Das kam als e-mail vom wohngeldamt...
wie gesagt ich wollte keinen zuschuss seitens H IV.
Ich habe lediglich einen antrag beim wohngeldamt gestellt.
Sehr geehrte Herr XXX,
Ihr Antrag kann leider noch nicht abschließend bearbeitet werden. Nach Auskunft von Frau XXX, Stadt Bad Lauterberg im Harz, muss dort geprüft werden, ob Ihnen ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten zusteht. Das Wohngeld kann daher erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides seitens der Stadt Bad Lauterberg im Harz erfolgen. Bitte legen Sie diesen nach Erhalt Ihr vor.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXXX
Landkreis Osterode am Harz-
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