Beiträge von brezelfritze

    Ok dann hatte die Agentur anscheinend recht mit ihrer Aussage. Dann müssen wir schauen wie wir diesen Monat finanziell auskommen, im schlimmsten fall eben dieses Dahrlen beantragen (aber das muss ja auch wieder zurück erstattet werden) warum ist das alles so kompliziert.


    Naja ich danke Dir aufjedenfall für die Hilfe und Ratschläge.


    brezel

    So also es sieht so aus die Sanktion wurde rausgenommen da ja wie bereits erwähnt ich mich im Hartz IV Bezug befinde und dann dürfen sie nicht sanktionieren.


    Dem gegenüber stehen aber schon wieder neue fragen: Da ich mich erst ab dem 17.9.2011 im Alg I befinde sie auch erst ab diesem Zeitraum bezahlen habe ich ja im September weniger Alg I als wie in einem vollen Monat ist ja logisch.


    Jetzt sagt die Leistungstelle für das HartzIV ok September Leistungen AlgI vom 18-30.09 ausbezahlt und dieses Geld muss reichen bis ende Oktober weil da ja wieder das neue Volle Alg I Geld kommt.


    Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Der Regelsatz beträgt bei uns 328 Pro Person (zu weit) also 656 Euro ich bekomme aber für September nur ca.300 Alg I weil ja erst ab 17. bezahlt wird jetzt sollen wir von 300 Euro leben ??? Das geht nicht Begründung : wurde mir gesagt da ich ja ende Oktober wieder die volle Leistung an Alg I bekomme würde das mit in die Berrechnung fallen.


    Auf gut Deutsch muss ich nun rückwirkend leben oder wie ? Und vor allem das AlgI was ja ende Oktober kommt braucht man ja auch zum Leben für den Monat November wie soll das gehen ???


    Weiß hier jemmand Bescheid ??? Danke

    Hallo Turtle und danke für Deine Antwort, also bist auch Du der Meinung sofort Einspruch zu erheben. Sowas dachte ich mir auch schon aber weil eben die gute Dame meinte das bringt nix den diese würde die Arge nichts angehen auf gut Deutsch die wären im Recht.


    Hätte ich nur schon Einspruch eingelegt als ich das schreiben erhalten habe, ich befinde mich zwar noch in der Einspruchsfrist aber das würde sich nicht alles so auf das Monatsende hinziehen.


    Noch eine frage was denkst du Einspruch schriftlich oder schriftlich sowie paralell hin zur Arge ?


    Danke

    Hallo Liebe Gemeinde


    ich weiß nicht weiter und suche hier Rat. Folgender Sachverhalt. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin ich beziehe seit dem 17.09.2011 Alg I meine Freundin ab 1.10.2011 Alg II. So wir wohnen hier auf dem Land und haben kein Jobcenter sondern bekommen von zwei Stellen unser Geld.
    Arbeitsamt : Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
    Landratsamt: Leistungen für Wohung und Heizung


    Mit meinem Alg I Bescheid habe ich (weil ich mal zu unrecht Leistungen erhalten habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten mit einer Kürzung von 50 % meines Alg I)


    So Rechnen wir mal Anspruch auf Alg I 673,80 Euro - 50 % v.Aufrechnungsbescheid bleiben 336,90 Euro was ich monatlich als Alg I bekomme.
    Meine Freundin bekommt heute den Bescheid für die BG wo drin steht Sie erhält 25 Euro sowie ich 25 Euro sprich 50 Euro würden wir zusammen bekommen zur Sicherung da ich ja Alg I beziehe.


    Jetzt war ich heute morgen bei der guten Frau auf dem Amt und habe Ihr Mittgeteilt das ich nicht die volle Leistung an Alg I erhalte, sondern nur eben die 50 % Aussage Schulden Interessieren Sie nicht dafür müsste ich selbst aufkommen.


    Ok Das stimmt schon aber wo ist die Bedürftigkeit für meine Freundin ? Soll sie bzw. hat Sie nur einen Anspruch auf 25 Euro im Monat das geht ja mal gar nicht. Wo ist ihr teil zur sicherung des Lebensunterhaltes ? Ich bin am Überlegen:
    Gegen dieses Aufrechnungsbescheid Einspruch zu erheben mit der Begründung das durch die Kürzung wir in die hilfebedürftigkeit nach §51 Absatz 2 kommen.


    Jetzt meine frage an euch würdet ihr mir raten diesen Einspruch zu erheben, oder direkt vor Ort die sache zu klären ? Wir stehen mom da wie die deppen wissen nicht was beim Landratsamt raus kommt für die Wohnung und eben dieser minimale Betrag zur sicherung des Lebensunterhalts. Und wir schreiben heute schon den 29.September.


    Das alles reicht ja vorne und hinten nicht zu leben.


    Vielen Dank für eure Beiträge

    Hallo zusammen ich habe da mal eine frage weil ich selbst mom nicht mehr durchblicke. Zum Sachverhalt : Meine Freundin und ich Leben zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft ich erhalte Arbeitslosengeld 1 meine Partnerin bekommt Hartz 4. Bei mir ist soweit alles in Ordnung aber bei meiner Partnerin nicht. Sie hatte am 13.10 den ersten Termin verdusselt weil Sie Krank im Bett lag ich allerdings habe an diesen Termin auch nicht mehr gedacht. Wir also sofort angerufen und Sie entschuldigt (vermerk wurde gemacht) ferner haben wir das noch schriftlich wiedergelgt und darum gebeten um einen neuen Termin und dieses Schreiben direkt abgegeben. Kurz noch was meine Partnerin bekommt einmal die Leistung von der Agentur (Sicherung des Lebensunterhalts) und einemal vom Sozialamt Unterkunftskosten. So heute bekommt Sie Post von der Agentur mit folgendem Inhalt: der Ihnen zustehende Anteil AlgII wird monatlich um ein 10 von Hundert der maßgebenden Regelleistung höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrag abgesenkt ergibt eine Absenkung von 18,80 € monatlich. Da wir beide 18,80 € bekommen sind das ja keine 10% sondern 100 % bei Ihr die einbehalten werden oder ??? Dann bekommen wir noch einen Brief vom Sozialamt mit folgendem Inhalt Die Agntur für Arbeit hat bei Frau ...... eine Pflichtverletzung bla bla bla festgestellt, dies hat eine Absenkung der Unterkunftskosten von 10 % zur Folge.


    Jetzt verstehe ich nichts mehr bekommen wir nun von beiden Trägern die 10 % abgezogen bzw. sogar 100 % von der Agentur oder wie soll ich das verstehen. Ich blicke nicht durch mom kann mir jemannd einen Rat geben was ich machen soll Einspruch oder ähnliches oder ist das alles richtig so ????
    Bitte heflt mir es ist sehr wichtig
    Danke im vorraus für eure Beiträge

    Hallo und danke für Deine Nachricht. Ich habe mir mal den Spaß erlaubt und das nach der Tabelle ausgerechnet. Ergebnis ernüchtern.
    Monatlich für Nahrung und Tabak ect. 13,90 €
    Freizeit 4,13 €
    Bekleidung 3,76 €
    Telefon 3,38 €
    Hygiene 3,00 €
    Strom Wohnung 3,00 €
    Möbel Haushaltsgeräte 2,60 €
    Medikamente 1,50 €
    Verkehr 1,50 €
    Gaststätte 0,70 € (das gibt nicht mal ein Wasser) Leitungswasser vielleicht


    So von den 2,60 € Möbel und Haushaltsgeräte soll man nun Sparen für zb. einen Kleiderschrank sagen wir mal bei einer Caritatieven Einrichtung 3 türig großzügig 30 € macht unter dem Strich nach meiner Rechnung Sparen 11,5 Monate für einen Schrank. Mmhhh ist schon hart. Aber wenn sich das so alles zusammensetzt naja dann reicht es nicht einmal zum Sterben. Klar ich werde bzw. wurde mit meinem ALGI mit eingerechnet und ohne das wäre der satz höher schon klar, allerdings ist das mit dieser Rechnung oben ziermlich übelst.

    Von dem Geld müssen Kleider, Möbel,Strom, Lebensmittel, Genussmitel und Freizeitaktivität bestriten werden. Sprich mein Sachbearbeiter sagt 30% von dem geld für Kleider,30% für möbel jeden monat weglegen dann kann man sich es kaufen wenn man es braucht und der rest zum Leben. ??????



    Danke euch für eure Nachrichten. Aber zu der Aussage von Maus0511 meine Freundin bekommt gerade mal von der Agentur 30€ monatlich die etwaigen anderen Leistungen Kosten der Unterkunft vom Landratsamt wobei von denen der Bescheid noch nichtt da ist. Jetzt soll Sie von 30 % zb. Möbel kaufen Leben Freizeit usw ??? oder meintest Du 30 % alles zusammen sprich auch das Geld vom Landratsamt ??? verstehe das nicht ganz wäre ja schon ein Hammer wenn Sie von 30 € im Monat dieses Leisten müsste.


    Viele Grüße und danke im vorraus

    Hallo zusammen meine Freundin und ich Leben in einer Bedarfsgemeinschaft Sie bekommt Hartz 4 ich Alg.I jetzt wollte ich mal fragen, wenn wir heute Dringend einen Kleiderschrank benötigen weil wir noch nie einen hatten (sondern nur Regale) kann Sie den jetzt beantragen bzw. wie hoch sind die Chancen so einen Schrank bewilligt zu bekommen???


    2. Frage Kleiderbeihilfe gab es doch früher vom Sozialamt kann man das heute auch noch beantragen ich denke da an Winterbekleidung was Dringend benötigt wird. Und wie sind da die Chancen. Ich weiß das es abhängig ist von der Kommune des jeweiligen Bundesland allerdings generell die frage ob sowas möglich wäre ???


    Danke