Beiträge von *Gloomy*

    Hallo zusammen!


    Ich schreibe quasi im Namen meines Ex-Feundes.


    Dieser ist 21 Jahre alt und bisher noch bei mir wohnhaft.
    Wir haben und allerdings vor 4 Wochen getrennt und er muss so bald wie möglich ausziehen.


    Vorgeschichte:
    Vor ca. 5 Monaten haben wir ihn schon beim Amt gemeldet und Hartz 4 beantragt. Ausserdem eine Wohnung für ihn, da er bis zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnung seines Vaters wohnte.
    Die Wohnung wurde gekündigt weil Vater zur neuen Lebensgefährtin gezogen ist, mein Ex-Freund durfte aber nicht mit. Vater war das egal...also ist er bei mir unter gekommen. (Ich, 26 Jahre, berufstätig)


    Amt hatte Antrag genehmigt und wir haben und auf Wohnungssuche begeben... ca. eine Woche später hat er einen Job bekommen und wir haben beschlossen, vorerst weiter zusammen zu wohnen... jetzt konnte er sich ja an Miete etc. beteiligen und wir hingen uns nicht dauernd auf der Pelle. (= Wohngemeinschaft)
    Diesen Job hat er vor 1 1/2 Monaten aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Dies würde er auch vom Hausarzt bestätigt bekommen... hoffe ich zumindest.


    Freitag wollen wir zum Amt und neu Hartz 4 beantragen... und eben eine eigene Wohnung für ihn.
    Zu seinem Vater kann er nicht... kein Platz, nicht gewollt etc.
    Den Kontakt zur Mutter hat er mit 15 Jahren abgebrochen, weil diese ihn misshandelt hat.
    Bei mir kann er nich weiter wohnen, bei Freunden auch nicht.


    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
    1. Bekommt er bei Hartz 4 eine Sperre von Zahlung der Leistung weil er selbst gekündigt hat?
    2. Auch mit ärztlichem Attest?
    3. Wird sich die neue Sachbearbeiterin die bisher gespeicherten Daten von ihm aufrufen können und sehen, dass schon mal eine Wohnung zugesagt wurde? Wenn ja, wäre dies ja positiv...denke ich.
    4. Meint ihr, es gibt Probleme weil er "ja bei mir weiter wohnen könnte"...?? Er KANN das nicht... es ist ja meine Wohnung und wir sind kein Paar mehr... er bewohnt quasi meine Couch und ICH muss alles an Lebensmitteln bezahlen.. das kann ich mir auf Dauer auch nicht leisten.
    5. Würde er, wenn eine Wohnung zugesagt wird, einen Zuschuss auf Erstausstattug bekommen? Er hat keine Küche, keinen Kleiderschrank, keine Waschmaschine, keine Couch... das war ja alles in der Wohnung des Vaters...
    6. Momentan ist er nicht krankenversichert, oder? Ab wann wäre er das wieder? Sobald er sich Freitag meldet...oder nach 3 Monaten wegen der Sperre?
    7. Sollen wir eine Kopie der bisher neu geschrieben Bewerbungen mit zum Amt nehmen, damit die Sachbearbeiterin sieht, dass er nicht nur tatenlos herumgesessen hat? Wären 15 Stück...


    Haltet Ihr es für sinnvoll, dass ich bei dem Gespräch am Freitag dabei bin um das alles nochmal zu schildern? ER ist leider auf den Mund gefallen und sehr befangen wenn es darum geht, mit fremden Menschen eine Unterhaltung führen zu müssen...


    Schon mal vorab lieben Dank fürs Lesen und Antworten :-)


    Hanna