Beiträge von AusNRW

    Also ich beziehe bis zum 31.10.09 ALG 1 und bestreite aus diesem Einkommen titulierten Unterhalt, nach Düsseldorfer Tabelle 100% in höhe von 535€, an meine leiblichen Kinder.


    Dieser Unterhaltverpfichtung möchte ich natürlich auch als Hartz 4 empfänger weiter nach kommen, da ich hier aber meistens in den Foren lese, das man als H4 bezieher nicht mehr zahlt oder darf muss, bin ich etwas durcheinander!


    Ab dem 1.11.09 werde ich nun H4 beziehen (ein Bescheid liegt noch nicht vor). Ich hatte nur schon mal einen Antrag auf Aufstockung gestellt, der abgewiesen wurde.


    Jetzt wie gesagt ab 01.11.09 soll ich nicht mehr zahlen!!!! Das heist ich mache mich Strafbar, wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    Gleichzeitig habe ich diesen Text im Internet gefunden:


    Zahlt ein Unterhaltspflichtiger an den Unterhaltsberechtigten aufgrund eines "titulierten Unterhaltsanspruches" regelmäßig Unterhalt, so ist das Einkommen um diesen Betrag zu verringern, ehe es auf den ALG II-Bedarf angerechnet wird. Unterhaltspflichtige müssen die ARGE von sich aus auf die Unterhaltsleistung aufmerksam machen, da dieser Aspekt im Fragebogen nicht erhoben wurde.


    7.Regelungen nach § 11 SGB II


    a) Nr. 7 in § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II bestimmt nunmehr, dass Aufwendungen "zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag" den Betroffenen nicht als „bereites“, d.h. einsatzfähiges Einkommen zur Verfügung stehen. Diese Regelung greift auch bei nicht gepfändeten Ansprüchen, die aber wegen eines titulierten Unterhaltsanspruches jederzeit gepfändet werden können. Rechtsfolge: Unterhaltsansprüche, die ein Unterhaltsverpflichteter aufgrund eines titulierten Unterhaltsanspruches oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung zu erbringen hat, sind daher von seinem Einkommen abzuziehen. Unterhaltstiteln können auch solche sein, die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 i.V.m. § 60 SGB VIII kostenfrei vom Jugendamt erstellt werden können.


    Aber ist ein Einkommen von 0,00 € ein Einkommen, wenn ja müste ich erst den Unterhaltstitel abziehen und dieser wär dann gleich mehrbedarf!


    Hat wer schon Erfahrungen in dieser Sache??