Beiträge von marina84

    Hallo,
    erstmal kurz zu meiner Situation. Ich bin 25 Jahre und lebe derzeit mit meiner Tochter 2 Jahre in einer 1 Zimmer 30m² Eigentumswohnung. Nach langem Kampf hat mir das Jobcenter nun die Erlaubniss gegeben aus meiner Eigentumswohnung auszuziehen und diese zu vermieten. Mieteinnahmen werden mir dann angerechnet versteht sich. Jetzt ist meine Frage wie läuft es jetzt für mich ab. Wie groß bzw teuer darf die neue Wohnung sein??? Wird die Kaution der Wohnung übernommen??? (Habe hier einiges von Darlehen gelesen was heißt das genau für mich?) Wenn ich eine Wohnung gefunden habe muss ich das erst absegnen lassen wenn alle Vorgaben passen oder kann ich den Mietvertrag unterschreiben? Falls ich es absegnen muss wie lange darf sich das Amt da Zeit lassen zu entscheiden? Und meine letzte Frage ist werden mir Umzugskosten und Erstaustattung bewilligt? Erstaustattung nur begrenzt also eigentlich brauch ich nur eine Couch und ein Regal eventuell noch einen Tisch eben eine Wohnzimmereinrichtung da ich ja in meiner jetzigen Wohnung kein Wohnzimmer hatte.
    Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten
    LG

    hallo zusammen,
    wollte nur eben schnell mitteilen das sich für mein Problem nun endlich eine Lösung gefunden hat. Nachdem ich das Jobcenter erneut angeschrieben habe und mitgeteilt habe das ich nun die Wohnung unwirtschaftlich verkaufen werde hat mir nun das Jobcenter erlaubt meine Wohnung zu Vermieten und die Mieteinnahmen werden mir nun angerechnet und eine größere Wohnung wird mir bezahlt. Ja über ein Jahr gekämpft und jetzt hat sich gelohnt. Bin sehr froh das mir das Sozialgericht erspahrt wurde.
    LG und danke an alle die hier geschrieben haben.

    lirafe
    ich bin schon des längeren bei einem Anwalt wir haben mit dem Amt einigen Schriftverkehr gehabt und jetzt ist eben der Punkt wo es nur noch mit einer Klage weitergeht. Leider besteht keine Möglichkeit anders aus dieser Situation zu entkommen. Übrigens den Beratungsschein hatte ich nicht bekommen da ich Besitzer einer Eigentumswohnung bin und somit Vermögend. War aber nicht schlimm hatte kurz vorher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen die ich dann nutzen konnte oder besser gesagt noch kann.

    hallo,
    erstmal kurz für alle die nicht verstehen warum ich verkaufen will. Ich lebe mit meiner Tochter zusammen in einem Zimmer mit 33m² meine Tochter ist mitlerweile über 2 Jahre und das das eine Zumutung ist muss ich wohl niemand erzählen der Kinder hat. Der Platz reicht einfach nicht aus und ein Leben ist das nicht wenn man sich voll nach dem Rythmus eines Kindes richten muss wenn sie schläft muss ich das auch tun egal ob Mittags oder Abends weil es eben nur ein Zimmer ist. Selbst die Küche ist mit in diesem Raum. Da ich die Wohnung nicht vermieten kann was mir natührlich auch lieber gewesen wäre (mit Anrechnung der Mieteinnahmen versteht sich) muss ich nun eben verkaufen. Ich dachte ich hätte eine Möglichkeit ohne Gericht und Ärger aber das wird wohl nichts jetzt muss ich eben doch KLagen was ich mir gern erspahrt hätte. Ok Danke an alle die mir geantwortet haben.
    LG

    Danke für die schnellen Antworten das sind leider leine guten Nachrichten für mich. Ich habe heute nochmal mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und sie gefragt wie es wäre wenn ich die Wohnung an meinen Vater für 5000 Euro verkaufen würde. Sie meinte das schlimmste was mir passieren könnte wäre, das mir für 3 Monate mein Regelsatz um 30% gekürzt wird, da es bei 5000 Euro ein unwirtschaftlicher Verkauf wäre. Schriftlich will sie mir das aber nicht geben hat sie da recht oder könnte es sein das ich dann ganz vom Bezug gestrichen werde? Dann hätte ich noch eine Frage wie ist das wenn ich die Wohnung für 5000 Euro verkaufe kann ich das Geld dann als Schonvermögen auf mich und meine Tochter laufen lassen oder muss da mein Freibetrag ausreichen???
    LG
    Marina

    Hallo,
    erstmal schnell zu meiner Situation. Ich bin 25 Jahre und habe eine 2 Jährige Tochter mit der ich momentan in einer 1 Zimmer, 33m² Eigentumswohnung lebe. Seit über einem Jahr versuche ich nun schon die Wohnung zu verkaufen und streite mich ständig mit dem Jobcenter ob ich die Wohnung nicht vermieten könnte und mir der Mieteinnahmen eben angerechnet werden könnten. Leider fanden wir bisher keine Lösung. Jetzt habe ich gehört das das Schonvermögen erhöht wurde und jetzt kommt meine Frage:
    Wäre es möglich wenn ich meine Wohnung im Rahmen des neuen Grundfreibetrages von 750 Euro pro Lebensjahr verkauffen würde. Eigentlich dürfte mir das Amt dann das vom Wohnungsverkauf enstandene Geld nicht anrechnen oder??? Muss ich das Geld dann in eine Rentenversicherung stecken oder kann ich das Geld auch anderweitig verwenden? Ich habe so berechnet Mein Freibetrag 750 Euro*25 Jahre also 18750 Euro plus der Freibetrag meiner Tochter von 3100 Euro entsprechen 21850 Euro. Meine Wohnung würde 20000 Euro einbringen. Ist das Geld geschützt oder nicht???
    Danke schon mal für die Hilfe.


    LG Marina