Beiträge von Koopa

    Hallo,
    bei mir und meiner freundin ist es ähnlich.


    also die arge ist für auszubildende nicht zuständig, diese können sich ergänzend zum ausbildungsgehalt noch BAB beantragen, die arge trägt keine kosten für sie.
    wie schon gesagt wurde, wären sie mit dem zusammenzug eine bedarfsgemeinschaft.
    bei uns sieht es dort folgendermaßen aus: (freundin ausbildung, schwanger, ich arbeitslos)


    (wird leider nicht als tabelle angezeigt)
    Gesamtbedarf: Antragssteller Partner


    Regelleistung: 323,00 € 323,00 € 00,00 €
    Unterkunft/Heizung: 273,07 € 273,07 € 00,00 €


    Gesamtbedarf: 596,07 € (und das wird auch gezahlt)


    miete wird nur die hälfte anerkannt, also nur mein mietanteil.
    meine freundin verdient 407 € netto + 184 € kindergeld + 150 € BAB und davon wird nichts angerechnet!
    miete liegt bei knapp 558 € warm (inkl. heiz- und wasserkosten)
    das sind jetzt rechnungen aus niedersachen, aber so ungefähr kann man sich das dann vorstellen wie es wohl aussehen wird :)
    vorraussetzung ist aber, dass man sich nicht in ausbildung befindet!


    LG :)

    das heißt ich soll jetzt einen antrag stellen um zu zeigen das ich kein anspruch habe? macht sinn.... ^^
    gut, dann werd ich einen antrag stellen und das dann nachweisen -.-
    dank dir :)


    also wenn 6 mio. alg 2 empfänger das so machen müssten und das ein verwaltungsaufwand von 10€ pro person ist, dann kann man sich ja ausrechnen wie viel unnötige kosten da entstehen ^^ also ich versteh's nicht

    Hallo,
    nach guten 3 Monaten habe ich endlich meinen Bescheid vor wenigen Wochen bekommen.
    Nun habe ich einen neuen SA und der schreibt mir, ich solle ein Nachweis darüber zeigen, dass ich vor dem Hartz 4 Antrag Wohngeld beantragt habe. Habe ihr schon gesagt, dass ich es nicht beantragt hatte, da es nicht ausgereicht hätte, aber jetzt habe ich eine Frist bis zum 6.4. zur Vorlegung bekommen.
    Als ich den Antrag stellte hatte niemand gesagt, dass ich dazu verpflichtet bin, Wohngeld zu beantragen.


    Zu meiner Situation.
    Ich (21) habe mit meiner Freundin (19) im März 2010 eine Wohnung bezogen, habe vor seit Januar 2010 mit ihr bei meiner Mutter gelebt. Grund dafür ist die Schwangerschaft meiner Freundin.
    Meine Freundin verdient knapp 550€ Brutto in ihrer Ausbildung + 184€ Kindergeld + 150€ BAB.
    Da mir klar war, das Wohngeld nicht ausreichend für uns sein wird und ich derzeit Arbeitslos bin, habe ich direkt einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Und laut §7 WoGG bin ich als ALG 2 Empfänger nicht Wohngeldberechtigt.


    Lieben Gruß

    danke schön für deine antwort hanabi :)


    ist ziemlich viel auf einmal und ich glaube das muss ich mir noch 2-3x durchlesen um alles zu verstehen *gg*


    aber denke damit ist mir sehr geholfen und nun weiß ich auch worauf wir so anspruch haben :)


    bab kann man erst beantragen wenn man eine wohnung hat, genauso wie wohngeld oder?


    LG

    also würde nur meine freundin einen zuschuss erhalten oder bin ich, wenn wir zusammen wohnen, auch in der BG?
    müssen wir erst warten bis das kind geboren ist? ist ja auch irgendwie bescheuert, weil dann auch kaum zeit für sowas ist - würde das kind nicht ab der 13. ssw dazu zählen?
    kann man auch einen allgemeinen beratungstermin bei der arge machen? ohne schon was beantragen zu wollen


    wir beantragen es auch nur ungern, aber vorerst wird es wohl nicht anders funktionieren können - auf der suche nach einen besser bezahlten job bin ich ja schon - aber wie gesagt, sie würde nach ihrer ausbildung mehr geld verdienen als ich es wahrscheinlich könnte im moment

    Hallo zusammen :)


    ich kenne mich nicht wirklich mit dem ALG2 aus und beantrage es auch nur ungerne. aber meine freundin ist schwanger geworden und wir wollen das kind auch zusammen bekommen.
    sie befindet sich im 3. lehrjahr (also noch bis Juni 2010) in ausbildung. ich habe keine abgeschlossene ausbildung und arbeite teilzeit mit einem geringen verdienst von 500-700€ brutto.
    derzeit ist sie in der 12 SSW, der geburtstermin ist am 14.05.10 - wir wollen beide zusammen ziehen, da ich mit meiner mutter (berufstätig mit geringem einkommen von ca 900euro netto) in einer 3 zimmer dhh auf 55qm² - wird also nicht reichen für kind und freundin dazu... bei meiner freundin sieht es ähnlich aus.
    wir wollen gerne zum januar zusammen ziehen, um das alles vor der geburt fertig zu haben und uns dann voll und ganz auf den rest konzentrieren wollen. da meine freundin ihre ausbildung bald abgeschlossen hat, werde ich wohl in die elternzeit gehen und sie arbeiten, da sie einen höheren verdienst haben wird.
    was genau kann ich denn nun beantragen und was muss ich dazu erfüllen? ich steige da überall nicht so richtig durch und würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt :)
    ich hoffe meine angaben reichen so weit, sonst einfach fragen :)



    eine wohnung haben wir auch schonmal besichtigt, die würde 510€ kalt +175 nebenkosten (inkl. heizkosten) kosten, hat 3 zimmer, und ca 80qm².
    wie genau müssten wir dort dann vorgehen um sachen finanziert zu bekommen? haben bisher ja nur unser "kinderzimmer" - wichtige sachen wie waschmaschine, kinderzimmer einrichtung für den/die kleine/n gar nicht.
    ebk könnte man in der wohnung übernehmen (kosten weiss ich nicht)


    würde mich über hilfe von euch freuen :)


    Lieben Gruß