Beiträge von rotesplastik

    So. Nun herrscht richtige Verwirrung.
    Gestern hat eine Bekannte von meinem Freund, sie ist Anwältin, gesagt, dass der Vergleich ab der Heirat nichtig wird.

    weil ihr ds durchaus zuzutrauen ist. Sie wird sicher den Vertrag anfechten oder ähnliches mit der Begründung, dass sich die Situation verändert hat und sie nicht mehr Unterhaltspflichtig sei.

    Ich will mich nur absichern. Es ist zwar ein Vertrag, aber es geht ja um Unterhalt.
    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass meine Mutter (wir haben kein gutes Verhältnis), nach der Heirat die Zahlungen einstellt.

    Den Vertrag gibt es erst seit einem Monat. Bzw durchs Gericht beglaubigt gibt es ihn erst seit dem. Der Vertrag ist an die Regelstudiendauer gehalten. Wenn ich die nicht einhalte, ist es mein Problem und ich würde ihn eh nicht neu verhandeln wollen. Mir geht es hier nur um die Tatsache was ist wenn ich z.b. im März heirate.

    Es ist jediglich definiert, dass wenn ich in einem Jahr aus irgendwelchen Gründen nicht fertig sein sollte, der Vertrag neu verhandelt werden muss.
    sonst sind keine Einschränkungen drin.

    Hallo miteinander!


    Ich bin 29, studiere Medizin und bin in einem Jahr mit meinem PJ fertig. Meine Eltern haben sich vertraglich (sogar durch ein Gericht beglaubigt) verpflichtet, mir bis zum Ende des Studiums Unterhalt zu zahlen.
    Wie würde das nun ausschauen, wenn ich meinen Freund heirate? Sind sie dann an den Vertrag gebunden?