Beiträge von tinkerbell

    ja die haben ja bei de kindergeld damals zugestimmt, dass das meine mutter behält,also denk ich das die da eig nix gegen sagen können?!
    und also nachweiß werden vermutlich nur kontoauszüge oder so was helfen oder? ich hab es ihr nämlich bar gegeben..und wenn ich das jetz noch nachträglich iwie schriftlich mache?

    Hallo,
    also...vorsicht wird was länger...
    Ich bin 21,hab eine 18monate alte Tochter und beziehe Hartz IV. Ich wohne noch im Haushalt meiner Mutter und diese hat bis März 2009 (da hab ich Abitur gemacht ) mein Kindergeld einbehalten als Unterkunftskosten...
    Nach meinem Abitur hab ich kein Kindergeld mehr bekommen,daher hab ich meiner Mutter das von meinem Regelsatz bezahlt. Hab jetzt nur gelesen, dass das eigentlich auch von der ARGE übernommen wird...
    Kann ich da ne Nachzahlung von verlangen? Oder ist das nicht rechtens? Wäre super wenn mir da jmd helfen kann,auch nen Gesetzestext oder sowas...

    Habe ich als alleinerziehende Mutter unter 25,zurzeit ohne Arbeit (meine Tochter kam direkt nach dem Abitur), Anspruch auf Kindergeld sowohl für mich als auch für meine Tochter?Bekomme seid der Geburt der Kleinen H IV und nach dem Abi ist das Kindergeld gestrichen worden...
    Hab jetz nur gesehen das Arbeitslose auch Anspruch haben,oder ist das anders wenn man selbst ein Kind hat?

    Hallo,
    ich beziehe zur Zeit ALG II,beabsichtige aber im August ein Freiwilliges Soziales jahr anzufangen.
    Das ist Voraussetzung fürs Studium. Wird vergütet mit 330 € monatlich. Dazu bekomme ich das Kindergeld meiner Tochter und Unterhaltsvorschuss. Alles zusammen liege ich damit ziemlich genau an dem Regelsatz für die Arge,werde von denen also nicht mehr bekommen,
    Wie ist das denn aber mit Miete? Zahlen die das trotzdem oder kann/muss ich das dann woanders beantragen?

    und zwar geht es darum, ich möchte jetzt mit meinem freund zusammen ziehen. er arbeitet und hat einen netto verdienst von ca 1350euro monatlich.
    ich habe auch eine kleine tochter(11monate),die nicht das leibliche kind meines freundes ist.
    nun die frage,ich gehe zur zeit nicht arbeiten(fang nächstes jahr an zu studieren...)und beziehe zur zeit hartz VI. hab ich da auch noch einen anspruch drauf wenn ich mit meinem freund zusammen wohne und wie sieht es denn aus mit wohngeld?
    und wir haben eine wohnung in aussicht,die (wenn nur ich und meine tochter angemeldet sind) unseren bedarf laut hartz VI gesetz nur um 50euro in der kaltmiete übersteigt,aber viel größer ist. aber die qm"sind doch eig nur ein richtwert oder?
    so,nun der nächste punkt.im september nächstes jahr geht mein freund auf eine meisterschule und bezieht dann ein sog meister bäfög. was und wie ändern sich dann die ansprüche von mir uns meiner tochter?
    wäre super wenn mir einer helfen kann!
    danke schonmal...

    gruß tinkerbell