Beiträge von ~fabi~

    Hallo,


    gestern kam mein Bescheid ins Haus geflattert. - Soweit so gut, allerdings bin ich beim Bewilligungszeitraum stutzig geworden.


    Kurz zur Vorgeschichte: Meine Mum war Mitte September bei der ARGE und wollte den Antrag holen (ich hab außerhalb studiert und konnte nicht selbst hin). Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch, ich kann mein Studium bis zum 30.09 abschließen. - Also wurde der Antrag mit Wirkung zum 01.10 gestellt, also nur in den Akten vermerkt, ab wann ich hilfsbedürftig bin.
    Nun hat sich der Abschluß meines Studiums noch verzögert, das hab ich Ende September erfahren und auch dem Amt mitgeteilt, aber nicht das genaue Datum. Am 13.10 hab ich meine Diplomverteidigung gehabt, Dann hats noch zwei Tage gedauert, bis ich mich an der Hochschule abgemeldet war (musste zu unzähligen Stellen an der FH). Am 16.10 war ich in meinem Heimatort und rief als erstes beim Servicetelephon an, um mir einen Termin zur Antragsabgabe geben zu lassen. Der war dar dann erst am 26.10. Soweit so gut, die Sachbearbeiterin hat sich meine Exmatrikulationsbescheinigung auch kopiert.


    Gestern kam wie gesagt der Bescheid, dass ich ab dem 01.11 Leistungen beziehe. - Was ist aber mit der zweiten Hälfte des Oktobers? Faktisch bin ich ja seit. 14.10 kein Student mehr. Hab ich für die Zeit Anspruch auf Leistungen?


    Bin ein bissl verwirrt. Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.


    Viele Grüße
    ~fabi~

    Hallo,


    eigentlich wollte ich mich nur informieren, aber bei so vielen Begriffen, bin ich jetzt doch etwas durcheinander geraten.
    Der Ist-Zustand: Ich bin 26 und schließe noch diesen Monat mein Studium ab. Leider hat es mit einem Job noch nicht geklappt und so ziehe ich vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort bin ich mit Hauptwohnsitz gemeldet.
    Wenn ich jetzt HartzIV beantrage, wird dann das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt?


    Ist es davon abhängig, inwieweit sie mich in den letzten Monaten finanziell unterstützt haben? - Da wir dann ja eine Haushaltsgemeinschaft führen/geführt haben.Oder hab ich etwas falsch verstanden? :o


    Dass ich in den letzten Jahren nicht zu Hause gewohnt habe, kann ich mittels Mietvertrag bzw. An-/Abmeldung des Zweitwohnsitzes nachweisen. Für 2009 hätte ich lediglich einen Untermietvertrag. - Reicht das als Nachweis, dass eine Haushaltsgemeinschaft nicht bestand/besteht?


    Ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert. Aber ich möchte nicht, dass meine Eltern darunter leiden, dass ich noch keine Arbeit gefunden hab. - Eine eigene Wohnung erachte ich auch für nicht sinnvoll, da ich nicht weiß, wohin es mich wegen der Arbeit verschlägt und ich hoffe, in den nächsten 2 Monaten etwas passendes gefunden zu haben.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    ~fabi~