Beiträge von Manja

    Ja das dachten wir auch, aber das Amt ist offensichtlich anderer Meinung! Wir hatten einen Einspruch erhoben und dieser ist eben mit der Begründung das mein Mann nur 9 Monate beim letzten Arbeitgeber war und nicht 12 Monate. Angeblich wären 12 Monate vorgeschrieben???
    Wahrscheinlich sollten wir uns nun doch nochmal um einen Anwaltstermin kümmern!
    :confused: LG Manuela und Steffen.

    Hallo,
    wir haben hier ziemliche Probleme mit unserem hiesigen Arbeitsamt. Mein Mann ist seit August 09 arbeitslos und hat vorher exakt 270 Tage bei seinem letzten Arbeitgeber gearbeitet. Bei der ALG´-Berechnung wurde aber jetzt das Gehalt des Arbeitgebers zugrunde gelegt, bei dem er davor beschäftigt war und das um einiges niedriger war.
    Jetzt unsere Frage: Ich habe hier etwas von einer Mindestanwartschaftszeit von 150 Tagen gelesen. Das Arbeitsamt bemängelt aber, das er kein komplettes Jahr beim letzten Arbeitgeber gearbeitet hätte im Anwartschaftszeitraum und deshalb wurde der Verdienst bei diesem Arbeitgeber komplett unter den Tisch fallen gelassen. Ist das rechtens??? Wir sind etwas ratlos. Wir haben das Gefühl das Arbeitsamt will uns hier über den Tisch ziehen... Ist nicht die erste Widerspruchsablehnung hier, hatten am Anfang der Arbeitslosigkeit schon ein Problem mit der Krankenkasse. Mein Mann war durch Krankheit für den Monat August komplett durchs Raster gefallen und hat keinerlei Leistungen erhalten! Jetzt wissen wir echt bald nicht mehr weiter...
    Danke schon mal für Eure Ratschläge und Infos!
    LG von Manuela und Steffen.

    Hallo,
    wir haben ein riesengroßes Problem! Mein Lebensgefährte und ich haben beide im August unseren Job verloren. Ich bin seit Juli krank und bekomme auch seitdem Krankengeld, das läuft also alles regulär. Mein Lebensgefährte ist erst seit August krank (beide BurnOut) und sein Antrag auf ALG wurde direkt bei der Abgabe abgelehnt, weil er vom Arbeitgeber noch Urlaubsabgeltung für 19 Tage erhalten hat.
    Nun haben wir Anfang September Hartz IV beabtragt und dort steht die Entscheidung noch aus, weil erst noch eine Vermögensprüfung gemacht werden muß. Aber nicht etwa weil da Vermögen ist, da ist außer Schulden nix! Die Prüfung wird wegen unserem PKW gemacht. Wir haben uns vor einem Jahr ein größeres Auto gekauft, haben ja einen sichern Job gehabt und so war die Abzahlung der Raten für uns überhaupt kein Problem. Nun bemängelt die ARGE natürlich den Wert des PKW und wir sollten diesen verkaufen. Das macht doch aber keinen Sinn. Erstens machen wir Miese, weil ja der Verkauf sicher nicht den Restwert der Finanzierung deckt, und dann haben wir noch mehr Schulden und keinen PKW um wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Wir wohnen hier auf dem Land, ohne öffentliche Verkehrsverbindung.
    Außerdem haben wir der netten Kollegin bei der ARGE gesagt, daß wir die Leistungen wirklich nur als Übergangsleistung benötigen, weil wir, sobald wir wieder fit sind (sind derzeit in psychologischer Behandlung beide), auch gleich wieder Arbeit haben.
    Was sollen wir nur tun? Mein Lebensgefährte bekommt nun schon seit August nicht einen Cent gezahlt, weil sich niemand zuständig fühlt. Mit der Krankenkasse hat er inzwischen auch schon Probleme, weil ja das AA nicht angemeldet hat, wegen Leistungsablehnung und Hartz IV noch in der Schwebe ist.
    Was könne wir tun um hier etwas zu bewegen? Unsere Kosten laufen ja weiter und wir wissen nicht mehr, wie wir unsere Miete usw zahlen sollen.
    Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat für uns???
    LG von Manuela und Steffen.