Beiträge von andi432

    Guten Tag,
    Folgende Situation:
    Nach erfolgreich bestandenem Studium wollte ich jetzt Arbeitslosengeld 2/Hartz IV beantragen. Ich bin 28 Jahre alt, wurde bis zum Ende meines Studiums von meinen Eltern unterstützt und wohne in einer Wohngemeinschaft.
    Die zuständige Sachbearbeiterin hat beim Termin nur kurz nach der Höhe der Unterstützung meiner Eltern gefragt und dann mit Hinweis auf diverse Gerichtsurteile meinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass meine Eltern auch 3-6 Monate nach dem Ende des Studium mich noch unterstützen müssen. Meine Eltern können demzufolge nicht erwarten, dass ich direkt nach dem Studium eine Arbeitsstelle finde.
    Die Frage ist nun erstens, ob das so stimmt. Zweitens: Kennt jemand die Bestimmungen, bzw. die Stellen im Gesetzestext, die diese Vorgehensweise bestätigen? Drittens: Weiß jemand über die diversen Gerichtsurteile Bescheid, von denen die Sachbearbeiterin gesprochen hat und wo man diese nachlesen kann? Viertens: Was passiert, wenn meine Eltern mich nicht weiter unterstützen können/wollen?
    Ich bin für jede Information dankbar,
    Grüße