Beiträge von Tommes

    Hallo,


    warum meldest Du Dich nicht krank? Lass Dich zu einem Spezialisten der Psychiatrie überweisen. In der Zeit, in der Du arbeitsunfägig bist, bist Du auch nicht vermittelbar. Deinen Leistungsbescheid hast Du bereits?


    Ob eine unentgeltliche Beschäftigung auf 1 Euro Job Basis rechtens ist, ist die nächste Frage!


    Geh zum Arzt!

    Hallo,


    ich bin nun seit 2 Wochen endlich wieder in fester Arbeit. Die Vergütung liegt weit über dem Regelsatz. Der Arbeitsvertrag ist zu Anfang auf 3 Monate befristet.


    Die Arge zahlt mir nun zu Beginn das Monatsticket der Bahn 432.- Euro mon.


    Kann mir jemand sagen, wie lange mir das zusteht? :confused:


    Vielen Dank

    Hallo Tom,


    mein Mitleid, daß Du Thailand nach 5 Jahren verlassen willst, oder musst.


    Bedenke bitte, daß vorab ein wichtiger Punkt geklärt ist, die Frage des Visums! Bist Du mit Legalisierung der Hochzeitsurkunde durch die Deutsche Botschaft verheiratet? Deine Frau ist (wie meine auch) Thai?


    Ich bin auch wieder zurück aus Thailand nach 2 Jahren und habe nun trotz Einkommen und Wohnung nur noch Stress um das Visum für meine Frau zu erhalten. Inzwischen habe ich sie seit fast 14 Wochen nicht mehr gesehen!


    Stellt unbedingt das Visum Familienzusammenführung zum Kind, nicht zum Ehemann. Obwohl auch hier der Lebensunterhalt nicht abgefragt werden soll, nehmen manche Ausländerbehörden dieses als Ausschlußkriterium für das Visa. Ich bin nun kurz vor der Klageeinreichung! Beim Visum FZF zum Kind ist die Lebensunterhaltssicherung definitiv kein Thema. Als Wohnort die Adresse des Bruders sollte OK sein.


    Oder fliegst Du nur mit Deinem Kind? Wenn ja warum, wenn ich fragen darf? Auch Deiner Frau steht Unterstützung zu.


    Dir steht als Deutscher ALG2 oder Hartz4 zu was letztendlich finanziell auf das selbe herauskommt. Plane 3 - 6 Wochen ein, bevor die 1. Zahlung eintrifft. Der Papierkrieg ist immens. Dir steht auch eine Wohnung zu, die bis zu einem gewissen Höchstmaß (Kosten, Größe) bezahlt wird. Je nachdem in welcher Region Ihr wohnen werdet.


    Melde Dich sofort nach der Landung bei der zuständigen ARGE möglichst noch am selben Tag. Der Tag der Antragstellung ist ausschlaggebend ab wann Dir Zuwendungen als Bedürftiger zustehen.


    Sieh bitte im www nach, was Dir konkret als Vater mit Kind (oder doch Familie, die übrigens nach 3 Monaten auch Anspruch auf ALG2 hätte?) in welcher Höhe als Regelsatz zusteht. Wie gesagt, die Wohnung, die Du als Arbeitsloser erst einmal finden musst, wird bis zu einer bestimmten Größe ebenfalls übernommen, solange sie im Höchstrahmen liegt.


    Und nun viel Glück und Grüße in meine Ex Heimat