett.. :p


    Wie genau muss ich das denn bei der Antragsstellung angeben?
    Muss ich ihn mit im antrag eintragen oder reicht nur der Mietvertrag?

    Hallo ihr,


    ich habe eine dringende Frage und bin in dem ganzen Amtsdeutsch etwas überfordert. :eek:
    Aus diesem Grund suche ich Infos zur Folgenden Situation.


    Ich bin 26, wohne in NRW und beziehe dort ALG II (nur den regelsatz) und möchte jetzt zu meinem Freund ziehen der Voll Berufstätig ist und in Brandenburg wohnt. Mit meiner Beraterin habe ich gesprochen und diese stimmt einem umzug zu, wäre allerdings dafür das ich mir eine eigene wohung auf eigene kosten nehme, das möchte ich allerdings nicht. Wir sind erst 3 Monate zusammen aber können auf diese entfernung nicht einschätzen ob es was für länger ist oder nicht und wollen daher noch dieses Jahr zusammenziehen. Er möchte keine Vermögens - und Einkommennachweise beim Amt vorlegen da er findet das dies zu früh ist, was ich verstehen kann.
    Ich möchte mich aber auch ungerne ummelden und dann ohne Geld darstehen, wenn mir keines zusteht.
    Ich habe gelesen das eine eheähnliche gemeinschaft erst nach 1 Jahr besteht (zusammen wohnen oder zusammen sein?!)
    Zudem ist die Wohung in der ich zuziehe nur eine 1 Raum Wohung (ca 45qm) und der Mietvertrag auch nur auf meinen Freund ausgelegt. Ist es bei einer so kleinen Wohung direkt eine eheähnliche gemeinschaft?


    Wie beweise ich am besten das es eine beziehung auf probe ist?
    Was tue ich jetzt am besten zuerst? :rolleyes:


    Grüße Maggy

    Hallo ihr,


    ich habe eine dringende Frage und bin in dem ganzen Amtsdeutsch etwas überfordert. :eek:
    Aus diesem Grund suche ich Infos zur Folgenden Situation.


    Ich bin 26, wohne in NRW und beziehe dort ALG II (nur den regelsatz) und möchte jetzt zu meinem Freund ziehen der Voll Berufstätig ist und in Brandenburg wohnt. Mit meiner Beraterin habe ich gesprochen und diese stimmt einem umzug zu, wäre allerdings dafür das ich mir eine eigene wohung auf eigene kosten nehme, das möchte ich allerdings nicht. Wir sind erst 3 Monate zusammen aber können auf diese entfernung nicht einschätzen ob es was für länger ist oder nicht und wollen daher noch dieses Jahr zusammenziehen. Er möchte keine Vermögens - und Einkommennachweise beim Amt vorlegen da er findet das dies zu früh ist, was ich verstehen kann.
    Ich möchte mich aber auch ungerne ummelden und dann ohne Geld darstehen, wenn mir keines zusteht.
    Ich habe gelesen das eine eheähnliche gemeinschaft erst nach 1 Jahr besteht (zusammen wohnen oder zusammen sein?!)
    Zudem ist die Wohung in der ich zuziehe nur eine 1 Raum Wohung (ca 45qm) und der Mietvertrag auch nur auf meinen Freund ausgelegt. Ist es bei einer so kleinen Wohung direkt eine eheähnliche gemeinschaft?


    Wie beweise ich am besten das es eine beziehung auf probe ist?
    Was tue ich jetzt am besten zuerst? :rolleyes:


    Grüße Maggy