Beiträge von laurasmama

    hallo
    es geht um meinem sohn. sein leiblicher vater hat sich jetz nach über 7 jahren entschlossen endlich einmal untehalt zu zahlen.
    heute bekam ich von meinem anwalt einen brief, das er monatlich 98 € (mangelfall, da knapp 1150 € netto)zahlen kann (ohne die unterhaltsrückständer seit august 2003), da er ein 2. kind hat für das er unterhaltspflichtig is. mit diesem und der kindesmutter lebt er jedoch zusammen, ist aber nich mit der kindesmutter verheiratet. sein anwalt hat meinem anwat mitgeteilt das er seinem 2. kind auch monatlich unterhalt zahlen muss.
    meine frage ist nun, ob dies korekt, da er ja mit dem kind und der kindesmutter in einem haushalt lebt oder ob mein sohn anspruch auf eine höhere unterhaltssumme hat. ich frage deswegen, da mir vom jugendamt mal gesagt wurde sobald man mit leiblichen kindern in einem haushalt lebt, mit dem kindesvater/der -mutter nicht verheiratet is, brauch man keinen unterhalt zahlen, da man sich ja an der versorgung der kinder finanziell mit beteiligt.
    stimmt das oder wurde mir eine falsche auskunft gegeben???
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    hallo
    ich habe mal eine frage die ich für eine bekannte stellen soll.
    si aht in der vergangene woche ihren neuen alg II-bescheid bekommen und in diesem wurden ihr ihre riesterrente, die hapftpflichtversicherung ihrer tochter, ihre kfz-versicherung, anteiliges kindergeld und noch zwei andere posten angerechnet und von ihrem eigentlichen bedarf abgezogen.
    ihre frage ist nun, ob das rechtens ist, denn bei ihrer versicherung wurde ihr gesgat das alle versicherungen nicht von ihrem einkommen abgezogen werden, zumal sie bei ihrer riesterrente einen jahresbeitrag von 60 euro leistet. ihre sachbearbeiterin hat ihr bei ihrem erstantrag auch gesagt, das es ihre sache sein was sie von ihrem alg II bezahlt, da versicherungen nich berücksichtigt werden.
    sie ist alleinstehend und ihre tochter bekommt keine leistungen mehr aus dem alg II, da ihr bedarf mit kindergeld, uvg und wohngeld abgedeckt ist.


    vielen dank schon mal im voraus für eure antworten.


    lg

    hallo
    ich hab mal eine frage. ich bin zur zeit schwanger, lebe mit meiner zwei kindern und meinem lebensgefährten in einer bedarfsgemeinschaft und habe beim amt einen antrag auf mehrbedarf gestellt. dieser wurde mir mit 55 euro pro monat bewilligt. ist dies richtig berechnet, da ich hier auf der hp gelesen habe das der mehrbedarf bei 61 euro pro monat liegt? oder ist der hier angegebene betrag auf den regelsatz von alleinerziehenden bezogen?


    würde mich sehr übeer eine antwort freuen.


    lg[/FONT]