Beiträge von XxxEnakshixxX

    Hallo !


    Wir hoffen, das uns jemand helfen kann.


    Wir haben seit November 09, den Sohn meiner Schwester in Vollzeitpflege ( über das Jugendamt in ihrer Stadt ) bei uns aufgenommen.


    Uns wurde von dessen Jugendamt mitgeteilt das wir die Gelder beantragen können, die auch leiblichen Eltern zusteht,,, sprich Kindergeld,,, Unterhaltsvorschuss (Vater des Kindes kann wohl nicht zahlen ) usw.


    Nun wurde uns, von Jugendamt in unserer Stadt (wir wohnen ca. 100km entfernt von meiner Schwester ) mitgeteilt, das wir nur das Kindergeld beatragen können, da wir nicht die leiblichen Eltern sind.


    Also haben wir uns hier im Internet versucht schlau zu machen, doch irgendwie blicken wir nicht so recht durch,:rolleyes: denn da steht geschrieben, das die Gelder beantragt werden können da sie ja dem Kind zustehen und nicht uns.


    Haben wir da nun was missverstanden oder macht nun wirkliches jedes Bundesland und dessen Ämter was sie für richtig halten?????


    Können wir dann auch nicht das Erziehungsgeld bis er 2 Jahre ist (er ist 1,5 Jahre ) beantragen??? Oder doch?





    Vielen Dank im vorraus :)