Beiträge von Franzi22111

    Vielen dank für eure Antworten.


    Ich war heute morgen beim Amt. Und ich muss sagen - es ist besser gelaufen, als erwartet.


    Der Sachbearbeiter hat mir zugestimmt, dass die ARGE meine Miete übernehmen würde. Allerdeings hat er gesagt, dass man 2 Jahre außerhalb des Elternhauses gewohnt haben muss, um diesen Anspruch zu haben... Keine Ahnung, was jetzt richtig ist. Ist mir aber auch egal, da für mich nur zählt, dass ich mir wieder eine eigene Wohnung nehmen darf. Leistungen würde ich tatsächlich nicht bekommen, solange ich bei meinen Eltern wohne, aber sobald ich ein Wohnungsangebot habe würde die ARGE mich unterstützen!


    Ich hab mir dann heute Mittag gleich Wohnungen angeschaut und habe eine Wohnung, die mir gefällt und die ich bekommen würde, wenn das Amt zustimmt. Leider war das Amt heute um halb 2 schon zu (war zu erwarten), also muss ich Donnerstag hin. Wenn das wirklich alles klappt und ich den Stempel vom Amt auf dem Angebot habe, kann ich gleich einziehen :-D


    Das nenne ich mal einen erfolgreichen Tag! So schnell kann es gehen. Bleibt nur noch zu hoffen, dass ich auch bei der rbeitssuche so ein Glück habe!

    Hallo.


    Ich brauche dringend Hilfe, denn jeder sagt etwas anderes und hier bin ich auch noch nicht rictig fündig geworden.


    Ich bin 22 Jahre alt und habe 5 Jahre lang (von 2004 bis 2009) alleine in Hamburg gewohnt (Ausbidung abgeschlossen, danach gearbeitet, kein Anspruch auf ALG I). Nun bin ich aufgrund von Wohnungsverlust und Arbeitslosigkeit wieder zu meinen Eltern nach Niedersachsen gezogen (zu meiner Mutter und ihrem Mann, der nicht mein Vater ist). Meine Mutter arbeitet nicht - bezieht aber auch keine Leistungen vom Amt. Ihr Mann sorgt alleine für den Lebensunterhalt (Schlosser).


    Ich war beim Amt und mir wurde gesagt, dass mir keine Wohnung und keine Leistung zusteht, da der Mann von meiner Mutter für mich sorgen soll. Er müsste einen Antrag stellen.


    Ich habe mich hier nun schon ein bisschen umgeschaut und habe einen Text gefunden, in dem steht, dass Personen unter 25, die vor dem 17. Februar 2006 ausgezogen sind Anspruch auf eine eigene Wohnung haben. Ist das richtig?


    Ausßerdem habe ich gelesen, dass Personen unter 25, die bei ihren Eltern leben 80 % der Regelleistung zusteht. Ist das auch richtig? Das würde dann ja bedeuten, dass ich sehr wohl Leistungen beantragen kann.


    Vielen Dank schonmal für jede Hilfe!!!